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Full text : Jahresbericht 1990

Technische  Schiffssicherheit

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Für  die  Bundesmarine  wurden  581  nautische ­
  AGI  geprüft,  261  Kompasse  reguliert,  70
Deviationen  bestimmt  und  49  elektrische  Regulierungen ­
  mit  215  Komponenten  durchgeführt.
Aufgrund  der  Binnenschiffs-Untersuchungsordnung ­
  wurde  auf  27  Binnenschiffen  der  Einbau
von  Magnetkompassen  geprüft.  Außerdem  wurden ­
  99  elektronische  Magnetkompasse  für  Binnenschiffe ­
  vor  dem  Einbau  an  Bord  geprüft.
Aufgaben  in  den  neuen  Bundesländern

Durch  die  Herstellung  der  deutschen  Einheit
wurde  für  die  Aufgaben  des  BSH  der  Geltungsbereich ­
  räumlich  erweitert.  Der  Bestand  an  Schiffen,
die  berechtigt  sind,  die  deutsche  Flagge  zu  führen
und  die  unter  die  Schiffssicherheitsverordnung
fallen,  nahm  erheblich  zu.  Zur  Erfüllung  seiner
Aufgaben  aus  dem  Seeaufgabengesetz  und  der
Schiffssicherheitsverordnung  richtete  das  BSH
zwei  neue  Aufsichtsbereiche  (Rostock  und  Stralsund) ­
  ein.  Außerdem  wird  in  Stralsund  eine  Prüfstelle ­
  zur  Einzelprüfung  für  Magnetkompasse,
Schiffspositionslaternen,  Barometer/Barographen ­
  und  Winkelmeßinstrumente  betrieben.
Obwohl  entsprechend  dem  Einigungsvertrag ­
  beim  Übergang  von  Schiffen  aus  der  Flagge
der  ehemaligen  DDR  unter  die  Flagge  der  Bundesrepublik ­
  Deutschland  unbürokratische  Übergangsregelungen ­
  für  die  Weitergeltung  von  Zeugnissen, ­
  Zulassungen  und  Genehmigungen  angewandt ­
  werden  konnten,  entstand  ein  sehr
erheblicher  zusätzlicher  Arbeitsaufwand.  Gründe
dafür  waren  u.a.  die  Umrüstung  auf  nautische
AGI  neuesten  technischen  Standes,  die  Überprüfung, ­
  Regulierung  und  Kompensierung,  die  im
Hinblick  auf  die  deutsche  Einheit  häufig  zurückgestellt ­

  worden  war  und  ganz  allgemein  der
Wunsch,  Schiffe  mit  Papieren  der  Bundesrepublik
Deutschland  auszustatten.  Darüber  hinaus  trat
ein  erheblicher  Beratungs-  und  Informationsbedarf ­
  von  Firmen  und  anderen  Interessenten  aus
den  neuen  Bundesländern  auf.
Nach  dem  3.  Oktober  1990  wurden  in  den
neuen  Aufsichtsbereichen  auf  ca.  140  Schiffen
die  Erstkontrolle  an  etwa  720  nautischen  AGI
durchgeführt.  Über  100  Magnet-Regel-  und  Magnet-Steuerkompasse ­
  wurden  reguliert,  23  Peilfunkanlagen ­
  kompensiert.  Für  230  Aufstellungsund ­
  Anbringungsgenehmigungen  wurden  durch
Feststellungsprotokolle  die  Grundlagen  geschaffen, ­
  283  nautische  AGI  wurden  geprüft.  Auf  7
Neubauten,  die  für  fremde  Flagge  gebaut  wurden, ­
  sind  Magnetkompasse  reguliert,  Peiifunkanlagen
  kompensiert  und  die  Prüfung  nautischer
AGI  nach  internationalen  Regeln  aufgrund  der
vertraglichen  Vereinbarung  zwischen  den  Werften ­
  und  den  Auftraggebern  (überwiegend  Sowjetunion) ­
  vorgenommen  worden.
Sichere  Funktion  an  Bord
Nautische  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente
(AGI)  müssen  bei  ihrem  Einsatz  an  Bord  die  verschiedenen ­
  Belastungen  aushalten,  denen  sie
dort  in  ihrer  jeweiligen  Umgebung  ausgesetzt
sind.  Dabei  dürfen  sie  weder  dauernde  Zerstörungen ­
  erleiden,  noch  während  der  Einwirkung
der  Beanspruchungen  falsche  Werte  anzeigen
oder  andere  Fehlfunktionen  aufweisen.  Die  Untersuchungen ­
  der  Einflüsse  dieser  Umweltbedingungen, ­
  z.  B.  hoher  und  tiefer  Temperaturen,  hoher ­
  Luftfeuchtigkeit,  Vibrationen  und  Salzwassernebel ­
  vom  Sprühen  des  Meerwassers  wurden
            
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