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Full text : Jahresbericht 1965

Seite  48  -

Jahresbericht  Kr.  20/1965

Im  Berichtsjahr  beschäftigte  sich  das  Sachgebiet  Hautischer  Funkdienst
durch  Teilnahme  und  Mitwirkung  an  Besprechungen  mit  Fachfragen  des  Seefunks ­
  und  war  besonders  an  den  vorbereitenden  Arbeiten  zum  Entwurf  der  neuen ­
  Funksicherheitsverordnung  beteiligt.

7.  Schiffahrtsangelegenheiten
In  den  12  Sitzungen  der  Schiffsinspektion  unter  Vorsitz  des  Abteilungsleiters ­
  wurden  Fragen  des  Bordbetriebs,  der  Schiffssicherheit,  der  Reparaturen ­
  und  Umbauten  an  DHI-Schiffen  erörtert  und  Vorschläge  für  den  Bau
eines  neuen  Vermessungsschiffes  ausgearbeitet.  Zwei  Boots-  und  Feuerlöschmanöver ­
  erfolgten  unter  Teilnahme  aller  Besatzungsangehörigen  vor  Beginn
der  Vermessungssaison  bzw.  vor  Antritt  der  Reise  der  Schiffe.  Leitsätze
für  den  Wachoffizier  wurden  den  Schiffsführungen  ausgehändigt.
Die  nautische  Inspektion  des  DHI  nahm  sich  besonders  der  Rettungsmittel
an  Bord  der  DHI-Schiffe  an,  der  Ausbildung  der  Besatzung  in  der  Handhabung
der  Rettungsboote,  Rettungsgeräte  und  der  aufblasbaren  Rettungsinseln  sowie ­
  der  Feuerverhütung  und  -bekämpfung.
Hach  den  Richtlinien  der  See-BG  wurden  neue  Brandschutzpläne,  Sicherheitsrollen ­
  und  -karten  erarbeitet  und  an  Bord  sichtbar  ausgehängt.  Die
Kapitäne  wurden  angewiesen,  einheitliche  Manövriertabellen  für  ihre  Schiffe ­
  aufzustellen.  Alle  Schiffe  wurden  mit  Dienstbehelfen  und  mit  deutschen
und  nach  Bedarf  mit  ausländischen  Karten  und  Büchern  ausgerüstet.
Im  Berichtsjahr  wurden  Erlaubnisse  mit  Auflagen  nach  §  2,2  des  Gesetzes
zur  vorläufigen  Regelung  der  Rechte  am  Festlandsockel  vom  24.  Juli  1964
an  Firmen  des  sogenannten  Hordseekonsortiums  und  an  4  Konsortien  für  die
im  Januar  zurückgegebenen  Gebiete  I  -  VI  erteilt.  Für  die  Durchführung
seismischer  Messungen  wurden  7  Erlaubnisse  für  die  Hordsee  und  2  für  die
Ostsee  sowie  5  Erlaubnisse  für  Aufschlußbohrungen  des  Hordseekonsortiums
auf  den  Bohrlokationen  E1,  M1,  H1,  H1a  und  P1  (s.  Abb.9,S.113)  gegeben.
            
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