Technische Schiffssicherheit
110
Für die Bundesmarine wurden 581 nautische
AGI geprüft, 261 Kompasse reguliert, 70
Deviationen bestimmt und 49 elektrische Regulierungen
mit 215 Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
wurde auf 27 Binnenschiffen der Einbau
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wurden
99 elektronische Magnetkompasse für Binnenschiffe
vor dem Einbau an Bord geprüft.
Aufgaben in den neuen Bundesländern
Durch die Herstellung der deutschen Einheit
wurde für die Aufgaben des BSH der Geltungsbereich
räumlich erweitert. Der Bestand an Schiffen,
die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen
und die unter die Schiffssicherheitsverordnung
fallen, nahm erheblich zu. Zur Erfüllung seiner
Aufgaben aus dem Seeaufgabengesetz und der
Schiffssicherheitsverordnung richtete das BSH
zwei neue Aufsichtsbereiche (Rostock und Stralsund)
ein. Außerdem wird in Stralsund eine Prüfstelle
zur Einzelprüfung für Magnetkompasse,
Schiffspositionslaternen, Barometer/Barographen
und Winkelmeßinstrumente betrieben.
Obwohl entsprechend dem Einigungsvertrag
beim Übergang von Schiffen aus der Flagge
der ehemaligen DDR unter die Flagge der Bundesrepublik
Deutschland unbürokratische Übergangsregelungen
für die Weitergeltung von Zeugnissen,
Zulassungen und Genehmigungen angewandt
werden konnten, entstand ein sehr
erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand. Gründe
dafür waren u.a. die Umrüstung auf nautische
AGI neuesten technischen Standes, die Überprüfung,
Regulierung und Kompensierung, die im
Hinblick auf die deutsche Einheit häufig zurückgestellt
worden war und ganz allgemein der
Wunsch, Schiffe mit Papieren der Bundesrepublik
Deutschland auszustatten. Darüber hinaus trat
ein erheblicher Beratungs- und Informationsbedarf
von Firmen und anderen Interessenten aus
den neuen Bundesländern auf.
Nach dem 3. Oktober 1990 wurden in den
neuen Aufsichtsbereichen auf ca. 140 Schiffen
die Erstkontrolle an etwa 720 nautischen AGI
durchgeführt. Über 100 Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompasse
wurden reguliert, 23 Peilfunkanlagen
kompensiert. Für 230 Aufstellungsund
Anbringungsgenehmigungen wurden durch
Feststellungsprotokolle die Grundlagen geschaffen,
283 nautische AGI wurden geprüft. Auf 7
Neubauten, die für fremde Flagge gebaut wurden,
sind Magnetkompasse reguliert, Peiifunkanlagen
kompensiert und die Prüfung nautischer
AGI nach internationalen Regeln aufgrund der
vertraglichen Vereinbarung zwischen den Werften
und den Auftraggebern (überwiegend Sowjetunion)
vorgenommen worden.
Sichere Funktion an Bord
Nautische Anlagen, Geräte und Instrumente
(AGI) müssen bei ihrem Einsatz an Bord die verschiedenen
Belastungen aushalten, denen sie
dort in ihrer jeweiligen Umgebung ausgesetzt
sind. Dabei dürfen sie weder dauernde Zerstörungen
erleiden, noch während der Einwirkung
der Beanspruchungen falsche Werte anzeigen
oder andere Fehlfunktionen aufweisen. Die Untersuchungen
der Einflüsse dieser Umweltbedingungen,
z. B. hoher und tiefer Temperaturen, hoher
Luftfeuchtigkeit, Vibrationen und Salzwassernebel
vom Sprühen des Meerwassers wurden