Abfallbeseitigung
Dioxingehalte nachgewiesen werden, wobei ein
Vernichtungswirkungsgrad für TCDD von durchschnittlich
99,93% ermittelt wurde.
■ Einstellung der Verbrennung
Die Abfallverbrennung auf See galt für lange
Zeit insbesondere wegen der festgestellten
hohen Vernichtungswirkungsgrade für organische
Stoffe und der i. a. auftretenden großflächigen
Verteilung der Abgase über der Nordsee als
befriedigende Zwischenlösung der Beseitigung
von chlororganischen Abfällen.
Erstmals wurde im Jahre 1988 vom DHI für
die Abfallverbrennung auf See Besorgnis im
Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
geäußert. Anlaß hierfür waren Ergebnisse im
Rahmen eines vom BMFT geförderten Nordseeprojektes,
bei dem von der Universität Hamburg
in den Oberflächensedimenten des Verbrennungsgebietes
- im Vergleich zur Umgebung -
erhöhte Gehalte an Hexachlorbenzol (HCB) und
an Oktachlorstyrol (OCS) festgestellt worden
waren und die Vermutung geäußert worden war,
daß die Verbrennung auf See damit im Zusammenhang
stehen könnte.
Die Untersuchungsergebnisse waren sehr
überaschend und widersprüchlich zu vorliegenden
Erkenntnissen. Gerade für HCB waren hohe
Vernichtungsgrade festgestellt worden. Auch
waren HCB und OCS nach Untersuchungen des
DHI im Wasser des Verbrennungsgebietes nicht
nachweisbar. Allerdings zeigten Wasseruntersuchungen
des DHI auch, daß eine andere chlororganische
Verbindung (Hexachlorbutadien), die in
den auf See verbrannten Abfällen enthalten und
für die ein hoher Vernichtungswirkungsgrad festgestellt
worden war, in meßbaren Konzentrationen
in Nähe des gerade im Betrieb befindlichen
Verbrennungsschiffes zu finden war. Durch
eigene Sedimentuntersuchungen des DHI im Verbrennungsgebiet
wurden zwar ebenfalls Gehalte
an HCB und OCS nachgewiesen, diese ließen
aber unter Berücksichtigung der heterogenen
Verteilung (hohe und niedrige Gehalte traten
häufig räumlich eng benachbart auf) sowie der
diesem niedrigen Konzentrationsbereich innewohnenden
analytischen Unsicherheiten keine
klaren Unterscheidungen zwischen Verbrennungsgebiet
und den Vergleichsgebieten zu.
Trotz dieser Widersprüche konnte andererseits
ein Einfluß durch die Verbrennung auf See
nach menschlichem Ermessen auch nicht ausgeschlossen
werden, so daß eine Besorgnis im
Sinne des HSEG gegeben war.
Ergänzende biologische Untersuchungen
im Verbrennungsgebiet geben in Verbindung mit
den Funden im Sediment starken Anlaß zur Vermutung,
daß die Abfallverbrennung auf See als
Ursache in Frage kommt. In einem Kooperationsprojekt
mit dem DHI hat die Bf A in den Jahren
1988, 1989 und 1990 Untersuchungen zur Belastung
von Meeresorganismen im Verbrennungsgebiet
mit Organochlorverbindungen durchgeführt.
Dabei wurden Unterschiede in der
Schadstoffbelastung der Organismen aus dem
Verbrennungsgebiet und den Vergleichsgebieten
festgestellt und zwar für die beiden Stoffe, die
bereits in den Sedimenten nachgewiesen werden
konnten. Bei einigen Arten waren die Hexachlorbenzol-
oder/und Oktachlorstyrolgehalte im Verbrennungsgebiet
statistisch signifikant höher.
Nach Einschätzung der BfA deuten die Untersuchungsergebnisse
darauf hin, daß die Abfallverbrennung
auf See Ursache für die Belastung der
Organismen gewesen sein könnte.
77