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Volltext : Jahresbericht 1989

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44.  Jahresbericht  Deutsches  Hydrographisches  Institut  1989

2.3  Technische  Schiffssicherheit
2.3.1  Dienste
2.3.1.1  Prüfdienste
An  Baumustern  nautischer  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente  wurden  zugelassen:
3  Radaranlagen  (einschließlich  1  Bauartprüfung  im  Einzelfall)
4  Radar-Zusatzgeräte
1  Kreiselkompaßanlage
1  Kreiselkompaß-Zusatzgerät
1  Bahnführungssystem
1  Bahnführungssystem-Zusatzgerät
1  Magnet-Steuerkompaß
4  Positionslaternen  (Bauartprüfung  im  Einzelfall  für  ein  Unterwasserfahrzeug)
1  Pfeife  für  die  Seeschiffahrt
1  Pfeife  für  die  Binnenschiffahrt  und
1  automatischer  Signalgeber  für  Schallsignalanlagen
Genehmigungen  für  bereits  zugelassene,  jedoch  geänderte  Baumuster  wurden  für
44  Radaranlagen
1  automatischen  Kartentisch
1  Kreiselkompaßanlage
1  Echolotanlage
3  Selbststeueranlagen
1  Fahrtmeßanlage
2  Magnet-Steuerkompasse
1  Pfeife  für  die  Seeschiffahrt
1  Pfeife  für  die  Binnenschiffahrt  und
2  Signallaternen
erteilt.
Eine  größere  Anzahl  nautischer  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente  befindet  sich
z.Z.  in  der  Baumusterprüfung.
Für  14  Anlagen  und  Geräte  wurden  die  Mindestabstände  zum  Magnet-Regel-  und
Magnet-Steuerkompaß  bestimmt.
Serienmäßig  hergestellte,  zugelassene  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente  wurden
Stichprobenhaft  auf  ihre  Übereinstimmung  mit  dem  jeweiügen  Baumuster  geprüft.
Für  129  nautische  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente  der  Schiffsausrüstung  wurden ­
  Ausnahmen  nach  §8  Schiffssicherheitsverordnung  zugelassen.
Genehmigt  wurde  die  Aufstellung  von  80  Magnetkompassen,  davon  6  Nachgenehmigungen ­
  (wegen  Geräteumsetzung  im  Ruderhaus)  nach  bereits  erteilter  Genehmigung, ­
  453  Ortungsfunkanlagen  und  die  Anbringung  von  122  Positionslaternen,
119  Schallsignalanlagen  und  32  Manöversignalanlagen  auf  Seeschiffen.
Vom  DHI  und  seinen  Beauftragten  wurden  829  Magnet-Regel-  und  Magnet-Steuerkompasse ­
  reguliert,  2  Deviationen  bestimmt  und  293  Peilfunkanlagen  kompensiert. ­
  Ferner  erfolgten  Prüfungen  vor  Verwendung  an  Bord  für  297  Magnetkompasse, ­
  60  Winkelmeßinstrumente,  65  Schiffsbarometer,  2  Schiffsbarographen,
83  Selbststeueranlagen  (darunter:  8  Bahnführungssysteme),  170  Radaranlagen,
31  Peilfunkanlagen,  37  Fahrtmeßanlagen,  42  Echolotanlagen,  2  integrierte  Navigationsanlagen ­
  und  45  Kreiselkompaßanlagen.
            
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