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Full text: Jahresbericht 1990

Technische Schiffssicherheit 
Technische Schiffsicherheit 
Die Aufgaben der Abteilung ,Technische 
Schiffssicherheit“ sind die Prüfung und Zulassung 
von Baumustern nautischer Anlagen, Geräte und 
Instrumente (AGI), die Regulierung von Magnet 
kompassen und die Kompensierung von Peilfunk 
anlagen, die Genehmigung der Anbringung und 
Aufstellung von nautischen AGI, die Prüfung vor 
Verwendung an Bord, die Überwachung, Einzel 
prüfung und Überprüfung nautischer AGI. Ein zu 
sätzlicher umfangreicher Arbeitsbereich ist die 
Beratung von Einzelpersonen, Firmen, Behör 
den, Vereinen, Verbänden und anderen Institutio 
nen in Angelegenheiten der technischen Schiffs 
sicherheit. 
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Zulassungen, Prüfungen, Genehmigungen, Überwachung 
Baumuster nautischer AGI werden, soweit 
das gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Antrag ge 
prüft und nach erfolgreicher Prüfung zugelassen. 
Änderungen bereits zugelassener Baumuster 
müssen genehmigt werden. Neu zugelassen wur 
den 15 AGI, 22 Änderungen bereits zugelassener 
Baumuster wurden genehmigt. Neuzulassungen 
und Änderungen gab es für alle Arten von AGI, 
vom Winkelmeßinstrument (Sextant) über Selbst 
steueranlagen und Radaranlagen bis zu Satelli- 
ten-Seenotfunkbaken. 
Für 157 nautische AGI, die nicht als Baumu 
ster zugelassen sind, wurde von der Möglichkeit 
der Schiffssicherheitsverordnung Gebrauch ge 
macht, Ausnahmen zuzulassen. In Einzelfällen 
waren dazu Untersuchungen an Bord erforder 
lich. 
Vor Verwendung an Bord wurden 1153 nauti 
sche AGI geprüft. Magnetkompasse, Winkelme 
ßinstrumente und Schiffsbarometer/Schiffsbaro 
graphen, zusammen 613 Instrumente, wurden an 
Land geprüft, die anderen nautischen AGI an 
Bord. Besonders zeitaufwendig bei der Prüfung 
vor Verwendung an Bord sind Bahnführungssy 
steme und integrierte Navigationssysteme. 
Im Berichtsjahr wurden vom BSH und sei 
nen Beauftragten 818 Magnet-Regel- und Ma 
gnet-Steuerkompasse reguliert und 250 Peilfunk 
anlagen kompensiert. Magnetkompasse und 
Peilfunkanlagen müssen außerdem in regelmäßi 
gen Abständen von einem Betrieb, der hierfür 
vom BSH anerkannt worden ist, überprüft wer 
den. Im Zusammenhang mit der Regulierung und 
Kompensierung wird häufig festgestellt, daß die 
Fristen für die Überprüfung nicht eingehalten wer 
den. 
Die Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen, die Aufstellung von Magnet 
kompassen von Ortungsfunkanlagen müssen 
vom BSH genehmigt werden. Genehmigt wurde 
die Anbringung der Positionslaternen auf 148 
Schiffen, der Schallsignalanlagen auf 138 Schif-
	        
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