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24. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1969
b) Technischer Funkbetrieb
Die Funk- und Ortungsanlagen der DHI-Schiffe wurden in der Winteriiegezeit 1968/
1969 gründlich überholt. Der Funkabschnitt einschließlich der Hi-Fix-Anlagen des
VFS „Komet“ wurde übernommen und z. T. selbst eingerichtet. Dabei wurden erst
mals Selektivrufdekoder auf einem DHI-Schiff installiert, die einen individuellen
Anruf durch Küstenfunkstellen ermöglichen.
Wegen der Umstellung des Kanalabstandes von 50 kHz auf 20 kHz im nichtöffent
lichen UKW-Funkdienst wurden sämtliche DHI-Schiffe entsprechend umgerüstet.
Über die Errichtung weiterer UKW-Sender im WF-Netz an der nordfriesischen
Küste wurde weiterhin mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel verhandelt.
Der Funkabschnitt des FS „Meteor“ wurde während der Aufenthaltszeiten des
Schiffes in Hamburg überholt.
3. Einzelprüfung nautischer Instrumente und Geräte
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiff
fahrt und dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der
Verwaltung galten die Bemühungen des Referates weiterhin der Erstellung von
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für solche Personen, die als Prüfer für nau
tische Instrumente und Geräte der Schiffsausrüstung vom DHI beauftragt werden
möchten. So wurde der im vorigen Jahresbericht erwähnte Entwurf eines Ausbil
dungsplanes und einer Prüfungsordnung für Prüfer von Magnetkompassen fertig
gestellt.
Nachdem durch Sondenregistrierungen eine ausreichende Homogenität und zeit
liche Konstanz des magnetischen Feldes in den Prüfräumen der nachfolgend ge
nannten Personen festgestellt worden war, wurden mit der Prüfung von Magnet
kompassen und Peilgeräten beauftragt:
Kapt. J. Schansker, Emden, mit Wirkung vom 1. 4.1969,
Ing. D. Büsing, Bremerhaven, mit Wirkung vom 1. 4.1969,
Kapt. H. Asskamp, Bremen, mit Wirkung vom 1. 6.1969,
Ing. E. Hannemann, Hamburg, mit Wirkung vom 1. 8.1969.
Diese Prüfer hatten ihre fachliche Eignung bereits früher bei der See-Berufsge
nossenschaft nachgewiesen.
Kapt. Reineke schloß am 10. 10. 1969 einen sechswöchigen Lehrgang über die
Prüfung von Positionslaternen erfolgreich ab. Er wird im Aufträge des DHI in
Bremen tätig werden.
Da es immer häufiger vorkommt, daß deutsche Schiffe mehrere Jahre keinen
deutschen Hafen anlaufen und sie daher keine Möglichkeit haben, ihre nautischen
Instrumente fristgerecht in Deutschland prüfen zu lassen, sind zunächst Verbin
dungen zu den beiden niederländischen Prüfinstituten mit dem Ziel aufgenommen
worden, die Prüfungszeugnisse für nautische Instrumente und Geräte gegenseitig
anzuerkennen. Nachdem niederländische Prüfungszeugnisse für Magnetkompasse
in Deutschland seit November 1967 zunächst auf die Dauer eines Jahres aner
kannt werden, ist in nächster Zeit mit einer Regelung für Positionslaternen zu
rechnen.
Mit norwegischen, dänischen und belgischen Prüfbehörden wurde ebenfalls Ver
bindung aufgenommen. Prüfungszeugnisse ausländischer Behörden können in