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Full text: Jahresbericht 1965

Jahresbericht Nr. 20/1965 
1) Vergl. Jahresbericht Nr. 19/1964, S. 82 
- Seite 84 - 
NAUTISCHE TECHNIK 
1. Allgemeines 
Das "Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiff 
fahrt vom 24.5.1965" (vergl. S.102) ist für die Abteilung Nautische Technik 
von erheblicher Bedeutung, da es ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Instru 
menten- und Geräteprüfung erweitert. Eine Prüfpflicht bestand bisher - mit 
Ausnahme der Radargeräte - nur für solche Geräte, die nach den Ausrüstungs 
und Unfallverhütungsvorschriften an Bord geführt werden müssen. Nun wird es 
notwendig, auch Kreiselkompasse, Echolote, Luftschall- und andere Geräte zu 
prüfen. Wenn das DHI solche Prüfungen allein vomähme, wäre eine so be 
trächtliche Vermehrung des Personals und der Prüfausstattung erforderlich, 
daß eine Realisierung in absehbarer Zeit kaum möglich wäre. Daher muß un 
tersucht werden, wie weit das DHI die vom Gesetz gegebenen Möglichkeiten 
ausschöpfen kann, sich bei der Durchführung solcher Aufgaben geeigneter 
Personen zu bedienen, deren Tätigkeit vom Institut kontrolliert wird. Dabei 
wird im Vordergrund die Drage stehen, ob solche Personen in der Lage sind, 
die z.T. hohen Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der erforderli 
chen Prüfeinrichtungen aufzuwenden. In der Regel werden sie sich auf 
die Firmen stützen müssen, die die zu prüfenden Geräte hersteilen und ohne 
hin die für eine betriebsinteme Prüfung notwendigen Einrichtungen be 
sitzen. 
2. Wissenschaftlich-technische Arbeiten. Baumusterprüfungen. 
Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der nautischen Geräte 
a) Magnetkompasse, Schiffsmagnetismus - Die Baumusterprüfungen der Mag- 
netkompasse mit Selbsteuereinrichtung ^ ^ wurden fortgeführt. Zur Kennzeich 
nung bereits als Baumuster geprüfter Typen wurden vom DHI Typenprüfungs 
nummern erteilt, die an sichtbarer Stelle auf den Kompassen des betreffen 
den Typs angebracht werden sollen, um sowohl den Aufsichtsbeamten der See- 
Berufsgenossenschaft als auch den Kompaßprüfern die Kontrolle über die Zu 
lassung zu erleichtern. 
Von einigen Firmen sind für ihre im Vorjahr geprüften Anlagen verbesser 
te Kompasse zur Baumusterprüfung eingereicht worden. Dies sind:
	        
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