Technische Schiffssicherheit
Technische Schiffsicherheit
Die Aufgaben der Abteilung ,Technische
Schiffssicherheit“ sind die Prüfung und Zulassung
von Baumustern nautischer Anlagen, Geräte und
Instrumente (AGI), die Regulierung von Magnet
kompassen und die Kompensierung von Peilfunk
anlagen, die Genehmigung der Anbringung und
Aufstellung von nautischen AGI, die Prüfung vor
Verwendung an Bord, die Überwachung, Einzel
prüfung und Überprüfung nautischer AGI. Ein zu
sätzlicher umfangreicher Arbeitsbereich ist die
Beratung von Einzelpersonen, Firmen, Behör
den, Vereinen, Verbänden und anderen Institutio
nen in Angelegenheiten der technischen Schiffs
sicherheit.
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Zulassungen, Prüfungen, Genehmigungen, Überwachung
Baumuster nautischer AGI werden, soweit
das gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Antrag ge
prüft und nach erfolgreicher Prüfung zugelassen.
Änderungen bereits zugelassener Baumuster
müssen genehmigt werden. Neu zugelassen wur
den 15 AGI, 22 Änderungen bereits zugelassener
Baumuster wurden genehmigt. Neuzulassungen
und Änderungen gab es für alle Arten von AGI,
vom Winkelmeßinstrument (Sextant) über Selbst
steueranlagen und Radaranlagen bis zu Satelli-
ten-Seenotfunkbaken.
Für 157 nautische AGI, die nicht als Baumu
ster zugelassen sind, wurde von der Möglichkeit
der Schiffssicherheitsverordnung Gebrauch ge
macht, Ausnahmen zuzulassen. In Einzelfällen
waren dazu Untersuchungen an Bord erforder
lich.
Vor Verwendung an Bord wurden 1153 nauti
sche AGI geprüft. Magnetkompasse, Winkelme
ßinstrumente und Schiffsbarometer/Schiffsbaro
graphen, zusammen 613 Instrumente, wurden an
Land geprüft, die anderen nautischen AGI an
Bord. Besonders zeitaufwendig bei der Prüfung
vor Verwendung an Bord sind Bahnführungssy
steme und integrierte Navigationssysteme.
Im Berichtsjahr wurden vom BSH und sei
nen Beauftragten 818 Magnet-Regel- und Ma
gnet-Steuerkompasse reguliert und 250 Peilfunk
anlagen kompensiert. Magnetkompasse und
Peilfunkanlagen müssen außerdem in regelmäßi
gen Abständen von einem Betrieb, der hierfür
vom BSH anerkannt worden ist, überprüft wer
den. Im Zusammenhang mit der Regulierung und
Kompensierung wird häufig festgestellt, daß die
Fristen für die Überprüfung nicht eingehalten wer
den.
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen, die Aufstellung von Magnet
kompassen von Ortungsfunkanlagen müssen
vom BSH genehmigt werden. Genehmigt wurde
die Anbringung der Positionslaternen auf 148
Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 138 Schif-