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44. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1989
2.4 Zentralabteilung
2.4.1 Rechtsangelegenheiten
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justitiariatsaufgaben gab es folgende
Schwerpunkte:
Das DHI ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von
Forschungshandlungen und zur Verlegung und zum Betrieb von Transitrohrleitun
gen auf dem deutschen Festlandsockel der Nord- und Ostsee nach dem Bundes
berggesetz. Zur Durchführung von Forschungshandlungen wurden 5 Anträge ge
nehmigt. Der Betrieb der Transitgasrohrleitung Ekoflsk - Emden und der beiden
Verdichterplattformen verlief im deutschen Festlandsockel ohne Störungen. Die
Lage und die Überdeckung der Rohrleitung wurden routinemäßig kontrolliert.
Darüber hinaus wurde das DHI in dem Betriebsplanverfahren der Bergämter zu
der Frage angehört, ob beabsichtigte meeresbauliche Maßnahmen schädigende
Auswirkungen auf das marine Ökosystem haben und durch welche Auflagen dies
verhindert werden kann.
Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 (Oslo-Überein
kommen) und 29. Dezember 1972 (London-Übereinkommen) zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luft
fahrzeuge dürfen Abfallstoffe nur mit einer Erlaubnis des DHI in die Hohe See
eingebracht oder auf Spezialschiffen auf See verbrannt werden. Die Erlaubnis
pflicht besteht für ein Schiff unter deutscher Flagge oder wenn ein Schiff unter
ausländischer Flagge in einem deutschen Hafen mit dem zu beseitigenden Abfall
beladen werden soll.
Die 1987 unter Zugrundelegung zwingender öffentlicher Interessen erteilten drei
Erlaubnisse zur Einbringung von Abfaflstoffen aus der Titandioxid-Produktion in
die Hohe See Sind zum Jahresende 1989 ausgelaufen. Gleichzeitig ist damit die
Einbringung von Dünnsäure aus der Bundesrepublik Deutschland in die Nordsee
endgültig beendet. Mit Inbetriebnahme der Dünnsäure-Aufarbeitungsanlagen
Ende 1989, die den Firmen als Voraussetzung für die weitere Einbringung der
Dünnsäure vom DHI im Jahre 1983 auferlegt worden ist, besteht nunmehr - auch
wegweisend für andere europäische Titandioxid-Herstefler - die Möglichkeit, die
Dünnsäure zukünftig an Land zu verwerten.
Für die Verbrennung von Chlorkohlenwasserstoffen auf See hatte das DHI zu
nächst bis zum 30. 9. 89 befristete Erlaubnisse erteilt. Das war erforderlich, da in
den Bundesländern, die grundsätzlich für die Entsorgung der in ihren Ländern
anfallenden Abfallstoffe zuständig sind, keine ausreichenden Beseitigungsmög
lichkeiten an Land vorhanden waren. Die Erlaubnisse waren auf zwingende öffent
liche Interessen gestützt. Dies insbesondere im Hinblick auf einen denkbaren
Entsorgungsnotstand, der bei einer kurzfristigen Einstellung der Verbrennung
von allen Abfallstoffen auf See eintreten könnte. Mit dem Verbrennungsschiff
„Vesta“ sind in den ersten neun Monaten 19 373 t deutsche und 674 t belgische
Abfallstoffe auf der Hohen See verbrannt worden. Diese erhebliche Reduzierung
der Abfallmengen gegenüber den Vorjahren (1988: 40 6021) konnte erreicht wer
den, nachdem zwingende öffentliche Interessen bei der Erlaubniserteilung zu
einer drastischen Beschränkung der beantragten Abfallmengen führten.
Ein neuer Antrag auf Erlaubniserteilung zur Verbrennung von Abfällen auf See
nach dem 30. 9. 1989 wurde zurückgezogen. Die Antragstellerin begründete ihre
Entscheidung mit der Tatsache, daß bei einer Abfaltstoffmenge von nur etwa
10 000 t, die das DHI zur Seeverbrennung voraussichtlich zulassen würde, ein
wirtschaftlicher Betrieb des Verbrennungsschiffes nicht mehr möglich sei.