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Full text: Jahresbericht 1990

Schiffsvermessung 
96 
Schiffsvermessung 
Vermessungsvorschriften 
Vermessungs Vorschriften 
Internationale Übereinkommen 
Die Vermessung der Seeschiffe ist die amt 
liche Größenbestimmung dieser Schiffe. Das 
Ergebnis ist maßgebend für die Anwendung einer 
Vielzahl von nationalen Vorschriften, die zum Teil 
auf der Basis internationaler Übereinkommen 
erlassen wurden, auf das Schiff. Die internationa 
len Übereinkommen 
■ zum Schutze menschlichen Lebens auf 
See (SOLAS) 
■ zur Verhütung der Meeresverschmutzung 
durch Schiffe (MARPOL) 
sowie die Schiffsbesetzungs- und Schiffsoffizier- 
Ausbildungsverordnung seien hier als Beispiele 
erwähnt. Das Vermessungsergebnis - heute mei 
stens der Bruttowert - ist auch maßgebend für 
viele vom Schiff im In- und Ausland zu zahlende 
Entgelte, Abgaben und Gebühren, aber auch für 
die verschiedensten nationalen und internationa 
len Hafen-, Schiffs- und Schiffahrtsstatistiken. 
Bis 1982 war das „Übereinkommen über ein 
einheitliches System der Schiffsvermessung“, 
das in Oslo am 10. Juli 1947 geschlossen und 
später geändert wurde, Grundlage für alle Ver 
messungen. Das Ergebnis der Vermessung war 
der Bruttoraumgehalt in Registertonnen und in 
Kubikmetern (Gross tonnage in register tons) und 
der Nettoraumgehalt ebenfalls in Registertonnen 
und Kubikmetern (Net tonnage in register tons). 
Nach dem Oslo-Übereinkommen müssen 
nicht alle geschlossenen Schiffsräume in die Ver 
messung einbezogen werden, auch kann ein 
Schiff in Abhängigkeit vom Tiefgang zwei ver 
schiedene Vermessungsergebnisse haben; 
zudem blieb die anfangs erhoffte breite internatio 
nale Zustimmung zu diesem Übereinkommen 
aus. Daher konnten gleichgroße Schiffe unter den 
verschiedenen Flaggen zum Teil erheblich von 
einander abweichende Vermessungsergebnisse 
vorweisen. Eine Vereinheitlichung für die inter 
national operierende Schiffahrt war dringend 
geboten. Nach ihrer Gründung nahm sich alsbald 
die Internationale Seeschiffahrts-Organisation, 
die heutige IMO, dieses Problems an. Auf der 
Internationalen Vermessungskonferenz in Lon 
don 1969 einigten sich die 31 vertretenen Staaten 
auf ein neues Vermessungsverfahren, das als 
„Internationales Schiffsvermessungs-Überein- 
kommen vom 23. Juli 1969“ am 18. Juli 1982 welt 
weit in Kraft getreten ist und bis 1994 alle bisher 
geltenden nationalen Vermessungsvorschrlften 
ablösen soll. 
Nach dem neuen Übereinkommen wird die 
Größe eines Schiffes als Bruttoraumzahl angege 
ben; sie ist nur mehr eine Vergleichszahl, eine 
dimensionslose Größe. Die Nettoraumzahl gibt 
einen Wert für die Nutzbarkeit des Schiffes an. 
Beide Zahlen können beträchtlich von den bishe-
	        
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