Jahresbericht Nr. 19/1964
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Schiffssender). Er hat über den Drehrahmenpeiler, den Goniometerpeiler und
den Doppelkanal-Sichtfunkpeiler zum automatischen Peiler zahlreiche Ent
wicklungsstufen durchlaufen und ist nach mannigfaltigen technischen Ver
besserungen ein unentbehrliches Instrument geworden, um einem in Seenot be
findlichen Schiff zu Hilfe kommen zu können. Deshalb schreibt der Inter
nationale Schiffssicherheitsvertrag den Vertragspartnern die Ausrüstung
mit einem Punkpeiler für die Schiffe über 1 600 BRT vor.
Diese Geräte, die neben den Radar- und Hyperbelnavigationsgeräten zur
Gattung der sogenannten Ortungsfunkgeräte gehören, unterliegen aufgrund
der Punksicherheitsverordnung einer Prüfpflicht. Die Prüfungen (Baumuster-,
Abnahme- und Nachprüfungen) erfolgen nach "Richtlinien", die vom DHI ent
worfen und vom Bundesverkehrsministerium auf dem Verordnungswege erlassen
werden. Während die Baumusterprüfungen vom DHI und dem Pemmeldetechnischen
Zentralamt, Darmstadt, ausgeführt werden, sind die Abnahme- und Nach
prüfungen Aufgabe des DHI.
Pür Seenotfälle, in denen nach der Abgabe der Seenotmeldung vom Schiffs-
sender keine Funkverbindung zu anderen Schiffen mehr aufrechterhalten wer
den kann, wurden Seenotfunkbojen eingeführt. Sie sollen aufgrund einer
Empfehlung des Schiffssicherheitsvertrages I960 als schwimmende Geräte
selbsttätig Funkzeichen geben, die die Zielfahrt zum Unfallort ermöglichen.
Eine solche Boje wurde in den letzten Jahren vom DHI entwickelt; dabei wur
den Erkenntnisse und Erfahrungen über die an das Gerät zu stellenden Anfor
derungen gewonnen. Als Sendefrequenz wurde vom Schiffssicherheitsausschuß
der IMCQ die Sprechfunknotfrequenz 2 182 kHz festgesetzt. Das erfordert
zwangsweise.eine entsprechende Erweiterung der Frequenzbänder der Peilfunk
geräte. Die technischen Grundlagen für Funkpeilungen in diesem sogenannten
Grenzwellenbereich, bei dem erhebliche Erschwerungen infolge Rückstrahler-
Resonanzen auftreten können, wurden in Zusammenarbeit des DHI mit einigen
Industriegruppen im Rahmen des Fachausschusses 3 der Deutschen Gesellschaft
für Ortung und Navigation (DGON),geschaffen.
Für eine weitere Gruppe unter den Navigationsfunkgeräten, die Radarge
räte, sind Untersuchungen und Maßnahmen zur Verminderung oder Beseitigung
schiffsbedingter Störeinflüsse erforderlich. Sie können sowohl einbautech
nisch als auch gerätetechnisch bedingt sein. Dies gilt vor allem für Ein
flüsse magnetischer Felder, die sich in einer Bildverschiebung oder Bild
drehung äußern -und zu falschen Peilungen führen können. Wirksame Abhilfe
ist nur durch ausreichende magnetische Abschirmung des Bildrohrs zu er
reichen. -
In engem Zusammenhang mit den Radargeräten stehen die Radarreflektoren,