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Full text: Jahresbericht 1989

Technische Schiffssicherheit 
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Auf 93 Binnenschiffen wurde gemäß §39 der Binnenschiffs-Untersuchungsord 
nung (BinSchUQ) der ordnungsgemäße Einbau von Magnetkompassen geprüft. 
Außerdem wurden 198 elektronische Magnetkompasse für Binnenschiffe vor dem 
Einbau an Bord geprüft, an 24 Strommesserkompassen für meeresbiologische 
Untersuchungen die Anzeigegenauigkeit ermittelt und eine lichttechnische Prü 
fung an 1 Seenotleuchte durchgeführt. 
Auf 673 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von 5048 nauti 
schen Anlagen, Geräten und Instrumenten überwacht, wobei auf 140 Schiffen 
Verstöße gegen die Schiffssicherheitsverordnung festgestellt wurden. 
Bei der Überwachung der vom DHI beauftragten Prüfer und anerkannten Betriebe 
kam es zu 89 Beanstandungen. 
Für die Bundesmarine wurden nach Maßgabe der Marine-Dienstvorschrift (MDv) 
259 Magnetkompasse, 121 Winkelmeßinstrumente, 186 Radaranlagen und 79 Peil 
funkanlagen geprüft und 269 Kompaßregulierungen, 85 Deviationsbestimmungen 
und 34 elektrische Regulierungen mit 144 Komponenten durchgeführt. 
An 12 nautischen Anlagen wurde die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 
geprüft. 
Für die Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten wurde 
1 weiterer Betrieb anerkannt. 
2.3.1.2 Statistiken 
Die Datei über den Bestand von Seeschiffen und deren Ausrüstung mit Funk- und 
Navigationsanlagen wurde berichtigt und ergänzt. 
Die Ausrüstung deutscher Seeschiffe (ohne Jachten) mit nautischen Anlagen ergibt 
mit Stand vom 31. Dezember 1989 folgendes Bild (die Klammerwerte zeigen den 
Stand vom 31. Dezember 1988): 
2110 (2142) 
761 ( 785) 
1287 (1266) 
402 ( 389) 
73 ( 69) 
7 ( 7) 
866 ( 878) 
951 (1008) 
außerdem 
198 ( 205) 
267 ( 239) 
135 ( 119) 
Schiffe mit Radaranlagen (41,5% mit einer zweiten Anlage), 
Schiffe mit Peilfunkanlagen (86,6% mit Grenzwelle), 
Schiffe mit Decca-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Satelliten-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Loran-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Omega-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Kreiselkompaßanlagen, 
Schiffe mit Selbststeueranlagen, 
Schiffe mit Seenotfunkbojen, 
Schiffe mit Wetterkartenschreiber und 
Schiffe mit Schiffs-Erdefunkstellen. 
Von den Handelsschiffen (ohne Fahrgast- und RoRo-Schiffe) ab 300 BRT sind 
91,3% mit einer zweiten Radaranlage, 
84,7% mit einer Peilfunkanlage mit Grenzwellenempfang, 
97,4% mit einer Kreiselkompaßanlage und 
60,4% mit einer Kreiselkompaß-Selbststeueranlage 
ausgerüstet. 
Über die Entwicklung im Seeschiffsbestand und die Ausrüstung der Schiffe wurden 
Statistiken zur Veröffentlichung aufgestellt, ebenso über die ermittelten Daten 
über 
- Crosstrade 
- ausländische Zeitcharter und 
- Seegüterumschlag.
	        
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