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Seeverkehrsbeirat
nautischen Veröffentlichungen wegen Personalschwierigkeiten aus Gründen
der Sicherheit der deutschen Seeschiffahrt nicht zu vertreten sowie der
Praxis mit fremdländischen, auch englischen Informationen nicht ausrei
chend gedient sei. Nach einer eingehenden Diskussion, an der sich alle
Mitglieder lebhaft beteiligten, wurde folgender Wortlaut einer dem Herrn
Geschäftsführer des Seeverkehrsbeirats, Herrn Min. Dir. Dr. Schubert,
vorzulegenden Entschließung einstimmig angenommen:
''Entschließung
Der Ausschuß des Seeverkehrsbeirats für die Angelegenheiten des
Deutschen Hydrographischen Instituts betrachtet mit großer Sorge die
wachsende Diskrepanz zwischen den Anforderungen der deutschen See
schiffahrt, umfassend Handelsflotte, Seefischerei und Bundesmarine,
hinsichtlich ihrer nautischen Förderung gemäß dem Aufgabengesetz vom
24. Mai 1965 und der diesbezüglichen Leistungsfähigkeit der Nautischen
Abteilung des Deutschen Hydrographischen Instituts.
Der Ausschuß stellt mit Bedauern fest, daß diese insbesondere für die
Sicherheit der Schiffahrt unumgänglichen Anforderungen bei der Überprüfung
des Deutschen Hydrographischen Instituts durch den Bundesbeauftragten für
die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung - soweit bisher bekannt - nicht
in dem erwarteten Maße berücksichtigt worden sind.
Er bittet daher den Bundesminister für Verkehr, sich bei seinen Maß
nahmen von den tatsächlichen Bedürfnissen der Seefahrt leiten zu lassen
und die erforderlichen Schritte baldmöglichst vorzunehmen.
In Sonderheit wird eine Vermehrung des Personals der Nautischen Ab
teilung des Deutschen Hydrographischen Instituts und die angemessene
Dotierung ihrer Planstellen für dringend notwendig gehalten.
Der Leiter der Abteilung Nautische Technik, Heg. Dir. Dr. Matezky,
referierte über den Stand der Prüfungen nautischer Geräte durch das DHI.
Er sprach über Prüfungen solcher Geräte, die nach den Unfallverhütungs-
Vorschriften der See-Berufsgenossenschaft und nach der Funksicherheits-
verordnung vorgeschrieben sind und den Prüfungen,- die das DHI aufgrund
des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
vornehmen muß. Von 62 000 zur Prüfung gestellten Instrumenten und Geräten
seien 15$ zurückgewiesen worden, weil sie den Anforderungen nicht genügten.
Die Zahl der Geräte und auch der Anteil der zurückgewiesenen sei jedoch
bei den einzelnen Gerätearten sehr unterschiedlich: Sextanten 1 354, 13$;
Barometer und Thermometer 2 495, 12$; Magnetkompasse und Peilgeräte 7 924,
17$; Positionslaternen 47 780,.18$. Bei der Prüfung der Ortungsfunkanlagen
unterscheide man Baumusterprüfung, Abnahmeprüfung nach dem Einbau an Bord
und bei Punkpeilern Nachprüfung in jährlichen Abständen. Im Jahre 1965
seien folgende Prüfungen ausgeführt worden: 7 Baumusterprüfungen an 4
Radar- und 3 Lorangeräten, 460 Bordabnahmeprüfungen an Radargeräten und
920 Abnahme- und Nachprüfungen an Peilfunkgeräten. Die Erfahrung in den
vergangenen Jahren hätte ergeben, daß die Geräte sorgfältig eingebaut
würden und sich infolgedessen die Beanstandungen verminderten.