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Full text : Jahresbericht 1968

Nautische  Technik

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gehender  Prüfung  aller  mit  solchen  Regulierungen  verbundenen  besonderen
Schwierigkeiten  stattgegeben  werden;  die  neue  Gebührenordnung  für  Kompaßregulierungen
  trat  am  1.10.1968  in  Kraft.
Für  die  See-Berufsgenossenschaft,  Werften  und  Reedereien  wurden  für
Schiffs-Neu-  und  Umbauten  zahlreiche  Gutachten  über  die  Ausrüstung  der
Schiffe  mit  Magnetkompassen  und  ihrer  fachgerechten  Aufstellung  an  Bord
erstellt.
Auf  einer  Segeljacht  wurde  festgestellt,  daß  ein  wichtiges  Zubehörteil ­
  der  Magnetkompaß-Selbsteueranlage  den  Kompaß  erheblich  beeinflußte
und  ausgewechselt  werden  mußte.  Dieser  Torfall  zeigt  erneut,  daß  solche
neuen  Geräte  von  den  Regulierern  an  Bord  sorgfältig  auf  mögliche  Deviationsstörungen ­
  untersucht  werden  müssen,  solange  nicht  gewährleistet  ist,  daß
die  betreffenden  Geräte  oder  Instrumente  einer  Baumusterprüfung  unterzogen
worden  sind.
Im  Zuge  der  Bauarbeiten  für  den  neuen  Elbtunnel  wurde  im  Maakenwerder
Hafen  der  Deviationsdalben  entfernt,  der  sich  wegen  seiner  Störungsfreiheit
  zum  Kompensieren  auf  kleinen  Schiffen  gut  bewährt  hatte,  Wegen  mangelnder ­
  Platzverhältnisse  konnte  der  Dalben  nicht  an  anderer  Stelle  errichtet ­
  werden.  Für  die  Regulierung  auf  Motor-  und  Segeljachten  wurde  deshalb ­
  im  Schulauer  Jachthafen  ein  einzelner  Pfahl  gesetzt,  der  nun  auch
für  die  im  Hamburger  Hafen  stationierten  Kleinfahrzeuge  zum  Kompensieren
benutzt  werden  muß.
Auf  einem  Küstenmotorschiff  von  etwa  500  BRI,  dessen  Magnetfeld  sich
durch  Blitzeinschlag  in  den  achteren  Signalmast  stark  verändert  hatte,
wurden  eingehende  Deviationsbeobachtungen  und  Feldmessungen  vorgenommen.
Das  Störfeld  konnte  nur  durch  elektro-magnetische  Behandlung  behoben  werden. ­
  Bei  den  Untersuchungen  ergab  sich  auch  eine  ungewöhnlich  starke  Magnetisierung ­
  der  D-Korrektoren  (Kugeln  und  Zylinder)  und  der  Eisenkerne  der
Flindersstangen,  die  aber  durch  Austausch  bzw.  thermische  Behandlung  behoben ­
  werden  konnte.
Bordabnahmeprüfungen  von  Ortungafuhkanlagen  -  Im  Berichtsjahr  wurden
auf  1.055  -  davon  159  ausländischen  -  Schiffen  geprüft  und  abgenommen:
445  Radaranlagen  und
865  Peilfunkanlagen  .
Hierfür  waren  insgesamt  1.404  Bordbesuche  einschließlich  der  ganztägigen
Abnahmefahrten  erforderlich.
An  Beanstandungen  wurden  festgestellt:
38  =  9$  an  Radaranlagen,
80  =  9$  an  Peilfunkanlagen.
            
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