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Full text : Jahresbericht 1986

Technische  Schiffssicherheit

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Für  Schiffe,  die  nicht  der  Schiffssicherheitsverordnung  unterliegen,  wurden  76
Gutachten  über  Schallsignalanlagen  hinsichtlich  ihrer  Übereinstimmung  mit  den
Anforderungen  der  Anlage  III  Seestraßenordnung,  4  Gutachten  über  die  Lichterführung, ­
  1  Gutachten  über  einen  Druckkammerlautsprecher  und  4  licht-  und
farbmetrische  Gutachten  über  Flugfunkfeuer  verfaßt  und  3  Rettungsleuchten  für
Rettungsmittel  geprüft.
Die  Meßunsicherheit  von  40  Strommesserkompassen  für  meeresgeologische  Untersuchungen ­
  wurde  ermittelt.
An  5  nautischen  Anlagen  wurde  die  elektromagnetische  Verträglichkeit  (EMV)
geprüft.
Als  Hilfsorgane  des  DHI  für  die  Prüfung  von  nautischen  Anlagen,  Geräten  und
Instrumenten  wurden  3  weitere  Personen  beauftragt,  für  die  Überprüfung  von
nautischen  Anlagen,  Geräten  und  Instrumenten  weitere  6  Betriebe  und  1  Reparaturbetrieb ­
  (für  Schallsignalanlagen)  anerkannt.
Die  Baumusterprüfung  von  Positionslaternen,  die  Zulassungsprüfungen  von  Signalleuchten ­
  in  der  Binnenschiffahrt  und  die  Stichprobenprüfungen  dieser  Geräte
werden  im  licht-  und  farbmeßtechnischen  Labor  jetzt  mit  einer  rechnergestützten
Meßanlage  ausgeführt.  In  dieser  Anlage  werden  die  Meßmaschinen  vom  Rechner
gesteuert  und  sämtliche  für  die  Beurteilung  der  Prüfmuster  erforderlichen  lichttechnischen ­
  Daten  erfaßt,  dargestellt  und  festgehalten.  Dieses  moderne  Prüfsystem ­
  wurde  in  Zusammenarbeit  mit  der  Versuchswerkstatt  entwickelt.
Im  lichttechnischen  Labor  wurden  Untersuchungen  für  das  Konzept  einer  neuen
Meß-  und  Prüfanlage  für  Tagsignal-  und  Suchscheinwerfer  ausgeführt.
Die  Entwicklung  einer  Vielzahl  von  elektrisch  betriebenen  Rettungsleuchten  an
Rettungsmitteln  aufgrund  neuer  SOLAS-Anforderungen  ergibt  völlig  unterschiedliche ­
  Konzeptionen  von  Energie-  und  Lichtteil.  Aufgrund  der  vorgestellten  Prüfmuster ­
  mußten  für  die  Zulassungsprüfungen  die  Meß-  und  Prüfanlagen  umgestaltet
und  die  Ausführungsbestimmungen  für  das  Prüfen  und  Messen  ergänzt  werden.
Die  Bekanntmachung  der  Verordnung  über  Sehallsignalanlagen  der  Binnenschiffe
auf  bestimmten  Seeschiffahrtstraßen  erfordert  den  Einbau  vom  DHI  zugelassener
Anlagen.  Mit  Vertretern  der  Berufsverbände  der  Binnenschiffahrt  und  den  Herstellern ­
  von  Schallsignalanlagen  wurde  erörtert,  ob  vorhandene  Schallsignalanlagen
auf  in  Fahrt  befindlichen  Binnenschiffen  weiter  verwendet  oder  durch  kostengünstige ­
  Umbaumaßnahmen  derart  verändert  werden  können,  daß  auch  sie  die  neuen
Anforderungen  erfüllen.
Auf  der  jährlich  stattfindenden  Sitzung  der  Zentralkommission  für  die  Rheinschifffahrt ­
  im  September  in  Straßburg  wurde  die  Aktualisierung  der  „Verordnung  über
die  Farbe  und  Lichtstärke  der  Bordlichter  sowie  die  Zulassung  von  Signalleuchten
der  Rheinschiffahrt  und  im  Geltungsbereich  der  Binnenschiffahrt“  beschlossen.
Die  hierfür  eingesetzte  Arbeitsgruppe  besteht  aus  Fachleuten  des  Koninklijk
Nederlands  Meteorologisch  Instituut  und  des  DHL  Auf  ihrer  Tagung  im  November
in  Hamburg  hat  die  Arbeitsgruppe  einen  ersten  Entwurf  erarbeitet.

2.3.1.2  Statistiken
Die  Datei  über  den  Bestand  von  Seeschiffen  (ca.  30  000)  und  deren  Ausrüstung  mit
Funk-  und  Navigationsanlagen  wurde  berichtigt  und  ergänzt.
Für  den  Druck  der  „Liste  der  Yachten  mit  Unterscheidungssignalen/Rufzeichen
der  Bundesrepublik  Deutschland“  wurden  die  Daten  zusammengestellt  und  überwacht. ­

            
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