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43. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1988
2.2.3.5 Stoffeinträge in das Meer
Nach dem „Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und vom 29.
Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen
von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge“ ist die Einbringung und Verbren
nung von Abfallstoffen in die Hohe See erlaubnispflichtig. Wissenschaftlich-techni
sche Arbeiten für das Erlaubnisverfahren hatten zum Ziel, mögliche Beeinträchti
gungen der marinen Umwelt zu verhindern und Schadstofffrachten, die zu einem
verhältnismäßig kleinen Anteil auch durch Einbringung und Verbrennung in die
Nordsee eingetragen werden, zu verringern.
Übersicht über die mit Erlaubnis des DHI 1988 auf Hoher See beseitigten Abfall
stoffmengen (Angabe in Tonnen):
a) Abfallstoffe aus der Herstellung von Titandioxid („Dünnsäure“)
Menge Gebiet-Nr.
230 000 1
442 250 1
233 909 2
906 159
b) Verbrennung von flüssigen Abfallstoffen im Gebiet Nr. 3
(Verbrennungsschiff „Vesta“)
40 602
Beseitigungsgebiete
1: 52° 27' 30”N 03° 07' 30” E
52° 15'00” N 03° 45'00” E
52° 08'00” N 03° 35' 00" E
52°16'00” N 02°59'00” E
2: 54° 20'N 07°35' 00" E
54° 20' N 07° 42' 30” E
54° 25' N 07° 35' 00” E
54° 25' N 07° 42' 30" E
3: Ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 15 sm um den Mittelpunkt
54° 17,5'N 03° 45' E
Die Einbringung von Abfallstoffen aus der Herstellung von Titandioxid wurde weiter
reduziert.
Die Abfallverbrennung auf Hoher See wurde fortgeführt. Es bestehen nach wie vor
noch keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten an Land. Das DHI hat auf
grund von Untersuchungen der Oberflächensedimente im Verbrennungsgebiet erst
mals auch für die Abfallverbrennung auf See „Besorgnis“ im Sinne des Hohe-See-
Einbringungsgesetzes geäußert. Die Verbrennung auf See wird unter der Voraus
setzung von „zwingenden öffentlichen Interessen“ im Sinne des Hohe-See-Einbrin-
gungsgesetzes fortgeführt.
Die Zusammensetzung der eingebrachten und verbrannten Abfallstoffe wurde kon
trolliert. Der Einbringungs- und Verbrennungsvorgang wurde mit automatisch auf
zeichnenden Datenerfassungsgeräten überwacht. Alle zur Überwachung notwendi
gen Daten wurden dabei auf einer der Besatzung nicht zugänglichen Magnetband
kassette gespeichert und im DHI ausgewertet.
An Bord der Schiffe wurden zudem Überprüfungen durchgeführt.