Jahresbericht Nr. 19/1964
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flotte ständig gewachsen. Die Übertragung neuer Prüfaufgaben, vor allem auf
dem Gebiet der Ortungsfunkanlagen, die im Jahre 1958 erfolgte, hat eine er
hebliche Ausweitung der Tätigkeit gebracht. Manche neuen Aufgaben mußten
übernommen werden, ohne daß qualifiziertes Personal rechtzeitig zur Verfü
gung stand.
Im Jahre 1965 soll die Novelle zum "Gesetz über die Aufgaben des Bundes
auf dem Gebiet der Seeschiffahrt" verabschiedet werden. Sie wird Rechts
grundlage für die Aufgaben des DHI werden. Für die Abteilung "Nautische
Technik" ergibt sich daraus sowohl die Verpflichtung zur Intensivierung
und Erweiterung ihrer nautisch-technischen Forschungsarbeiten als auch zur
Ausdehnung der Prüfung auf moderne nautische Geräte, die bisher keiner
Prüfpflicht unterlagen. Da mit einer den neuen Aufgaben angemessenen Ver
größerung des Personalbestandes und der Erweiterung der Prüfräume und Ein
richtungen in naher Zukunft kaum zu rechnen ist, wird das DHI von der vor
gesehenen Möglichkeit, sich geeigneter Privatpersonen als Hilfsorgane zu
bedienen, über die es die Aufsicht führt, Gebrauch machen müssen.
Von den fast 51 000 nautischen Instrumenten, die im Jahre 1964 zur Prü
fung vorgestellt wurden, mußten durchschnittlich rund 15& wegen Mängel zu
rückgewiesen werden. Diese z.T. schwerwiegenden Mängel hätten unerkannt im
einen oder anderen Fall durchaus Unfälle verursachen können. Bei den rund
1 100 im Jahre 1964 geprüften Ortungsfunkanlagen ergaben sich im Gegensatz
zu vorangegangenen Jahren nur noch selten Beanstandungen; in der Regel
konnten die Mängel im Verlauf der Prüfungen an Bord von den Firmen behoben
werden.
Das sind ohne Zweifel beachtliche Erfolge, die sowohl der Prüftätigkeit
des DHI als auch der Tatsache zu verdanken sind, daß immer mehr Firmen und
Werften beim Einbau der Geräte die Beratung des Instituts in Anspruch
nehmen.