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Volltext : Jahresbericht 1987

Meereskunde

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2.2,3.5  Stoffeinträge  in  das  Meer
Nach  dem  „Gesetz  zu  den  Übereinkommen  vom  15.  Februar  1972  und  vom
29.  Dezember  1972  zur  Verhütung  der  Meeresverschmutzung  durch  das  Einbringen ­
  von  Abfällen  durch  Schiffe  und  Luftfahrzeuge“  ist  die  Einbringung  und  Verbrennung ­
  von  Abfallstoffen  in  der  Hohen  See  erlaubnispflichtig.  Wissenschaftlichtechnische
  Arbeiten  für  das  Erlaubnisverfahren  hatten  zum  Ziel,  mögliche  Beeinträchtigungen ­
  der  marinen  Umwelt  zu  verhindern  und  Schadstofffrachten,  die  zu
einem  verhältnismäßig  kleinen  Anteil  auch  durch  Einbringung  und  Verbrennung
in  die  Nordsee  eingetragen  werden,  zu  verringern.
Übersicht  über  die  mit  Erlaubnis  des  DHI  1987  auf  Hoher  See  beseitigten  Abfallstoffmengen ­
  (Angabe  in  Tonnen):
a)  Einbringen  von  Abfallstoffen  aus  der  Herstellung  von  Titandioxid  („Dünnsäure“)
Menge  Gebiet  Nr.
246  500  1
446  909  1
369  771  2
1  063  180
b)  Hochtemperaturverbrennung  von  Abfallstoffen  (chlorierte  Kohlenwasserstoffe)
Gesamtmenge  deutscher  Anteil  ausländischer  Anteil
40  339  24  856  15  483
Gebiet  Nr.  3.
Beseitigungsgebiete
1:  52  27'30"  \  03°07'30"  E
52°  15'  00"  N  03°  45'00"  E
52°  08'  00"  N  03°  35'  00"  E
52°  16'00"  N  02°  59'  00"  E
2:  54°  20'  N  07°  35'00"  E
54°  20'  N  07°  42'  30"  E
54°  25'  N  07°  35  '  00"  E
54  25'N  07°42'30"  E
3  :  Ein  kreisförmiges  Gebiet  mit  einem  Radius  von  15  sm  um  den  Mittelpunkt
54°  17,5'  N  03'  45'  H.

Durch  Umstellung  auf  andere  Produktionsverfahren  und  das  Wiedereinsetzen  von
aufkonzentrierter  Dünnsäure  in  den  Produktionsprozeß  wird  die  Einbringung  von
Äbfallstoffen  aus  der  Titandioxid-Herstellung  weiter  reduziert  und  spätestens
1989  eingestellt  werden.
Die  Hochtemperaturverbrennung  von  Abfallstoffen  auf  Verbrennungsschiffen  auf
Hoher  See  ist  nach  wie  vor  durch  die  noch  immer  unzureichenden  Beseitigungskapazitäten ­
  an  Land  erforderlich,  um  die  anfallenden  Abfallstoffe  in  geeigneter
Weise  kontrolliert  zu  vernichten.
Die  Zusammensetzung  der  Abfallstoffe  und  der  Einbringungs-  und  Verbrennungsvorgang ­
  wurden  kontrolliert.  Die  Überwachung  des  Embringungsvorganges  geschieht ­
  zum  überwiegenden  Teil  mit  Hilfe  von  automatisch  aufzeichnenden  Datenerfassungssystemeu
  („Datalogger“).  Ein  entsprechender  Datalogger  befindet  sich
            
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