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Full text: Jahresbericht 1964

- Seite 39 - 
Seeverkehrsbeirat 
Gezeitenstrome, Verhalten der thermischen Sprungschicht, Vermischungsvor- 
gänge und Radioaktivität des Meeres untersucht. Dr. Zwiehler ging auf die 
vielseitigen Aufgaben der Abteilung Astronomie und Geophysik ein und gab 
bekannt, daß der Deutschlandfunk demnächst das Kurzzeitzaichen des DHI aus 
strahlen wird. Die Abteilung nautische Technik, so führte Dr. Zwiebler aus, 
hat gemeinsam mit der See-Berufsgenoasenschaft Richtlinien für die Prüfung 
und den Einbau von Magnetsystemen festgelegt, die als Kursgeber für 
Selbsteuer-, Radar- und Punkpeilgeräte dienen. Auch die Störwirkung auf den 
Kompaß durch Geräte in Kompaßnähe wurde weiter untersucht. Gute Resultate 
wurden bei der Prüfung der Anzeigegenauigkeit von Kreiselkompassen an Bord 
schneller Fahrzeuge erzielt. In Zusammenarbeit mit dem Seezeichenversuchs 
feld wurden neue Plätze zur Installation von Punkbesohiokungssendern fest 
gelegt. Dr. Zwiebler ging auf die Arbeiten der Allgemeinen Abteilung ein 
und erwähnte besonders die neu aufgebaute ozeanographische Dokumentation. 
Abschließend dankte er den Mitgliedern für ihre Zusammenarbeit mit dem DHI 
im letzten Jahr und bat um weitere Mitarbeit, denn das DHI bedürfe des 
ständigen Kontakts mit der Praxis, um aus der Synthese zwischen Praxis und 
Theorie das zu erarbeiten, was die deutsche Handelsschiffahrt und die Bun 
desmarine von dem Institut erwarten. 
ORR Dr. Gresky sprach über Prüf- und Abnahmevorschriften von Ortungs 
funkanlagen auf deutschen Schiffen und ging davon aus, daß nach der Punk 
sicherheitsverordnung vom 9.9.1955 alle Ortungsfunkanlagen auf deutschen 
Schiffen typenmäßig zugelassen sein müssen. Eine funktechnische Prüfung 
wird vom Fernmeldetechnisehen Zentralamt Darmstadt und eine nautisch-tech 
nische vom DHI Hamburg durchgeführt. Außerdem unterliegt jede einzelne 
Ortungsfunkanlage nach dem Einbau an Bord einer Abnahmeprüfung. Über .die 
neuen Vorschriften sollte dem Ausschuß abschließend berichtet werden, doch 
für die Zulassung sogenannter Kleinpeiler, speziell für Segeljachten, 
treten neue Schwierigkeiten auf. Dr. Gresky beschrieb die Gliederung der 
neuen Vorschriften, die keinen Unterschied zwischen Anlagen für ausrüstungs 
pflichtige und nichtausrüstungspflichtige Schiffe mehr machen, und wies 
darauf hin, daß der Einbau der Geräte sorgsam erfolgen muß, um die störend 
einwirkenden Bordeinflüsse so klein wie möglich zu halten. Sowohl für die 
Rahmenantenne des Peilfunkgeräts als auch für die Drehantenne der Radar 
anlage muß der dafür zweckmäßigste Aufstellungsort gewählt werden. Die 
Drehantenne für die Radaranlage ist so aufzustellen, daß Schattensektoren 
möglichst schmal sind und die geringste meßbare Entfernung klein gehalten 
wird. Schattensektoren dürfen sich nicht in dem Sektor von 355° bis 5 U 
Schiffsseitenpeilung befinden und außerhalb dieses Bereichs nicht breiter 
als 3° sein. In einer anschließenden lebhaften Diskussion plädierten Ver 
treter der Industrie für eine übernationale Regelung, denn die deutsche 
Schiffahrt dürfe nicht vor größere Investitionsaufgaben gestellt werden,
	        
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