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Volltext : Jahresbericht 1988

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43.  Jahresbericht  Deutsches  Hydrographisches  Institut  1988

Die  unter  Zugrundelegung  zwingender  öffentlicher  Interessen  im  Jahr  1987  erteilten ­
  Erlaubnisse  zur  Einbringung  von  Abfallstoffen  aus  der  Titandioxid-Produktion
laufen  im  Jahr  1989  aus.  Mit  dem  Auslaufen  dieser  Erlaubnisse  wird  die  gesamte
Einbringung  von  Abfallstoffen  in  das  Meer  aus  der  Bundesrepublik  Deutschland
endgültig  eingestellt  werden  können.  Bis  dahin  werden  die  Einbringungsmengen
durch  planmäßige  Fertigstellung  der  erforderlichen  Neu-  und  Umbauten  in  den
Betriebsstätten  und  die  Inbetriebnahme  der  neuen  Anlagen  laufend  reduziert.
Im  Frühsommer  schlossen  der  BMU  und  das  DHI  mit  dem  Produzenten  eine
Vereinbarung,  nach  der  die  Firma  während  der  kritischen  Sommermonate  die
Einbringung  von  Dünnsäure  um  50%  reduzieren  muß.  Darüber  hinaus  sieht  die
Vereinbarung  einen  Stufenplan  vor,  der  bei  niedrigem  Sauerstoffgehalt  des  Meerwassers ­
  im  Einbringungsgebiet  in  der  Deutschen  Bucht  das  Einbringen  ganz  untersagt. ­

Die  Verbrennung  von  Chlorkohlenwasserstoffen  auf  See  mußte  weiterhin  gestattet
werden,  da  in  den  Bundesländern,  die  grundsätzlich  für  die  Entsorgung  der  in
ihren  Ländern  anfallenden  Abfallstoffe  zuständig  sind,  derzeit  keine  ausreichenden
Beseitigungskapazitäten  an  Land  vorhanden  sind.
Die  bisherige  Betrachtungsweise,  die  Verbrennung  auf  See  ohne  Annahme  einer
Besorgnis  gestatten  zu  können,  weil  aufgrund  der  hohen  durchschnittlichen  Vernichtungseffizienz
  von  99,995%,  der  starken  Vermischung  und  dem  teüweisen
Abbau  der  Abgase  in  der  Atmosphäre  die  als  Restmengen  in  das  Meer  gelangenden
Abfallstoffe  als  unschädlich  angesehen  werden  konnten,  mußte  aufgegeben  werden. ­

Neue  Untersuchungen  in  den  Oberflächensedimenten  des  Verbrennungsgebietes
zeigten  erhöhte  Gehalte  an  Hexachlorbenzol  (HCB)  und  Octachlorstyrol  (OCS).
Aufgrund  des  Gefahrenpotentials  des  HCB  für  den  aquatischen  Bereich  kann  nicht
ausgeschlossen  werden,  daß  sich  erhöhte  Gehalte  an  HCB  und  OCS  schädigend  für
die  marinen  Organismen  auswirken  können.  Inwieweit  die  festgestellten  geringfügigen ­
  Anreicherungen  sich  tatsächlich  schädigend  auswirken,  kann  derzeit  nicht
beurteilt  werden.  Es  muß  jedoch  davon  ausgegangen  werden,  daß  bei  Fortsetzung
der  Verbrennung  auf  See  bei  gleichbleibenden  Abfallstoffmengen  eine  weitere
Anreicherung  von  HCB  und  OCS  in  den  Oberflächensedimenten  stattfindet  und
damit  nachweisbare  Schädigungen  der  Meeresumwelt  nicht  ausgeschlossen  werden ­
  können.  D.h.,  daß  künftig  bei  der  Verbrennung  von  Abfallstoffen  auf  See  ehre
Besorgnis  im  Sinne  des  o.a.  Gesetzes  angenommen  werden  muß.  Erlaubnisse
werden  daher  nur  noch  erteilt,  sofern  zwingende  öffentliche  Interessen  vorübergehend ­
  eine  Fortsetzung  der  Verbrennung  auf  See  unumgänglich  machen.  Hierbei
werden  hinsichtlich  der  Abfallstoffmengen  grundsätzlich  die  Beschlüsse  der  2.
Internationalen  Nordseeschutzkonferenz  vom  November  1987  und  der  10-Punkte-Katalog
  des  BMU  zum  Schutz  der  Nord-  und  Ostsee  berücksichtigt.  Die  Verbrennung ­
  von  Abfallstoffen  auf  See  wird  danach,  ausgehend  von  etwa  55  000  t  im  Jahr
1987,  stufenweise  bis  zur  völligen  Einstellung  im  Dezember  1994  laufend  reduziert.
1988  hat  das  DHI  5  Erlaubnisse  unter  Annahme  zwingender  öffentlicher  Interessen ­
  erteilt.  Im  Falle  einer  Firma  der  chemischen  Großindustrie  konnte  die  in  der
Vergangenheit  stattgefundene  Verbrennung  der  Abfallstoffe  auf  See  eingestellt  werden, ­
  da  aufgrund  der  Vorgaben  des  DHI  in  den  Erlaubnissen  Landbeseitigungsmöglichkeiten ­
  geschaffen  wurden.
Die  Einhaltung  der  Bestimmungen  in  den  Erlaubnissen  und  die  Zusammensetzung
der  Abfallstoffe  wurden  regelmäßig  vom  DHI  und  von  unabhängigen  Sachverständigen ­
  überprüft.
            
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