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43. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1988
Die unter Zugrundelegung zwingender öffentlicher Interessen im Jahr 1987 erteil
ten Erlaubnisse zur Einbringung von Abfallstoffen aus der Titandioxid-Produktion
laufen im Jahr 1989 aus. Mit dem Auslaufen dieser Erlaubnisse wird die gesamte
Einbringung von Abfallstoffen in das Meer aus der Bundesrepublik Deutschland
endgültig eingestellt werden können. Bis dahin werden die Einbringungsmengen
durch planmäßige Fertigstellung der erforderlichen Neu- und Umbauten in den
Betriebsstätten und die Inbetriebnahme der neuen Anlagen laufend reduziert.
Im Frühsommer schlossen der BMU und das DHI mit dem Produzenten eine
Vereinbarung, nach der die Firma während der kritischen Sommermonate die
Einbringung von Dünnsäure um 50% reduzieren muß. Darüber hinaus sieht die
Vereinbarung einen Stufenplan vor, der bei niedrigem Sauerstoffgehalt des Meer
wassers im Einbringungsgebiet in der Deutschen Bucht das Einbringen ganz unter
sagt.
Die Verbrennung von Chlorkohlenwasserstoffen auf See mußte weiterhin gestattet
werden, da in den Bundesländern, die grundsätzlich für die Entsorgung der in
ihren Ländern anfallenden Abfallstoffe zuständig sind, derzeit keine ausreichenden
Beseitigungskapazitäten an Land vorhanden sind.
Die bisherige Betrachtungsweise, die Verbrennung auf See ohne Annahme einer
Besorgnis gestatten zu können, weil aufgrund der hohen durchschnittlichen Ver-
nichtungseffizienz von 99,995%, der starken Vermischung und dem teüweisen
Abbau der Abgase in der Atmosphäre die als Restmengen in das Meer gelangenden
Abfallstoffe als unschädlich angesehen werden konnten, mußte aufgegeben wer
den.
Neue Untersuchungen in den Oberflächensedimenten des Verbrennungsgebietes
zeigten erhöhte Gehalte an Hexachlorbenzol (HCB) und Octachlorstyrol (OCS).
Aufgrund des Gefahrenpotentials des HCB für den aquatischen Bereich kann nicht
ausgeschlossen werden, daß sich erhöhte Gehalte an HCB und OCS schädigend für
die marinen Organismen auswirken können. Inwieweit die festgestellten geringfü
gigen Anreicherungen sich tatsächlich schädigend auswirken, kann derzeit nicht
beurteilt werden. Es muß jedoch davon ausgegangen werden, daß bei Fortsetzung
der Verbrennung auf See bei gleichbleibenden Abfallstoffmengen eine weitere
Anreicherung von HCB und OCS in den Oberflächensedimenten stattfindet und
damit nachweisbare Schädigungen der Meeresumwelt nicht ausgeschlossen wer
den können. D.h., daß künftig bei der Verbrennung von Abfallstoffen auf See ehre
Besorgnis im Sinne des o.a. Gesetzes angenommen werden muß. Erlaubnisse
werden daher nur noch erteilt, sofern zwingende öffentliche Interessen vorüberge
hend eine Fortsetzung der Verbrennung auf See unumgänglich machen. Hierbei
werden hinsichtlich der Abfallstoffmengen grundsätzlich die Beschlüsse der 2.
Internationalen Nordseeschutzkonferenz vom November 1987 und der 10-Punkte-
Katalog des BMU zum Schutz der Nord- und Ostsee berücksichtigt. Die Verbren
nung von Abfallstoffen auf See wird danach, ausgehend von etwa 55 000 t im Jahr
1987, stufenweise bis zur völligen Einstellung im Dezember 1994 laufend reduziert.
1988 hat das DHI 5 Erlaubnisse unter Annahme zwingender öffentlicher Interes
sen erteilt. Im Falle einer Firma der chemischen Großindustrie konnte die in der
Vergangenheit stattgefundene Verbrennung der Abfallstoffe auf See eingestellt wer
den, da aufgrund der Vorgaben des DHI in den Erlaubnissen Landbeseitigungsmög
lichkeiten geschaffen wurden.
Die Einhaltung der Bestimmungen in den Erlaubnissen und die Zusammensetzung
der Abfallstoffe wurden regelmäßig vom DHI und von unabhängigen Sachverständi
gen überprüft.