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Volltext : Jahresbericht 1990

Abfallbeseitigung

MATTHIAS  II
verbrannte  deutscher
Menge  (t)  Anteil  (t)

VESTA
verbrannte
Menge  (t)

VULCANUS  II  (und  I*)
deutscher  verbrannte
Anteil  (t)  Menge  (t)

deutscher  Anteil  (t)

Verbrannte  Gesamt-Menge
  (t)

Deutscher  Gesamt-Anteil
  (t)

1983

10274

3539

42711

31252

32691

6548

85676

41339

1984

42343

29017

51334

15677

93677

44694

1985

36958

24803

64221

32500

101179

57303

1986

31415

17086

84238

36729

115653

53815

1987

40339

24856

62756

24462

103095

49318

1988

40602

33173

57006

13271

97608

46444

1989

20020

19373

31396

6493

51416

25866

Verbrennungsschiff  Matthias  II  wurde  1983  stillgeiegt.
*)  Auf  Vulcanus  I  wurden  nur  1987  Abfallstoffe  verbrannt.

Tab.  5
Abfallverbrennung  auf  der  Nordsee.  Verbrannte  Abfallmengen  1983  bis  1989

Das  DHI  hat  seit  1980  Erlaubnisse  nur  noch
gestützt  auf  zwingende  öffentliche  Interessen  im
Sinne  des  HSEG  erteilt.  Den  Firmen  wurde  in
den  Erlaubnissen  auferlegt,  Forschungs-  und
Entwicklungsvorhaben  zur  Aufarbeitung  der
Dünnsäure  durchzuführen.  Nachdem  diese  mit
finanzieller  Unterstützung  des  Bundes  unter
Federführung  des  Umweltbundesamtes  erfolgreich ­
  abgeschlossen  waren,  wurden  zusammen
mit  den  beteiligten  Firmen  verbindliche  Zeitpläne
für  die  stufenweise  Verringerung  der  Abfallmenge
und  der  Beendigung  der  Einbringung  auf  der
Hohen  See  aufgestellt.  Die  Einbringung  von
Abfällen  aus  der  Titandioxid-Herstellung  wurde
termingerecht  Ende  1989  vollständig  eingestellt.
Mit  Ablauf  des  Jahres  1984  wurde  die  Einbringung ­
  von  Grünsalz  vereinbarungsgemäß  beendet. ­

  Die  Einbringung  der  unlöslichen  Gangart-Rückstände
  endete  Mitte  1989.
Die  Beendigung  der  Einbringung  von  Abfällen ­
  aus  der  Herstellung  von  Titandioxid  konnte
zum  einen  erreicht  werden  durch  Umstellung  auf
ein  anderes  Herstellungsverfahren,  bei  dem
keine  Dünnsäure  anfällt,  zum  anderen  aber  vorrangig ­
  durch  das  Zurückführen  der  aufkonzentrierten ­
  und  gereinigten  Dünnsäure  in  den  Produktionsprozeß. ­

Bei  der  Entscheidung,  ob  weitere  Erlaubnisse ­
  mit  zwingenden  öffentlichen  Interessen
begründet  werden  konnten,  war  auch  die  Möglichkeit ­
  des  Verbots  weiterer  Einbringungen  zu
prüfen.  Nach  Überzeugung  der  Erlaubnisbehörde
hätte  ein  Verbot  zu  einer  Verlagerung  der  Produktionsstätten ­
  in  Staaten  geführt,  die  mangels

73
            
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