Aufgaben und Probleme der Nautischen Abteilung
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längst fällig geworden, weil die Besatzungen der von der früheren Kriegsma
rine übernommenen Vermessungsfahrzeuge weder der früheren SeemannsOrdnung
noch dem Se.einannsgesetz vom 26*7*1957 unterstanden. Im Jahr 1964 wurde dem
Abteilungsleiter N in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Abteilung die Be
arbeitung der Aufgaben übertragen, die sich für das DHI aus dem Gesetz zur
vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 24. Juli 19b4 ergeben.
Danach wird die Erlaubnis für die Gewinnung von Bodenschätzen und für jede
mit Bezug auf den deutschen Festlandsockel vorgenommene Forschungshandlung
hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer und des
Luftraumes über dem deutschen Festlandsockel vom DHI erteilt. Insgesamt
wurden bis Ende 1967 39 Genehmigungen für Aufschlußbohrungen oder Aufschluß
arbeiten auf dem Festlandsockel erteilt, wozu in jedem Falle die Stellung
nahmen der Fischereiinstitute, Bundespost, Bundesmarine und Vasserschiff-
fahrtsdirektionen einzuholen waren. Außerdem wurden Vorverhandlungen für
die Genehmigung von Kiesbaggerungen auf dem Festlandsockel der Ostsee ge
führt. Die Resultate der deutschen Aufschlußbohrungen waren leider so un
günstig, daß die Bohrungen eingestellt und alle Bohreinrichtungen wieder
beseitigt werden mußten.
Zu den weiteren Aufgaben dieser Art gehören die Schriftführung für den
Ausschuß des Seeverkehrsbeirates für die Angelegenheiten des DHI und die
Vorschlagsbearbeitung für die Auszeichnung freiwilliger Mitarbeiter des
Deutschen Hydrographischen Instituts mit Buchprämien und für die Verleihung
der Seewart-Medaille in Bronze und in Silber zur Würdigung langjähriger be
sonderer Verdienste um die Sicherheit der Seefahrt und in den Aufgabengebie
ten des Deutschen Hydrographischen Instituts.