accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1969

Seeverkehrsbeirat 
19 
Blauton wie bisher nur bis zur 6-m-Unie zu drucken, und ihn nur bei kleineren 
Maßstäben bis 10 m auszudehnen. Es wurde vorgeschlagen, alle Karten mit einem 
auffallenden Vermerk über die jeweilige Ausdehnung des Blautons zu versehen. 
Die Vorschläge, mit zwei verschiedenen Farbtönen oder mit einer blauen Linie 
entlang der 10-m-Linie zu arbeiten, stießen auf Bedenken wegen des damit ver 
bundenen Mehraufwands bei der Kartenherstellung. Man beschloß, noch keine 
Entscheidung zu treffen und die anstehenden Fragen mit den Interessenten noch 
weiter zu klären. 
Beim Seebücherwerk wurde beanstandet, daß die Laufzeiten einiger Bände 
des Leuchtfeuerverzeichnisses zu lang seien. Die AVB-Steilen äußerten den 
Wunsch, alle Bände des Leuchtfeuerverzeichnisses wieder alljährlich erscheinen 
zu lassen. Um die redaktionelle Kapazität bei allen Seebüchern zu verbessern, 
steht das DHI in Verhandlungen über die Abgabe des Seewarndienstes an die 
Radarleitzentrale Cuxhaven der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg, denn 
das Bundesfinanzministerium ist nicht in der Lage, dem DHI für diesen rund-um- 
die-Uhr besetzten Dienst ausreichende Planstellen zuzuweisen. Es wurde angeregt, 
besonders wichtige Nachrichten für Seefahrer ähnlich den französischen „Difraps“ 
auf besonderen Blättern zu drucken, damit sie allen Schiffen per Luftpost nach 
gesandt werden können. 
Die Prüfungen von Navigationsgeräten sollen durch zwischenstaatliche 
Vereinbarungen vereinheitlicht werden, so daß vor allem die in anderen europäi 
schen Ländern ausgestellten Zertifikate auch in Deutschland anerkannt werden. 
Erste Erfolge sind auf diesem Gebiet bereits zu verzeichnen; seit 1967 können 
die in Amsterdam und Rotterdam ausgestellten Prüfungserzeugnisse für Kompasse 
bei uns anerkannt werden. Es besteht Aussicht, daß in absehbarer Zeit auch die 
in den Niederlanden ausgeführten Laternenprüfungen anerkannt werden können.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.