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Volltext : Jahresbericht 1989

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44.  Jahresbericht  Deutsches  Hydrographisches  Institut  1989

2.4  Zentralabteilung
2.4.1  Rechtsangelegenheiten
Neben  der  Wahrnehmung  allgemeiner  Justitiariatsaufgaben  gab  es  folgende
Schwerpunkte:
Das  DHI  ist  zuständig  für  die  Erteilung  von  Genehmigungen  zur  Durchführung  von
Forschungshandlungen  und  zur  Verlegung  und  zum  Betrieb  von  Transitrohrleitungen ­
  auf  dem  deutschen  Festlandsockel  der  Nord-  und  Ostsee  nach  dem  Bundesberggesetz. ­
  Zur  Durchführung  von  Forschungshandlungen  wurden  5  Anträge  genehmigt. ­
  Der  Betrieb  der  Transitgasrohrleitung  Ekoflsk  -  Emden  und  der  beiden
Verdichterplattformen  verlief  im  deutschen  Festlandsockel  ohne  Störungen.  Die
Lage  und  die  Überdeckung  der  Rohrleitung  wurden  routinemäßig  kontrolliert.
Darüber  hinaus  wurde  das  DHI  in  dem  Betriebsplanverfahren  der  Bergämter  zu
der  Frage  angehört,  ob  beabsichtigte  meeresbauliche  Maßnahmen  schädigende
Auswirkungen  auf  das  marine  Ökosystem  haben  und  durch  welche  Auflagen  dies
verhindert  werden  kann.
Nach  dem  Gesetz  zu  den  Übereinkommen  vom  15.  Februar  1972  (Oslo-Übereinkommen) ­
  und  29.  Dezember  1972  (London-Übereinkommen)  zur  Verhütung  der
Meeresverschmutzung  durch  das  Einbringen  von  Abfällen  durch  Schiffe  und  Luftfahrzeuge ­
  dürfen  Abfallstoffe  nur  mit  einer  Erlaubnis  des  DHI  in  die  Hohe  See
eingebracht  oder  auf  Spezialschiffen  auf  See  verbrannt  werden.  Die  Erlaubnispflicht ­
  besteht  für  ein  Schiff  unter  deutscher  Flagge  oder  wenn  ein  Schiff  unter
ausländischer  Flagge  in  einem  deutschen  Hafen  mit  dem  zu  beseitigenden  Abfall
beladen  werden  soll.
Die  1987  unter  Zugrundelegung  zwingender  öffentlicher  Interessen  erteilten  drei
Erlaubnisse  zur  Einbringung  von  Abfaflstoffen  aus  der  Titandioxid-Produktion  in
die  Hohe  See  Sind  zum  Jahresende  1989  ausgelaufen.  Gleichzeitig  ist  damit  die
Einbringung  von  Dünnsäure  aus  der  Bundesrepublik  Deutschland  in  die  Nordsee
endgültig  beendet.  Mit  Inbetriebnahme  der  Dünnsäure-Aufarbeitungsanlagen
Ende  1989,  die  den  Firmen  als  Voraussetzung  für  die  weitere  Einbringung  der
Dünnsäure  vom  DHI  im  Jahre  1983  auferlegt  worden  ist,  besteht  nunmehr  -  auch
wegweisend  für  andere  europäische  Titandioxid-Herstefler  -  die  Möglichkeit,  die
Dünnsäure  zukünftig  an  Land  zu  verwerten.
Für  die  Verbrennung  von  Chlorkohlenwasserstoffen  auf  See  hatte  das  DHI  zunächst ­
  bis  zum  30.  9.  89  befristete  Erlaubnisse  erteilt.  Das  war  erforderlich,  da  in
den  Bundesländern,  die  grundsätzlich  für  die  Entsorgung  der  in  ihren  Ländern
anfallenden  Abfallstoffe  zuständig  sind,  keine  ausreichenden  Beseitigungsmöglichkeiten ­
  an  Land  vorhanden  waren.  Die  Erlaubnisse  waren  auf  zwingende  öffentliche ­
  Interessen  gestützt.  Dies  insbesondere  im  Hinblick  auf  einen  denkbaren
Entsorgungsnotstand,  der  bei  einer  kurzfristigen  Einstellung  der  Verbrennung
von  allen  Abfallstoffen  auf  See  eintreten  könnte.  Mit  dem  Verbrennungsschiff
„Vesta“  sind  in  den  ersten  neun  Monaten  19  373  t  deutsche  und  674  t  belgische
Abfallstoffe  auf  der  Hohen  See  verbrannt  worden.  Diese  erhebliche  Reduzierung
der  Abfallmengen  gegenüber  den  Vorjahren  (1988:  40  6021)  konnte  erreicht  werden, ­
  nachdem  zwingende  öffentliche  Interessen  bei  der  Erlaubniserteilung  zu
einer  drastischen  Beschränkung  der  beantragten  Abfallmengen  führten.
Ein  neuer  Antrag  auf  Erlaubniserteilung  zur  Verbrennung  von  Abfällen  auf  See
nach  dem  30.  9.  1989  wurde  zurückgezogen.  Die  Antragstellerin  begründete  ihre
Entscheidung  mit  der  Tatsache,  daß  bei  einer  Abfaltstoffmenge  von  nur  etwa
10  000  t,  die  das  DHI  zur  Seeverbrennung  voraussichtlich  zulassen  würde,  ein
wirtschaftlicher  Betrieb  des  Verbrennungsschiffes  nicht  mehr  möglich  sei.
            
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