Technische Schiffssicherheit
81
Auf 93 Binnenschiffen wurde gemäß §39 der Binnenschiffs-Untersuchungsord
nung (BinSchUQ) der ordnungsgemäße Einbau von Magnetkompassen geprüft.
Außerdem wurden 198 elektronische Magnetkompasse für Binnenschiffe vor dem
Einbau an Bord geprüft, an 24 Strommesserkompassen für meeresbiologische
Untersuchungen die Anzeigegenauigkeit ermittelt und eine lichttechnische Prü
fung an 1 Seenotleuchte durchgeführt.
Auf 673 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von 5048 nauti
schen Anlagen, Geräten und Instrumenten überwacht, wobei auf 140 Schiffen
Verstöße gegen die Schiffssicherheitsverordnung festgestellt wurden.
Bei der Überwachung der vom DHI beauftragten Prüfer und anerkannten Betriebe
kam es zu 89 Beanstandungen.
Für die Bundesmarine wurden nach Maßgabe der Marine-Dienstvorschrift (MDv)
259 Magnetkompasse, 121 Winkelmeßinstrumente, 186 Radaranlagen und 79 Peil
funkanlagen geprüft und 269 Kompaßregulierungen, 85 Deviationsbestimmungen
und 34 elektrische Regulierungen mit 144 Komponenten durchgeführt.
An 12 nautischen Anlagen wurde die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
geprüft.
Für die Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten wurde
1 weiterer Betrieb anerkannt.
2.3.1.2 Statistiken
Die Datei über den Bestand von Seeschiffen und deren Ausrüstung mit Funk- und
Navigationsanlagen wurde berichtigt und ergänzt.
Die Ausrüstung deutscher Seeschiffe (ohne Jachten) mit nautischen Anlagen ergibt
mit Stand vom 31. Dezember 1989 folgendes Bild (die Klammerwerte zeigen den
Stand vom 31. Dezember 1988):
2110 (2142)
761 ( 785)
1287 (1266)
402 ( 389)
73 ( 69)
7 ( 7)
866 ( 878)
951 (1008)
außerdem
198 ( 205)
267 ( 239)
135 ( 119)
Schiffe mit Radaranlagen (41,5% mit einer zweiten Anlage),
Schiffe mit Peilfunkanlagen (86,6% mit Grenzwelle),
Schiffe mit Decca-Navigationsanlagen,
Schiffe mit Satelliten-Navigationsanlagen,
Schiffe mit Loran-Navigationsanlagen,
Schiffe mit Omega-Navigationsanlagen,
Schiffe mit Kreiselkompaßanlagen,
Schiffe mit Selbststeueranlagen,
Schiffe mit Seenotfunkbojen,
Schiffe mit Wetterkartenschreiber und
Schiffe mit Schiffs-Erdefunkstellen.
Von den Handelsschiffen (ohne Fahrgast- und RoRo-Schiffe) ab 300 BRT sind
91,3% mit einer zweiten Radaranlage,
84,7% mit einer Peilfunkanlage mit Grenzwellenempfang,
97,4% mit einer Kreiselkompaßanlage und
60,4% mit einer Kreiselkompaß-Selbststeueranlage
ausgerüstet.
Über die Entwicklung im Seeschiffsbestand und die Ausrüstung der Schiffe wurden
Statistiken zur Veröffentlichung aufgestellt, ebenso über die ermittelten Daten
über
- Crosstrade
- ausländische Zeitcharter und
- Seegüterumschlag.