Meereskunde
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Tätigkeiten in den wissenschaftlich-technischen Arbeitsgruppen des OSLO- und
LONDON-Übereinkommens wurden fortgesetzt. Die Arbeitsgruppen haben die Auf
gabe, die Kommissionen der beiden Meeresschutz-Übereinkommen in wissen
schaftlich-technischen Fragen hinsichtlich der Einbringung und Verbrennung von
Abfallstoffen zu beraten. Im Einzelnen wurde z. B.
- durchgesetzt, daß die Verbrennung von Abfällen auf See nicht nur von den
Nordseeanliegerstaaten, sondern auch von Spanien, Portugal, Irland und Island
Ende 1994 eingestellt wird und entsprechende Kontrollmaßnahmen erarbeitet
werden, um sicherzustellen, daß dieses Ziel erreicht werden kann;
- die Erarbeitung von Landbeseitigungsverfahren für Industrieabfälle, die derzeit
noch in das Meer eingebracht werden, vorangetrieben;
- ein ausführlicher Bericht über die möglichen Auswirkungen der Einbringung
von Klärschlammen in das Meer erarbeitet.
In der Öffentlichkeit bestand wie in den Vorjahren ein großes Interesse an der
Abfallbeseitigung auf Hoher See, so daß eine Vielzahl von Anfragen zu bearbeiten
war.
2.2.4 Meereskundliche Querschnittsaufgahen
2.2.4.1 Koordinierung der biologischen Überwachung,
allgemeine Abteilungsangelegenheiten
Das DHI hat auch 1988 die Durchführung des biologischen Monitoring in Nord-
und Ostsee durch Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen aus den inter
nationalen Meeresumweltschutz-Übereinkommen sichergestellt und an der kon
zeptionellen Weiterentwicklung des Monitoring im Rahmen des Bund/Länder-Meß-
programms und von Arbeitsgruppen der Oslo-, Paris- und Helsinki-Übereinkom
men mitgearbeitet.
Das Institut für Meereskunde an der Universität Kiel führte weiterhin die biologi
sche Überwachung der Ostsee gemäß der zweiten Stufe des Baltic Monitoring
Programme aus. Rechtliche Grundlage dieser Überwachungsaufgaben ist eine Ver
waltungsvereinbarung aus dem Jahre 1985 zwischen dem Bund, vertreten durch
den BMFT, und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch seinen Kultusmini
ster. Das DHI trug durch eine fachliche Stellungnahme über die Bedeutung und die
Ergebnisse des biologischen Monitoring in der Ostsee dazu bei, diese Verwaltungs
vereinbarung über den eisten Fünfjahresabschnitt hinaus um weitere fünf Jahre
zu verlängern.
Die Joint Monitoring Group (JMG) der Kommissionen der Übereinkommen von
Oslo und Paris setzte ihre Bemühungen fort, ein internationales Programm zum
biologischen Monitoring der Nordsee einzurichten. Das DHI legte nach Abstim
mung mit den fachlich zuständigen deutschen Behörden ein Papier „Biological
Effects Monitoring“ vor, das Strategien beschreibt, die die Bundesrepublik Deutsch
land verfolgt, um eine Überwachung biologischer Auswirkungen der Verunreini
gung der Nordsee in verschiedenen Gebieten des Joint Monitoring Programme
(JMP) durchzuführen. Der Bericht, der inzwischen auch Eingang in die Beratungen
anderer Arbeitsgruppen (TWG, SACSA) der Oslo- und Paris-Übereinkommen gefun
den hat, stellt vier langfristige Vorhaben vor:
- Phytoplankton und Nährstoffe auf einer festen Meeresstation Helgoland,
- Makro-Zoobenthos aus Gebieten vor den Nordfriesischen Inseln,
- Fischkrankheiten in der Nordsee, insbesondere der Deutschen Bucht,
- Mißbildungen von Fischembryonen in der Deutschen Bucht und benachbarten
Regionen.