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Seeverkehrsbeirat
Gezeitenstrome, Verhalten der thermischen Sprungschicht, Vermischungsvor-
gänge und Radioaktivität des Meeres untersucht. Dr. Zwiehler ging auf die
vielseitigen Aufgaben der Abteilung Astronomie und Geophysik ein und gab
bekannt, daß der Deutschlandfunk demnächst das Kurzzeitzaichen des DHI aus
strahlen wird. Die Abteilung nautische Technik, so führte Dr. Zwiebler aus,
hat gemeinsam mit der See-Berufsgenoasenschaft Richtlinien für die Prüfung
und den Einbau von Magnetsystemen festgelegt, die als Kursgeber für
Selbsteuer-, Radar- und Punkpeilgeräte dienen. Auch die Störwirkung auf den
Kompaß durch Geräte in Kompaßnähe wurde weiter untersucht. Gute Resultate
wurden bei der Prüfung der Anzeigegenauigkeit von Kreiselkompassen an Bord
schneller Fahrzeuge erzielt. In Zusammenarbeit mit dem Seezeichenversuchs
feld wurden neue Plätze zur Installation von Punkbesohiokungssendern fest
gelegt. Dr. Zwiebler ging auf die Arbeiten der Allgemeinen Abteilung ein
und erwähnte besonders die neu aufgebaute ozeanographische Dokumentation.
Abschließend dankte er den Mitgliedern für ihre Zusammenarbeit mit dem DHI
im letzten Jahr und bat um weitere Mitarbeit, denn das DHI bedürfe des
ständigen Kontakts mit der Praxis, um aus der Synthese zwischen Praxis und
Theorie das zu erarbeiten, was die deutsche Handelsschiffahrt und die Bun
desmarine von dem Institut erwarten.
ORR Dr. Gresky sprach über Prüf- und Abnahmevorschriften von Ortungs
funkanlagen auf deutschen Schiffen und ging davon aus, daß nach der Punk
sicherheitsverordnung vom 9.9.1955 alle Ortungsfunkanlagen auf deutschen
Schiffen typenmäßig zugelassen sein müssen. Eine funktechnische Prüfung
wird vom Fernmeldetechnisehen Zentralamt Darmstadt und eine nautisch-tech
nische vom DHI Hamburg durchgeführt. Außerdem unterliegt jede einzelne
Ortungsfunkanlage nach dem Einbau an Bord einer Abnahmeprüfung. Über .die
neuen Vorschriften sollte dem Ausschuß abschließend berichtet werden, doch
für die Zulassung sogenannter Kleinpeiler, speziell für Segeljachten,
treten neue Schwierigkeiten auf. Dr. Gresky beschrieb die Gliederung der
neuen Vorschriften, die keinen Unterschied zwischen Anlagen für ausrüstungs
pflichtige und nichtausrüstungspflichtige Schiffe mehr machen, und wies
darauf hin, daß der Einbau der Geräte sorgsam erfolgen muß, um die störend
einwirkenden Bordeinflüsse so klein wie möglich zu halten. Sowohl für die
Rahmenantenne des Peilfunkgeräts als auch für die Drehantenne der Radar
anlage muß der dafür zweckmäßigste Aufstellungsort gewählt werden. Die
Drehantenne für die Radaranlage ist so aufzustellen, daß Schattensektoren
möglichst schmal sind und die geringste meßbare Entfernung klein gehalten
wird. Schattensektoren dürfen sich nicht in dem Sektor von 355° bis 5 U
Schiffsseitenpeilung befinden und außerhalb dieses Bereichs nicht breiter
als 3° sein. In einer anschließenden lebhaften Diskussion plädierten Ver
treter der Industrie für eine übernationale Regelung, denn die deutsche
Schiffahrt dürfe nicht vor größere Investitionsaufgaben gestellt werden,