Technische Schiffssicherheit
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eines Schiffes ausgereicht hätte. Diese beispielsweise ständige Gefahr ungewollter
Kursänderungen konnte nur durch die laufende Verwendung eines zweiten posi
tionsbestimmenden Verfahrens als Vergleichs- und Überwachungsverfahren besei
tigt werden. Beide Verfahren mußten unabhängig voneinander sein und ein unter
schiedliches Fehlerverhalten aufweisen, d. h. das Fünknavigationsverfahren konnte
im einfachsten Fall durch eine automatische Koppelnavigation ergänzt werden.
Diese grundsätzlichen Forderungen gelten auch heute noch. Die technische Fort
entwicklung insbesondere die Automatisierung der Hyperbelnavigationsanlagen
durch Mikroprozessor-Einsatz und die völlig veränderte Rechnertechnologie der
Bahnregler erforderten ergänzende Untersuchungen.
Bahnführungssysteme stellen inzwischen weitaus komplexere, geschlossene Regel
kreise dar. Ohne Beteiligung des wachhabenden Offiziers (WO) werden nach Krite
rien der Navigationsanlage heute bereits das Navigationsverfahren und die benötig
ten Sender- und Standlinienkombinationen automatisch ausgewählt. Die Schiffspo-
sition als zunächst einziges Endergebnis wird dem WO ohne Qualitätsmerkmale
angezeigt, aber auch gleichzeitig automatisch in den Regelprozeß der Bahnfüh
rung eingespeist.
Hier war zu untersuchen, wie ein solches geschlossenes Regelsystem
- sicher einsetzbar zu machen ist,
- dem WO ausreichende und verläßliche Kriterien für eine ständige Kontrolle
bieten kann,
- den WO mit seiner Kontrollfunktion möglichst so an den Regelprozeß binden
kann, daß er jederzeit die Führung des Prozesses übernehmen kann.
Da die Koppelnavigation überall möglich ist, wird sie in den überwiegenden Fällen
das Kontrollverfahren sein. Die Grundlage jeder Bahnführung ist das Abfahren
einer Bahn, die durch die geographischen Koordinaten ihres Anfangs- und End
punkts definiert ist. Die Bahn ist damit grundfest. Die Regelung kann daher sinnvoll
auch nur von einem Navigationsverfahren geführt werden, daß seinerseits ebenfalls
grundbezogene Positionen liefert. Dies gilt für die Funknavigationsverfahren, nicht
jedoch für das Koppelverfahren, ausgenommen der Sonderfall eines Dopplerlog-
Einsatzes mit völlig ungestörtem Bodenkontakt. Darüberhinaus verlangt der Re
gelvorgang die kontinuierliche Lieferung von Positionen vom Navigationsverfahren
in möglichst kleinen Zeitabständen. Das TLansit-Satellitennavigations-Verfahren
erfüllt diese Forderung nicht. Es liefert nur in größeren Abständen, am Äquator
sind es u. U, mehrere Stunden, Satelliten-Fixpositionen. In den Zeiten dazwischen
arbeitet jede Transit-Anlage lediglich als Koppelrechner. Für Bahnführungsaufga
ben bleiben damit nur die Verfahren Decca, Loran-C und sehr bedingt Omega.
Für die Untersuchungen wurde auf das Decca-Verfahren zurückgegriffen, da es für
eine Automatik schwer erkennbare Positionsdriften aufweist und außerdem in den
hiesigen Seegebieten sehr unterschiedliche Versuchsbedingungen bietet.
Wird das Abfahren einer Bahn nur von Decca geführt, so sorgt der Regelprozeß
sicher dafür, daß sich die Decca-Position immer auf der Bahn oder in ihrer unmit
telbaren Nähe befindet. Jedes Wegdriften der Decca-Position von der wahren
Schiifeposition führt zu einer automatischen Kurskorrektur. Befindet sich z. B. das
Schiff exakt auf der Bahn, während die Decca-Positionen nach Süden wegdriften,
so entfernt der Regelprozeß das Schiff um denselben Betrag unabhängig von
dessen Größe nach Norden von der Bahn. Auf einem zur Kontrolle für den WO
eventuell vorhandenen Video-Plotter, der sowohl die geplante Bahn als auch die
von der Navigationsanlage stammende laufende Position darstellt, ist dieser real
existierende Abstand von der Bahn auf keinen Fall zu erkennen; die dargestellte
Schiffsposition liegt immer auf der geplanten Bahn. Der Video-Plotter suggeriert
dem WO also eine ständig fehlerfreie Bahnführung. Der Regelprozeß zieht nicht
die Schußposition auf die Bahn sondern die Bahn auf die mit einem Navigationsfeh
ler behaftete Schiffsposition.