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Full text: Jahresbericht 1990

Schiffsbesetzung 
Schiffsbesetzung 
Nach Verlegung der Abt. Seeverkehr des 
Bundesverkehrsministeriums im Oktober 1989 
nach Bonn wurde mit der Verordnung zur Übertra 
gung von Zuständigkeiten nach der Schiffsbe 
setzungsverordnung und der Schiffsoffizier-Aus 
bildungsverordnung vom 18. Dezember 1989 
(BGBl. I S. 2457) die verwaltungsmäßige Durch 
führung verschiedener Aufgaben aus beiden Ver 
ordnungen dem BAS übertragen, die nunmehr 
beim BSH weitergeführt werden. 
Hierbei handelt es sich im wesentlichen um 
folgende Tätigkeiten: 
■ Erteilen von Ausnahmegenehmigungen 
hinsichtlich der Befugnisse von Kapitänen 
und Schiffsoffizieren bei der Besetzung 
bestimmter Fahrzeuge, 
■ Erteilen von Befugniserweiterungen für 
Befähigungszeugnisse von Kapitänen, 
Leitern der Maschinenanlage, Schiffsoffi 
zieren des nautischen Dienstes und 
Schiffsoffizieren oder Alleinoffizieren des 
technischen Dienstes, 
■ Zulassungen von Soldaten der Bundes 
marine zum befristeten Einsatz als Zwei 
ter oder weiterer Schiffsoffizier des nauti 
schen oder technischen Schiffsdienstes, 
■ Erteilen von Zulassungen zum Erwerb 
von Befähigungszeugnissen an einer 
Fach- oder Fachhochschule, wenn der 
Bewerber die vorgeschriebene praktische 
Ausbildung und Seefahrtzelt nicht erfüllt, 
aber durch andere Ausbildung und Tätig 
keit vergleichbare Kenntnisse und Fertig 
keiten erworben hat, 
■ Anerkennen von Erfahrungsseefahrtzei 
ten auf Schiffen unter fremder Flagge 
bzw. auf Schiffen unter der Bundesdienst 
flagge, wenn die Tätigkeit der auf einem 
Schiff unter der Bundesflagge entspricht. 
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 
503 Anträge abschließend bearbeitet. Mit dem 
Inkrafttreten der Kostenverordnung für Amts 
handlungen des BSH (BSHKostV) sind diese Ver 
waltungsakte seit dem 1. November 1990 kosten 
pflichtig. 
Häufig gehen zahlreiche Anfragen den 
Anträgen voraus, und zum Teil sind umfangreiche 
Beratungen notwendig, um den Antragstellern die 
notwendige Hilfestellung bei ihren Begehren zu 
geben. 
Die Vereinigung mit der früheren DDR führte 
zu einem erheblichen Anstieg der Informationstä 
tigkeit. Gerade die Anfragen der Seeleute und 
Studenten aus den neuen Bundesländern im Hin 
blick auf die neuen Rechtsgrundlagen und die 
sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die 
Weiterbeschäftigung bzw. die Weiterbildung ma 
chen gezielte Beratungen erforderlich. 
In einigen Fällen konnte mit entsprechender 
Hilfestellung durch die Verbindung zu anderen 
Behörden oder Schulen sogar bei der Vermittlung 
von Arbeitsplätzen schnell und unbürokratisch 
geholfen werden. 
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