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Full text: Jahresbericht 1964

- Seite 99 - 
ALLGEMEINE ABTEILUNG 
1. Reehtsangeiegeriheiten 
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem 
Gebiet der Seeschiffahrt, in dem auch die Aufgaben des Deutschen Hydrogra 
phischen Instituts behandelt werden, ist dem deutschen Bundestag zur Be 
schlußfassung zugeleitet worden. 
Hach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Eestlandsockel 
vom 24.7.1964 (BGBl. I, S, 497) sind die' Aufsuchung von Bodenschätzen, des 
deutschen Pestlandsoekels im Sinne der Proklamation der Bundesregierung 
vom 20.1.1964 (BGBl. II, S. 104)1 die Gewinnung solcher Bodenschätze und 
jede mit Bezug auf den Eestlandsockel an Ort und Stelle vorgenoamene Eor- 
schungshandlung verboten, soweit sie nicht vorläufig erlaubt werden. 
Die Erlaubnis wird in bergtechnischer und bergwirtschaftlicher Hinsicht 
vom Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld, hinsichtlich der Ordnung der Nutzung 
und Benutzung der Gewässer und des Duftraums über dem Eestlandsockel vom 
Deutschen Hydrographischen Institut erteilt. Seit dem Inkrafttreten des 
Gesetzes sind vom Deutschen Hydrographischen Institut für den Bereich des 
deutschen Bestlandsockels in der Nordsee mehrere Erlaubnisse zur Durch 
führung seismischer Aufschlußmessungen und für sechs Lokationen zur Nieder 
bringung von Bohrungen erteilt worden. 
2. Personalangelegenheiten 
Im Laufe des Berichtsjahres sind 47 Angestellte und 116 Arbeiter einge 
stellt, 34 Angestellte und 67 Arbeiter entlassen worden. 2 Angestellte 
sind zur Bundeswehr und je 1 Lohnempfänger ist zur Bundespost und zum Bun 
desamt für Schiffsvermessung übergetreten. 
folgende Ernennungen wurden ausgesprochen: 
Br. Ulrich Bleischer 
Walter Habich 
Dr. Karl Heller 
Br. Gerda Kühhke 
Dr. ‘ Helmut Mädler 
Dr. Otto Meyer 
zum Regierungsrat 
zum Oberregierungsrat 
zum Oberregierungsrat 
zur Regierungsrätin 
zum Eegierungsrat 
zum Oberregierungsrat
	        
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