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25726. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1970/71
In Amtshilfe für die See-Berufsgenossenschaft wurden zahlreiche Gutachten über
die Ausrüstung von Schiffen mit Magnetkompassen und ihre fachgerechte Aufstel
lung erteilt.
In den vergangenen 20 Jahren hat die Zahl der mit Ortungsfunkanlagen
ausgerüsteten deutschen Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge ganz erheblich
zugenommen (s. Abb. 20). Die Zahl der - bisher freiwillig — mit Radar versehenen
Schiffe ist in besonders auffälliger Weise angewachsen und hat die Zahl der -
meist pflichtgemäß — mit Peilfunkanlagen berüsteten Schiffe erreicht. Erfreulich
ist auch die ziemlich gleichmäßige Zunahme der Peilfunkanlagen mit Grenzwelle,
die insbesondere auf der Sprechfunk-Notfrequenz 2182 kHz zumindest eine Ziel
fahrt, etwa auf die Seenotfunkboje, gestattet. Dadurch sind dem DHI zusätzliche
Verpflichtungen erwachsen.
Im Berichtszeitraum (die Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1970)
wurden auf 1157 (1164) Schiffen, davon 14% (13%) ausländische, folgende Ortungs
funkanlagen auf ihre navigatorische Brauchbarkeit geprüft:
600 (567) Radaranlagen (Erstprüfungen neuer Anlagen),
70 (51) Radaranlagen (Nachprüfung vorhandener Anlagen in besonderen Fällen),
290 (248) Peilfunkanlagen (Erstprüfungen neuer Anlagen),
608 (652) Peilfunkanlagen (gesetzliche Wiederholungsprüfungen).
Hierfür waren 1519 (1545) Bordbesuche einschließlich der Abnahmefahrten auf
deutschen Revieren und 74 (52) Auslandsreisen nach Frankreich, Spanien, Italien,
Holland, England, Dänemark, Schweden und Norwegen erforderlich.
Bei den Bordabnahmeprüfungen wurde folgendes beanstandet:
Auf 134 (79) Schiffen kein Peilfunkbuch geführt,
auf 136 (101) Schiffen Funkbeschickung veraltet,
139 (72) Beanstandungen an Peil- und/oder Hilfsantennen,
247 (66) Beanstandungen an etwa 80 Radaranlagen.
Beim Vergleich dieser Beanstandungen mit den Angaben von 1970 (in Klammern)
muß berücksichtigt werden, daß 1971 erstmalig alle Einzelbeanstandungen, auch
wenn sie dasselbe Ortungsfunkgerät betreffen, jeweils gesondert gezählt wurden.
Bei allen Fahrten zu Abnahme- und Wiederholungsprüfungen wurde die Tätigkeit
der Funkbeschicker und — sofern Magnetkompasse zu regulieren waren — auch
die der beauftragten Kompaßregulierer überwacht.
Auf Schiffsneubauten mit Kreiselkompaßanlagen wurde vor Aufnahme der Funk
beschickung die schiffsfeste Justierung der Peiltochterkompasse regelmäßig kon
trolliert.
Die Bordabnahmeprüfungen wurden folgendermaßen von den verschiedenen
Dienststellen ausgeführt:
39 % (45 %) Hamburg
17 % (18 %) Bremen
12 % (10,5 %) Bremerhaven
11 % ( 8 %) Emden
8.5 % ( 8 %) Kiel
5 % ( 2,5 %) Lübeck
3 % ( 3,5 %) Flensburg
2.5 % ( 3 %) Cuxhaven
2 % ( 1,5%) Wilhelmshaven