accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1966

- Seite 41 
Seeverkehrsbeirat 
nautischen Veröffentlichungen wegen Personalschwierigkeiten aus Gründen 
der Sicherheit der deutschen Seeschiffahrt nicht zu vertreten sowie der 
Praxis mit fremdländischen, auch englischen Informationen nicht ausrei 
chend gedient sei. Nach einer eingehenden Diskussion, an der sich alle 
Mitglieder lebhaft beteiligten, wurde folgender Wortlaut einer dem Herrn 
Geschäftsführer des Seeverkehrsbeirats, Herrn Min. Dir. Dr. Schubert, 
vorzulegenden Entschließung einstimmig angenommen: 
''Entschließung 
Der Ausschuß des Seeverkehrsbeirats für die Angelegenheiten des 
Deutschen Hydrographischen Instituts betrachtet mit großer Sorge die 
wachsende Diskrepanz zwischen den Anforderungen der deutschen See 
schiffahrt, umfassend Handelsflotte, Seefischerei und Bundesmarine, 
hinsichtlich ihrer nautischen Förderung gemäß dem Aufgabengesetz vom 
24. Mai 1965 und der diesbezüglichen Leistungsfähigkeit der Nautischen 
Abteilung des Deutschen Hydrographischen Instituts. 
Der Ausschuß stellt mit Bedauern fest, daß diese insbesondere für die 
Sicherheit der Schiffahrt unumgänglichen Anforderungen bei der Überprüfung 
des Deutschen Hydrographischen Instituts durch den Bundesbeauftragten für 
die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung - soweit bisher bekannt - nicht 
in dem erwarteten Maße berücksichtigt worden sind. 
Er bittet daher den Bundesminister für Verkehr, sich bei seinen Maß 
nahmen von den tatsächlichen Bedürfnissen der Seefahrt leiten zu lassen 
und die erforderlichen Schritte baldmöglichst vorzunehmen. 
In Sonderheit wird eine Vermehrung des Personals der Nautischen Ab 
teilung des Deutschen Hydrographischen Instituts und die angemessene 
Dotierung ihrer Planstellen für dringend notwendig gehalten. 
Der Leiter der Abteilung Nautische Technik, Heg. Dir. Dr. Matezky, 
referierte über den Stand der Prüfungen nautischer Geräte durch das DHI. 
Er sprach über Prüfungen solcher Geräte, die nach den Unfallverhütungs- 
Vorschriften der See-Berufsgenossenschaft und nach der Funksicherheits- 
verordnung vorgeschrieben sind und den Prüfungen,- die das DHI aufgrund 
des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt 
vornehmen muß. Von 62 000 zur Prüfung gestellten Instrumenten und Geräten 
seien 15$ zurückgewiesen worden, weil sie den Anforderungen nicht genügten. 
Die Zahl der Geräte und auch der Anteil der zurückgewiesenen sei jedoch 
bei den einzelnen Gerätearten sehr unterschiedlich: Sextanten 1 354, 13$; 
Barometer und Thermometer 2 495, 12$; Magnetkompasse und Peilgeräte 7 924, 
17$; Positionslaternen 47 780,.18$. Bei der Prüfung der Ortungsfunkanlagen 
unterscheide man Baumusterprüfung, Abnahmeprüfung nach dem Einbau an Bord 
und bei Punkpeilern Nachprüfung in jährlichen Abständen. Im Jahre 1965 
seien folgende Prüfungen ausgeführt worden: 7 Baumusterprüfungen an 4 
Radar- und 3 Lorangeräten, 460 Bordabnahmeprüfungen an Radargeräten und 
920 Abnahme- und Nachprüfungen an Peilfunkgeräten. Die Erfahrung in den 
vergangenen Jahren hätte ergeben, daß die Geräte sorgfältig eingebaut 
würden und sich infolgedessen die Beanstandungen verminderten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.