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Full text: Jahresbericht 1988

Meereskunde 
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Tätigkeiten in den wissenschaftlich-technischen Arbeitsgruppen des OSLO- und 
LONDON-Übereinkommens wurden fortgesetzt. Die Arbeitsgruppen haben die Auf 
gabe, die Kommissionen der beiden Meeresschutz-Übereinkommen in wissen 
schaftlich-technischen Fragen hinsichtlich der Einbringung und Verbrennung von 
Abfallstoffen zu beraten. Im Einzelnen wurde z. B. 
- durchgesetzt, daß die Verbrennung von Abfällen auf See nicht nur von den 
Nordseeanliegerstaaten, sondern auch von Spanien, Portugal, Irland und Island 
Ende 1994 eingestellt wird und entsprechende Kontrollmaßnahmen erarbeitet 
werden, um sicherzustellen, daß dieses Ziel erreicht werden kann; 
- die Erarbeitung von Landbeseitigungsverfahren für Industrieabfälle, die derzeit 
noch in das Meer eingebracht werden, vorangetrieben; 
- ein ausführlicher Bericht über die möglichen Auswirkungen der Einbringung 
von Klärschlammen in das Meer erarbeitet. 
In der Öffentlichkeit bestand wie in den Vorjahren ein großes Interesse an der 
Abfallbeseitigung auf Hoher See, so daß eine Vielzahl von Anfragen zu bearbeiten 
war. 
2.2.4 Meereskundliche Querschnittsaufgahen 
2.2.4.1 Koordinierung der biologischen Überwachung, 
allgemeine Abteilungsangelegenheiten 
Das DHI hat auch 1988 die Durchführung des biologischen Monitoring in Nord- 
und Ostsee durch Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen aus den inter 
nationalen Meeresumweltschutz-Übereinkommen sichergestellt und an der kon 
zeptionellen Weiterentwicklung des Monitoring im Rahmen des Bund/Länder-Meß- 
programms und von Arbeitsgruppen der Oslo-, Paris- und Helsinki-Übereinkom 
men mitgearbeitet. 
Das Institut für Meereskunde an der Universität Kiel führte weiterhin die biologi 
sche Überwachung der Ostsee gemäß der zweiten Stufe des Baltic Monitoring 
Programme aus. Rechtliche Grundlage dieser Überwachungsaufgaben ist eine Ver 
waltungsvereinbarung aus dem Jahre 1985 zwischen dem Bund, vertreten durch 
den BMFT, und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch seinen Kultusmini 
ster. Das DHI trug durch eine fachliche Stellungnahme über die Bedeutung und die 
Ergebnisse des biologischen Monitoring in der Ostsee dazu bei, diese Verwaltungs 
vereinbarung über den eisten Fünfjahresabschnitt hinaus um weitere fünf Jahre 
zu verlängern. 
Die Joint Monitoring Group (JMG) der Kommissionen der Übereinkommen von 
Oslo und Paris setzte ihre Bemühungen fort, ein internationales Programm zum 
biologischen Monitoring der Nordsee einzurichten. Das DHI legte nach Abstim 
mung mit den fachlich zuständigen deutschen Behörden ein Papier „Biological 
Effects Monitoring“ vor, das Strategien beschreibt, die die Bundesrepublik Deutsch 
land verfolgt, um eine Überwachung biologischer Auswirkungen der Verunreini 
gung der Nordsee in verschiedenen Gebieten des Joint Monitoring Programme 
(JMP) durchzuführen. Der Bericht, der inzwischen auch Eingang in die Beratungen 
anderer Arbeitsgruppen (TWG, SACSA) der Oslo- und Paris-Übereinkommen gefun 
den hat, stellt vier langfristige Vorhaben vor: 
- Phytoplankton und Nährstoffe auf einer festen Meeresstation Helgoland, 
- Makro-Zoobenthos aus Gebieten vor den Nordfriesischen Inseln, 
- Fischkrankheiten in der Nordsee, insbesondere der Deutschen Bucht, 
- Mißbildungen von Fischembryonen in der Deutschen Bucht und benachbarten 
Regionen.
	        
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