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Full text: Jahresbericht 1969

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24. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1969 
b) Technischer Funkbetrieb 
Die Funk- und Ortungsanlagen der DHI-Schiffe wurden in der Winteriiegezeit 1968/ 
1969 gründlich überholt. Der Funkabschnitt einschließlich der Hi-Fix-Anlagen des 
VFS „Komet“ wurde übernommen und z. T. selbst eingerichtet. Dabei wurden erst 
mals Selektivrufdekoder auf einem DHI-Schiff installiert, die einen individuellen 
Anruf durch Küstenfunkstellen ermöglichen. 
Wegen der Umstellung des Kanalabstandes von 50 kHz auf 20 kHz im nichtöffent 
lichen UKW-Funkdienst wurden sämtliche DHI-Schiffe entsprechend umgerüstet. 
Über die Errichtung weiterer UKW-Sender im WF-Netz an der nordfriesischen 
Küste wurde weiterhin mit der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel verhandelt. 
Der Funkabschnitt des FS „Meteor“ wurde während der Aufenthaltszeiten des 
Schiffes in Hamburg überholt. 
3. Einzelprüfung nautischer Instrumente und Geräte 
Nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiff 
fahrt und dem Gutachten des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der 
Verwaltung galten die Bemühungen des Referates weiterhin der Erstellung von 
Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für solche Personen, die als Prüfer für nau 
tische Instrumente und Geräte der Schiffsausrüstung vom DHI beauftragt werden 
möchten. So wurde der im vorigen Jahresbericht erwähnte Entwurf eines Ausbil 
dungsplanes und einer Prüfungsordnung für Prüfer von Magnetkompassen fertig 
gestellt. 
Nachdem durch Sondenregistrierungen eine ausreichende Homogenität und zeit 
liche Konstanz des magnetischen Feldes in den Prüfräumen der nachfolgend ge 
nannten Personen festgestellt worden war, wurden mit der Prüfung von Magnet 
kompassen und Peilgeräten beauftragt: 
Kapt. J. Schansker, Emden, mit Wirkung vom 1. 4.1969, 
Ing. D. Büsing, Bremerhaven, mit Wirkung vom 1. 4.1969, 
Kapt. H. Asskamp, Bremen, mit Wirkung vom 1. 6.1969, 
Ing. E. Hannemann, Hamburg, mit Wirkung vom 1. 8.1969. 
Diese Prüfer hatten ihre fachliche Eignung bereits früher bei der See-Berufsge 
nossenschaft nachgewiesen. 
Kapt. Reineke schloß am 10. 10. 1969 einen sechswöchigen Lehrgang über die 
Prüfung von Positionslaternen erfolgreich ab. Er wird im Aufträge des DHI in 
Bremen tätig werden. 
Da es immer häufiger vorkommt, daß deutsche Schiffe mehrere Jahre keinen 
deutschen Hafen anlaufen und sie daher keine Möglichkeit haben, ihre nautischen 
Instrumente fristgerecht in Deutschland prüfen zu lassen, sind zunächst Verbin 
dungen zu den beiden niederländischen Prüfinstituten mit dem Ziel aufgenommen 
worden, die Prüfungszeugnisse für nautische Instrumente und Geräte gegenseitig 
anzuerkennen. Nachdem niederländische Prüfungszeugnisse für Magnetkompasse 
in Deutschland seit November 1967 zunächst auf die Dauer eines Jahres aner 
kannt werden, ist in nächster Zeit mit einer Regelung für Positionslaternen zu 
rechnen. 
Mit norwegischen, dänischen und belgischen Prüfbehörden wurde ebenfalls Ver 
bindung aufgenommen. Prüfungszeugnisse ausländischer Behörden können in
	        
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