Schiffsvermessung
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wurde entsprechend den Erfordernissen des
internationalen Hohe-See-Übereinkommens die
Erteilung eines Flaggenzertifikats auf freiwilliger
Basis vorgesehen, das jeweils 8 Jahre Gültigkeit
hat und verlängert werden kann. Damit können
Schiffseigentümer, die ihr Schiff nicht zum
Schiffsregister anmelden und daher kein Schiffs
zertifikat erhalten, die Berechtigung zur Führung
der Bundesflagge durch ein amtliches Dokument
der Seeschiffahrtsverwaltung nachweisen.
Verwaltungsakte
In das ISR sind 1990 115 Handelsschiffe mit
683 000 BRT/BRZ eingetragen worden, so daß
nunmehr seit Einrichtung des ISR am 24. März
1989 insgesamt 451 Schiffe unter der Bundes
flagge mit zusammen 2,9 Mio BRT/BRZ eingetra
gen sind; das sind rund zwei Drittel der Han-
delsschiffstonnage der (alten) Bundesrepublik
Deutschland (Abb. 31, 32).
Parallel zur positiven Entwicklung des ISR
ergab sich im Berichtsjahr eine wesentliche Ver
ringerung der Zahl der Genehmigungen zur befri
steten Führung einer anderen Nationalflagge, der
sog. Ausflaggung nach §7 Flaggenrechtsgesetz.
Im Vergleich zum Vorjahr (218 Genehmigungen)
wurden nur noch für 156 Schiffe mit rd.
600 000 BRT/BRZ Genehmigungen erteilt. Dies
bedeutet einen Rückgang, nach der Tonnage
berechnet von über 30%. 85% der Ausflaggungs
anträge betrafen sog. Wiederholer, also Schiffe,
die bereits vorher unter ausländischer Flagge
betrieben wurden. Ein Grund für diese Entwick
lung liegt neben der - zumindest zeitweise - ver
besserten betriebswirtschaftlichen Lage zahlrei
cher Reedereien und neben dem verstärkten
Ausscheiden älterer und unmoderner Tonnage
vor allem auch in der Einrichtung des ISR.
In 67 Fällen ist die Genehmigung zur befri
steten Ausflaggung aufgehoben worden, davon
in 21 Fällen im Zusammenhang mit der Eintra
gung der Schiffe in das ISR, ansonsten überwie
gend wegen Löschung der Schiffe aus dem See
schiffsregister (28 Fälle).
Im Berichtsjahr wurden für deutsche Sport
bootbesitzer seit dem 1. Juli 1990 auch 481 Flag
genzertifikate ausgestellt. Zuvor waren auf Antrag
Flaggenausweise als Rechtslagebescheinigun
gen erteilt worden, mit denen das Recht zur Füh
rung der Bundesflagge nachgewiesen werden
konnte-1990:1535 Bescheinigungen. Insbeson
dere französische Behörden verlangen diese
amtlichen Papiere.
Außerdem wurden 46 Flaggenscheine, fast
ausschließlich für Probe- und Uberführungsfahr
ten, sowie 18 Flaggenbescheinigungen für Schif
fe im öffentlichen Dienst erteilt.