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Jahresbericht Kr. 20/1965
Im Berichtsjahr beschäftigte sich das Sachgebiet Hautischer Funkdienst
durch Teilnahme und Mitwirkung an Besprechungen mit Fachfragen des Seefunks
und war besonders an den vorbereitenden Arbeiten zum Entwurf der neuen
Funksicherheitsverordnung beteiligt.
7. Schiffahrtsangelegenheiten
In den 12 Sitzungen der Schiffsinspektion unter Vorsitz des Abteilungsleiters
wurden Fragen des Bordbetriebs, der Schiffssicherheit, der Reparaturen
und Umbauten an DHI-Schiffen erörtert und Vorschläge für den Bau
eines neuen Vermessungsschiffes ausgearbeitet. Zwei Boots- und Feuerlöschmanöver
erfolgten unter Teilnahme aller Besatzungsangehörigen vor Beginn
der Vermessungssaison bzw. vor Antritt der Reise der Schiffe. Leitsätze
für den Wachoffizier wurden den Schiffsführungen ausgehändigt.
Die nautische Inspektion des DHI nahm sich besonders der Rettungsmittel
an Bord der DHI-Schiffe an, der Ausbildung der Besatzung in der Handhabung
der Rettungsboote, Rettungsgeräte und der aufblasbaren Rettungsinseln sowie
der Feuerverhütung und -bekämpfung.
Hach den Richtlinien der See-BG wurden neue Brandschutzpläne, Sicherheitsrollen
und -karten erarbeitet und an Bord sichtbar ausgehängt. Die
Kapitäne wurden angewiesen, einheitliche Manövriertabellen für ihre Schiffe
aufzustellen. Alle Schiffe wurden mit Dienstbehelfen und mit deutschen
und nach Bedarf mit ausländischen Karten und Büchern ausgerüstet.
Im Berichtsjahr wurden Erlaubnisse mit Auflagen nach § 2,2 des Gesetzes
zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 24. Juli 1964
an Firmen des sogenannten Hordseekonsortiums und an 4 Konsortien für die
im Januar zurückgegebenen Gebiete I - VI erteilt. Für die Durchführung
seismischer Messungen wurden 7 Erlaubnisse für die Hordsee und 2 für die
Ostsee sowie 5 Erlaubnisse für Aufschlußbohrungen des Hordseekonsortiums
auf den Bohrlokationen E1, M1, H1, H1a und P1 (s. Abb.9,S.113) gegeben.