Nautische Technik
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gehender Prüfung aller mit solchen Regulierungen verbundenen besonderen
Schwierigkeiten stattgegeben werden; die neue Gebührenordnung für Kompaßregulierungen
trat am 1.10.1968 in Kraft.
Für die See-Berufsgenossenschaft, Werften und Reedereien wurden für
Schiffs-Neu- und Umbauten zahlreiche Gutachten über die Ausrüstung der
Schiffe mit Magnetkompassen und ihrer fachgerechten Aufstellung an Bord
erstellt.
Auf einer Segeljacht wurde festgestellt, daß ein wichtiges Zubehörteil
der Magnetkompaß-Selbsteueranlage den Kompaß erheblich beeinflußte
und ausgewechselt werden mußte. Dieser Torfall zeigt erneut, daß solche
neuen Geräte von den Regulierern an Bord sorgfältig auf mögliche Deviationsstörungen
untersucht werden müssen, solange nicht gewährleistet ist, daß
die betreffenden Geräte oder Instrumente einer Baumusterprüfung unterzogen
worden sind.
Im Zuge der Bauarbeiten für den neuen Elbtunnel wurde im Maakenwerder
Hafen der Deviationsdalben entfernt, der sich wegen seiner Störungsfreiheit
zum Kompensieren auf kleinen Schiffen gut bewährt hatte, Wegen mangelnder
Platzverhältnisse konnte der Dalben nicht an anderer Stelle errichtet
werden. Für die Regulierung auf Motor- und Segeljachten wurde deshalb
im Schulauer Jachthafen ein einzelner Pfahl gesetzt, der nun auch
für die im Hamburger Hafen stationierten Kleinfahrzeuge zum Kompensieren
benutzt werden muß.
Auf einem Küstenmotorschiff von etwa 500 BRI, dessen Magnetfeld sich
durch Blitzeinschlag in den achteren Signalmast stark verändert hatte,
wurden eingehende Deviationsbeobachtungen und Feldmessungen vorgenommen.
Das Störfeld konnte nur durch elektro-magnetische Behandlung behoben werden.
Bei den Untersuchungen ergab sich auch eine ungewöhnlich starke Magnetisierung
der D-Korrektoren (Kugeln und Zylinder) und der Eisenkerne der
Flindersstangen, die aber durch Austausch bzw. thermische Behandlung behoben
werden konnte.
Bordabnahmeprüfungen von Ortungafuhkanlagen - Im Berichtsjahr wurden
auf 1.055 - davon 159 ausländischen - Schiffen geprüft und abgenommen:
445 Radaranlagen und
865 Peilfunkanlagen .
Hierfür waren insgesamt 1.404 Bordbesuche einschließlich der ganztägigen
Abnahmefahrten erforderlich.
An Beanstandungen wurden festgestellt:
38 = 9$ an Radaranlagen,
80 = 9$ an Peilfunkanlagen.