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2. Seezeichenwesen
Als der Seehydrographische Dienst der DDR gegründet wurde, waren die Wasserstraßenämter
tür die Befeuerung und Betonnung an der Küste der Deutschen Demokratischen
Republik verantwortlich. Im Jahre 1952 wurde dann durch eine gesetzliche
Verordnung „zur Verbesserung der Organisation und zur Sicherung der Seegewässer
der Deutschen Demokratischen Republik sowie zur Schaffung einer einheitlichen
Verantwortung auf diesem Gebiet“ der „Seezeichendienst der Ostsee" errichtet und
dem Seehydrographischen Dienst der DDR angegliedert. Gleichzeitig entstanden in
Peenemünde, Stralsund, Saßnitz und Warnemünde Seehydrographische Dienststellen
als operative Organe, denen auch Tonnenhöie zugeordnet waren.
Abb. 8: Blick auf einen Tonnenhof
In der Vergangenheit hatten Mecklenburg und Vorpommern bis zum zweiten Weltkrieg
kaum nennenswerte Hafen- und Umschlaganlagen aufzuweisen. Die vorhandenen
Fahrwasser waren wenig ausgebaut und bedurften keiner aufwendigen seezeichentechnischen
Ausstattung. Demzufolge waren auch Zustand und Anzahl der
Hilfseinrichtungen, wie Tonnenhöfe, Seezeichenschiffe usw., äußerst bescheiden. Der
Krieg hatte davon nur geringe Reste für den Neubeginn übriggelassen.
Mit der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Aufbau einer
leistungsfähigen sozialistischen Volkswirtschaft erlangte auch die Seeverkehrswirtschaft
eine völlig neue, wachsende Bedeutung. Daraus ergaben sich hohe Anforderungen