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Full text: Jahresbericht 1987

Meereskunde 
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2.2,3.5 Stoffeinträge in das Meer 
Nach dem „Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und vom 
29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbrin 
gen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge“ ist die Einbringung und Ver 
brennung von Abfallstoffen in der Hohen See erlaubnispflichtig. Wissenschaftlich- 
technische Arbeiten für das Erlaubnisverfahren hatten zum Ziel, mögliche Beein 
trächtigungen der marinen Umwelt zu verhindern und Schadstofffrachten, die zu 
einem verhältnismäßig kleinen Anteil auch durch Einbringung und Verbrennung 
in die Nordsee eingetragen werden, zu verringern. 
Übersicht über die mit Erlaubnis des DHI 1987 auf Hoher See beseitigten Abfall 
stoffmengen (Angabe in Tonnen): 
a) Einbringen von Abfallstoffen aus der Herstellung von Titandioxid („Dünnsäure“) 
Menge Gebiet Nr. 
246 500 1 
446 909 1 
369 771 2 
1 063 180 
b) Hochtemperaturverbrennung von Abfallstoffen (chlorierte Kohlenwasserstoffe) 
Gesamtmenge deutscher Anteil ausländischer Anteil 
40 339 24 856 15 483 
Gebiet Nr. 3. 
Beseitigungsgebiete 
1: 52 27'30" \ 03°07'30" E 
52° 15' 00" N 03° 45'00" E 
52° 08' 00" N 03° 35' 00" E 
52° 16'00" N 02° 59' 00" E 
2: 54° 20' N 07° 35'00" E 
54° 20' N 07° 42' 30" E 
54° 25' N 07° 35 ' 00" E 
54 25'N 07°42'30" E 
3 : Ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von 15 sm um den Mittelpunkt 
54° 17,5' N 03' 45' H. 
Durch Umstellung auf andere Produktionsverfahren und das Wiedereinsetzen von 
aufkonzentrierter Dünnsäure in den Produktionsprozeß wird die Einbringung von 
Äbfallstoffen aus der Titandioxid-Herstellung weiter reduziert und spätestens 
1989 eingestellt werden. 
Die Hochtemperaturverbrennung von Abfallstoffen auf Verbrennungsschiffen auf 
Hoher See ist nach wie vor durch die noch immer unzureichenden Beseitigungska 
pazitäten an Land erforderlich, um die anfallenden Abfallstoffe in geeigneter 
Weise kontrolliert zu vernichten. 
Die Zusammensetzung der Abfallstoffe und der Einbringungs- und Verbrennungs 
vorgang wurden kontrolliert. Die Überwachung des Embringungsvorganges ge 
schieht zum überwiegenden Teil mit Hilfe von automatisch aufzeichnenden Daten- 
erfassungssystemeu („Datalogger“). Ein entsprechender Datalogger befindet sich
	        
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