Meereskunde
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e ) Sonstiges - Als zwei Bohrschutzgerüste in der Deutschen Bucht von den
Eigentümern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, arbeiteten wir Plä
ne zu ihrer Nutzung für die ozeanographische Forschung - auch im Zusammen
hang mit dem neuen Schwerpunktprogramm "Sandwanderung" der Deutschen For
schungsgemeinschaf t - aus. Die Gerüste konnten schließlich nicht übernommen
werden, weil es nicht gelang, die erforderlichen Finanzmittel für den Betrieb
und die Versorgung termingerecht zu beschaffen. Allerdings wurden nach, dem
Abbau der Gerüste gegen Jahresschluß neue Möglichkeiten erkennbar, wenigstens
eines von ihnen unter Umständen an einem geeigneten Punkt in der Nordsee neu
zu errichten. Ein Angehöriger des DHI ^ informierte sich in den USA und in
England über neuartige ozeanographische Geräte, insbesondere über die Ar-
beitsniethodik mit "Swallow Floats” .
3. Anorganische und organische Chemie des Meeres
a) Arbeiten über die Verunreinigung des Meerwassers - Fragen im Zusammen
hang mit der Verschmutzung des Meeres durch Abfallstoffe gewinnen immer mehr
an Bedeutung, und zwar aus dreierlei Gründen: !
1. In den letzten Jahren sind strengere Gesetze für die Reinhaltung
der Binnengewässer in Kraft getreten (Vasserhausnaltsgesetz);
2. Die Flächen für das Ablagern fester Abfälle an Land werden zu
nehmend knapper;
3- Fabrikanlagen, die besonders unangenehme Abfallstoffe erzeugen,
werden in verstärktem Maße in den Küstengebieten errichtet.
Wegen der Dringlichkeit aller Fragen, die mit der Verunreinigung des
Meeres im Zusammenhang stehen, lag das Schwergewicht der meereschemischen
Arbeiten auf dem Gebiet der Meeresverschmutzung. Die Arbeiten gliederten
sich in vier Teile;
1. Anfertigung von Gutachten: • •
Die Industrie beantragte Zustimmung für die Versenkung verschiede
ner Abfälle ins Meer. Unter diesen waren Insektizide, Quecksilber-
Verbindungen, Gipsabfälle und Hexachlorbenzol. In den vom DHI ange
fertigten Gutachten wurde die Frage beantwortet, ob, an welcher
Stelle und unter welchen Bedingungen die Abfallstoffe ins Meer
eingebracht werden dürfen. Für einige Gutachten waren umfangrei
che Laborversuche erforderlich.
1) s. S. 43