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Full text: Jahresbericht 1964

Jahresbericht Nr. 19/1964 
- Seite 20 
Schiffssender). Er hat über den Drehrahmenpeiler, den Goniometerpeiler und 
den Doppelkanal-Sichtfunkpeiler zum automatischen Peiler zahlreiche Ent 
wicklungsstufen durchlaufen und ist nach mannigfaltigen technischen Ver 
besserungen ein unentbehrliches Instrument geworden, um einem in Seenot be 
findlichen Schiff zu Hilfe kommen zu können. Deshalb schreibt der Inter 
nationale Schiffssicherheitsvertrag den Vertragspartnern die Ausrüstung 
mit einem Punkpeiler für die Schiffe über 1 600 BRT vor. 
Diese Geräte, die neben den Radar- und Hyperbelnavigationsgeräten zur 
Gattung der sogenannten Ortungsfunkgeräte gehören, unterliegen aufgrund 
der Punksicherheitsverordnung einer Prüfpflicht. Die Prüfungen (Baumuster-, 
Abnahme- und Nachprüfungen) erfolgen nach "Richtlinien", die vom DHI ent 
worfen und vom Bundesverkehrsministerium auf dem Verordnungswege erlassen 
werden. Während die Baumusterprüfungen vom DHI und dem Pemmeldetechnischen 
Zentralamt, Darmstadt, ausgeführt werden, sind die Abnahme- und Nach 
prüfungen Aufgabe des DHI. 
Pür Seenotfälle, in denen nach der Abgabe der Seenotmeldung vom Schiffs- 
sender keine Funkverbindung zu anderen Schiffen mehr aufrechterhalten wer 
den kann, wurden Seenotfunkbojen eingeführt. Sie sollen aufgrund einer 
Empfehlung des Schiffssicherheitsvertrages I960 als schwimmende Geräte 
selbsttätig Funkzeichen geben, die die Zielfahrt zum Unfallort ermöglichen. 
Eine solche Boje wurde in den letzten Jahren vom DHI entwickelt; dabei wur 
den Erkenntnisse und Erfahrungen über die an das Gerät zu stellenden Anfor 
derungen gewonnen. Als Sendefrequenz wurde vom Schiffssicherheitsausschuß 
der IMCQ die Sprechfunknotfrequenz 2 182 kHz festgesetzt. Das erfordert 
zwangsweise.eine entsprechende Erweiterung der Frequenzbänder der Peilfunk 
geräte. Die technischen Grundlagen für Funkpeilungen in diesem sogenannten 
Grenzwellenbereich, bei dem erhebliche Erschwerungen infolge Rückstrahler- 
Resonanzen auftreten können, wurden in Zusammenarbeit des DHI mit einigen 
Industriegruppen im Rahmen des Fachausschusses 3 der Deutschen Gesellschaft 
für Ortung und Navigation (DGON),geschaffen. 
Für eine weitere Gruppe unter den Navigationsfunkgeräten, die Radarge 
räte, sind Untersuchungen und Maßnahmen zur Verminderung oder Beseitigung 
schiffsbedingter Störeinflüsse erforderlich. Sie können sowohl einbautech 
nisch als auch gerätetechnisch bedingt sein. Dies gilt vor allem für Ein 
flüsse magnetischer Felder, die sich in einer Bildverschiebung oder Bild 
drehung äußern -und zu falschen Peilungen führen können. Wirksame Abhilfe 
ist nur durch ausreichende magnetische Abschirmung des Bildrohrs zu er 
reichen. - 
In engem Zusammenhang mit den Radargeräten stehen die Radarreflektoren,
	        
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