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Full text: Jahresbericht 1989

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44. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1989 
2.4 Zentralabteilung 
2.4.1 Rechtsangelegenheiten 
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justitiariatsaufgaben gab es folgende 
Schwerpunkte: 
Das DHI ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von 
Forschungshandlungen und zur Verlegung und zum Betrieb von Transitrohrleitun 
gen auf dem deutschen Festlandsockel der Nord- und Ostsee nach dem Bundes 
berggesetz. Zur Durchführung von Forschungshandlungen wurden 5 Anträge ge 
nehmigt. Der Betrieb der Transitgasrohrleitung Ekoflsk - Emden und der beiden 
Verdichterplattformen verlief im deutschen Festlandsockel ohne Störungen. Die 
Lage und die Überdeckung der Rohrleitung wurden routinemäßig kontrolliert. 
Darüber hinaus wurde das DHI in dem Betriebsplanverfahren der Bergämter zu 
der Frage angehört, ob beabsichtigte meeresbauliche Maßnahmen schädigende 
Auswirkungen auf das marine Ökosystem haben und durch welche Auflagen dies 
verhindert werden kann. 
Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 (Oslo-Überein 
kommen) und 29. Dezember 1972 (London-Übereinkommen) zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luft 
fahrzeuge dürfen Abfallstoffe nur mit einer Erlaubnis des DHI in die Hohe See 
eingebracht oder auf Spezialschiffen auf See verbrannt werden. Die Erlaubnis 
pflicht besteht für ein Schiff unter deutscher Flagge oder wenn ein Schiff unter 
ausländischer Flagge in einem deutschen Hafen mit dem zu beseitigenden Abfall 
beladen werden soll. 
Die 1987 unter Zugrundelegung zwingender öffentlicher Interessen erteilten drei 
Erlaubnisse zur Einbringung von Abfaflstoffen aus der Titandioxid-Produktion in 
die Hohe See Sind zum Jahresende 1989 ausgelaufen. Gleichzeitig ist damit die 
Einbringung von Dünnsäure aus der Bundesrepublik Deutschland in die Nordsee 
endgültig beendet. Mit Inbetriebnahme der Dünnsäure-Aufarbeitungsanlagen 
Ende 1989, die den Firmen als Voraussetzung für die weitere Einbringung der 
Dünnsäure vom DHI im Jahre 1983 auferlegt worden ist, besteht nunmehr - auch 
wegweisend für andere europäische Titandioxid-Herstefler - die Möglichkeit, die 
Dünnsäure zukünftig an Land zu verwerten. 
Für die Verbrennung von Chlorkohlenwasserstoffen auf See hatte das DHI zu 
nächst bis zum 30. 9. 89 befristete Erlaubnisse erteilt. Das war erforderlich, da in 
den Bundesländern, die grundsätzlich für die Entsorgung der in ihren Ländern 
anfallenden Abfallstoffe zuständig sind, keine ausreichenden Beseitigungsmög 
lichkeiten an Land vorhanden waren. Die Erlaubnisse waren auf zwingende öffent 
liche Interessen gestützt. Dies insbesondere im Hinblick auf einen denkbaren 
Entsorgungsnotstand, der bei einer kurzfristigen Einstellung der Verbrennung 
von allen Abfallstoffen auf See eintreten könnte. Mit dem Verbrennungsschiff 
„Vesta“ sind in den ersten neun Monaten 19 373 t deutsche und 674 t belgische 
Abfallstoffe auf der Hohen See verbrannt worden. Diese erhebliche Reduzierung 
der Abfallmengen gegenüber den Vorjahren (1988: 40 6021) konnte erreicht wer 
den, nachdem zwingende öffentliche Interessen bei der Erlaubniserteilung zu 
einer drastischen Beschränkung der beantragten Abfallmengen führten. 
Ein neuer Antrag auf Erlaubniserteilung zur Verbrennung von Abfällen auf See 
nach dem 30. 9. 1989 wurde zurückgezogen. Die Antragstellerin begründete ihre 
Entscheidung mit der Tatsache, daß bei einer Abfaltstoffmenge von nur etwa 
10 000 t, die das DHI zur Seeverbrennung voraussichtlich zulassen würde, ein 
wirtschaftlicher Betrieb des Verbrennungsschiffes nicht mehr möglich sei.
	        
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