accessibility__skip_menu__jump_to_main

Volltext: Jahresbericht 1988

Technische Schiffssicherheit 
81 
Bei der Überwachung der vom DHI beauftragten Prüfer und anerkannten Betriebe 
für Prüfungen oder Überprüfungen an Bord kam es zu 96 Beanstandungen. 
Für die Bundesmarme wurden nach Maßgabe der Marine-Dienstvorschrift (MDv) 
239 Magnetkompasse, 94 Winkelmeßinstrumente, 170 Radaranlagen und 74 Peil 
funkanlagen geprüft und 301 Kompaßregulierungen, 88 Deviationsbestimmüngen 
und 43 elektrische Regulierungen mit 166 Komponenten durchgeführt. 
An 7 nautischen Anlagen wurde die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 
geprüft. 
Für die Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten wurde 
1 weiterer Betrieb anerkannt. 
2.3.1.2 Statistiken 
Die Datei über den Bestand von Seeschiffen und deren Ausrüstung mit Funk- und 
Navigationsanlagen wurde berichtigt und ergänzt. 
Die Ausrüstung deutscher Seeschiffe (ohne Jachten) mit nautischen Anlagen ergibt 
mit Stand vom 31. Dezember 1988 folgendes Bild (die Klammerwerte zeigen den 
Stand vom 31. Dezember 1987): 
2142 (2259) 
785 ( 868) 
1266 (1246) 
389 ( 404) 
69 ( 69) 
7 ( 6) 
878 ( 935) 
1008 (1090) 
außerdem 
205 ( 221) 
239 ( 235) 
119 ( 115) 
Schiffe mit Radaranlagen (41,3% mit einer zweiten Anlage), 
Schiffe mit Peilfunkanlagen (86,6% mit Grenzwelle), 
Schiffe mit Decca-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Satelliten-Navigatiönsanlagen, 
Schiffe mit Loran-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Omega-Navigationsanlagen, 
Schiffe mit Kreiselkompaßanlagen, 
Schiffe mit Selbststeueranlagen, 
Schiffe mit Seenotfunkbojen, 
Schiffe mit Wetterkartenschreiber und 
Schiffe mit Schiffs-Erdefunkstellen. 
Von den Handelsschiffen (ohne Fahrgast- und RoRo-Schiffe) ab 300 BRT sind 
89,9% mit einer zweiten Radaranlage, 
87,7% mit einer Peüfunkanlage mit Grenzwellenempfang, 
96,8 % mit einer Kreiselkompaßanlage und 
64,8% mit einer Kreiselkompaß-Selbststeueranlage 
ausgerüstet. 
Über die Entwicklung im Seeschiffsbestand und die Ausrüstung der Schiffe wurden 
Statistiken zur Veröffentlichung aufgestellt, ebenso über die ermittelten Daten über 
- Crosstrade 
- ausländische Zeitcharter und 
- Seegüterumschlag. 
2.3.2 tbrschungs- und Untersuchungsarbeiten 
2.3.2.1 Untersuchungen an Schallsignalanlagen 
Die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen (Pfeifen) auf Seeschiffen ist interna 
tional in der Seestraßenordnung von 1972 (SeeStr072) geregelt. In der Anlage III 
der SeeStr072 sind die technischen Einzelheiten der Schallsignalanlagen festge
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.