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Full text: Jahresbericht 1988

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43. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1988 
2.2.3.5 Stoffeinträge in das Meer 
Nach dem „Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und vom 29. 
Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen 
von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge“ ist die Einbringung und Verbren 
nung von Abfallstoffen in die Hohe See erlaubnispflichtig. Wissenschaftlich-techni 
sche Arbeiten für das Erlaubnisverfahren hatten zum Ziel, mögliche Beeinträchti 
gungen der marinen Umwelt zu verhindern und Schadstofffrachten, die zu einem 
verhältnismäßig kleinen Anteil auch durch Einbringung und Verbrennung in die 
Nordsee eingetragen werden, zu verringern. 
Übersicht über die mit Erlaubnis des DHI 1988 auf Hoher See beseitigten Abfall 
stoffmengen (Angabe in Tonnen): 
a) Abfallstoffe aus der Herstellung von Titandioxid („Dünnsäure“) 
Menge Gebiet-Nr. 
230 000 1 
442 250 1 
233 909 2 
906 159 
b) Verbrennung von flüssigen Abfallstoffen im Gebiet Nr. 3 
(Verbrennungsschiff „Vesta“) 
40 602 
Beseitigungsgebiete 
1: 52° 27' 30”N 03° 07' 30” E 
52° 15'00” N 03° 45'00” E 
52° 08'00” N 03° 35' 00" E 
52°16'00” N 02°59'00” E 
2: 54° 20'N 07°35' 00" E 
54° 20' N 07° 42' 30” E 
54° 25' N 07° 35' 00” E 
54° 25' N 07° 42' 30" E 
3: Ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 15 sm um den Mittelpunkt 
54° 17,5'N 03° 45' E 
Die Einbringung von Abfallstoffen aus der Herstellung von Titandioxid wurde weiter 
reduziert. 
Die Abfallverbrennung auf Hoher See wurde fortgeführt. Es bestehen nach wie vor 
noch keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten an Land. Das DHI hat auf 
grund von Untersuchungen der Oberflächensedimente im Verbrennungsgebiet erst 
mals auch für die Abfallverbrennung auf See „Besorgnis“ im Sinne des Hohe-See- 
Einbringungsgesetzes geäußert. Die Verbrennung auf See wird unter der Voraus 
setzung von „zwingenden öffentlichen Interessen“ im Sinne des Hohe-See-Einbrin- 
gungsgesetzes fortgeführt. 
Die Zusammensetzung der eingebrachten und verbrannten Abfallstoffe wurde kon 
trolliert. Der Einbringungs- und Verbrennungsvorgang wurde mit automatisch auf 
zeichnenden Datenerfassungsgeräten überwacht. Alle zur Überwachung notwendi 
gen Daten wurden dabei auf einer der Besatzung nicht zugänglichen Magnetband 
kassette gespeichert und im DHI ausgewertet. 
An Bord der Schiffe wurden zudem Überprüfungen durchgeführt.
	        
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