Schiffsbesetzung
Schiffsbesetzung
Nach Verlegung der Abt. Seeverkehr des
Bundesverkehrsministeriums im Oktober 1989
nach Bonn wurde mit der Verordnung zur Übertra
gung von Zuständigkeiten nach der Schiffsbe
setzungsverordnung und der Schiffsoffizier-Aus
bildungsverordnung vom 18. Dezember 1989
(BGBl. I S. 2457) die verwaltungsmäßige Durch
führung verschiedener Aufgaben aus beiden Ver
ordnungen dem BAS übertragen, die nunmehr
beim BSH weitergeführt werden.
Hierbei handelt es sich im wesentlichen um
folgende Tätigkeiten:
■ Erteilen von Ausnahmegenehmigungen
hinsichtlich der Befugnisse von Kapitänen
und Schiffsoffizieren bei der Besetzung
bestimmter Fahrzeuge,
■ Erteilen von Befugniserweiterungen für
Befähigungszeugnisse von Kapitänen,
Leitern der Maschinenanlage, Schiffsoffi
zieren des nautischen Dienstes und
Schiffsoffizieren oder Alleinoffizieren des
technischen Dienstes,
■ Zulassungen von Soldaten der Bundes
marine zum befristeten Einsatz als Zwei
ter oder weiterer Schiffsoffizier des nauti
schen oder technischen Schiffsdienstes,
■ Erteilen von Zulassungen zum Erwerb
von Befähigungszeugnissen an einer
Fach- oder Fachhochschule, wenn der
Bewerber die vorgeschriebene praktische
Ausbildung und Seefahrtzelt nicht erfüllt,
aber durch andere Ausbildung und Tätig
keit vergleichbare Kenntnisse und Fertig
keiten erworben hat,
■ Anerkennen von Erfahrungsseefahrtzei
ten auf Schiffen unter fremder Flagge
bzw. auf Schiffen unter der Bundesdienst
flagge, wenn die Tätigkeit der auf einem
Schiff unter der Bundesflagge entspricht.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr
503 Anträge abschließend bearbeitet. Mit dem
Inkrafttreten der Kostenverordnung für Amts
handlungen des BSH (BSHKostV) sind diese Ver
waltungsakte seit dem 1. November 1990 kosten
pflichtig.
Häufig gehen zahlreiche Anfragen den
Anträgen voraus, und zum Teil sind umfangreiche
Beratungen notwendig, um den Antragstellern die
notwendige Hilfestellung bei ihren Begehren zu
geben.
Die Vereinigung mit der früheren DDR führte
zu einem erheblichen Anstieg der Informationstä
tigkeit. Gerade die Anfragen der Seeleute und
Studenten aus den neuen Bundesländern im Hin
blick auf die neuen Rechtsgrundlagen und die
sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die
Weiterbeschäftigung bzw. die Weiterbildung ma
chen gezielte Beratungen erforderlich.
In einigen Fällen konnte mit entsprechender
Hilfestellung durch die Verbindung zu anderen
Behörden oder Schulen sogar bei der Vermittlung
von Arbeitsplätzen schnell und unbürokratisch
geholfen werden.
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