Technische Schiffssicherheit
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Für Schiffe, die nicht der Schiffssicherheitsverordnung unterliegen, wurden 76
Gutachten über Schallsignalanlagen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den
Anforderungen der Anlage III Seestraßenordnung, 4 Gutachten über die Lichter
führung, 1 Gutachten über einen Druckkammerlautsprecher und 4 licht- und
farbmetrische Gutachten über Flugfunkfeuer verfaßt und 3 Rettungsleuchten für
Rettungsmittel geprüft.
Die Meßunsicherheit von 40 Strommesserkompassen für meeresgeologische Un
tersuchungen wurde ermittelt.
An 5 nautischen Anlagen wurde die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
geprüft.
Als Hilfsorgane des DHI für die Prüfung von nautischen Anlagen, Geräten und
Instrumenten wurden 3 weitere Personen beauftragt, für die Überprüfung von
nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten weitere 6 Betriebe und 1 Repara
turbetrieb (für Schallsignalanlagen) anerkannt.
Die Baumusterprüfung von Positionslaternen, die Zulassungsprüfungen von Si
gnalleuchten in der Binnenschiffahrt und die Stichprobenprüfungen dieser Geräte
werden im licht- und farbmeßtechnischen Labor jetzt mit einer rechnergestützten
Meßanlage ausgeführt. In dieser Anlage werden die Meßmaschinen vom Rechner
gesteuert und sämtliche für die Beurteilung der Prüfmuster erforderlichen licht
technischen Daten erfaßt, dargestellt und festgehalten. Dieses moderne Prüfsy
stem wurde in Zusammenarbeit mit der Versuchswerkstatt entwickelt.
Im lichttechnischen Labor wurden Untersuchungen für das Konzept einer neuen
Meß- und Prüfanlage für Tagsignal- und Suchscheinwerfer ausgeführt.
Die Entwicklung einer Vielzahl von elektrisch betriebenen Rettungsleuchten an
Rettungsmitteln aufgrund neuer SOLAS-Anforderungen ergibt völlig unterschied
liche Konzeptionen von Energie- und Lichtteil. Aufgrund der vorgestellten Prüfmu
ster mußten für die Zulassungsprüfungen die Meß- und Prüfanlagen umgestaltet
und die Ausführungsbestimmungen für das Prüfen und Messen ergänzt werden.
Die Bekanntmachung der Verordnung über Sehallsignalanlagen der Binnenschiffe
auf bestimmten Seeschiffahrtstraßen erfordert den Einbau vom DHI zugelassener
Anlagen. Mit Vertretern der Berufsverbände der Binnenschiffahrt und den Herstel
lern von Schallsignalanlagen wurde erörtert, ob vorhandene Schallsignalanlagen
auf in Fahrt befindlichen Binnenschiffen weiter verwendet oder durch kostengün
stige Umbaumaßnahmen derart verändert werden können, daß auch sie die neuen
Anforderungen erfüllen.
Auf der jährlich stattfindenden Sitzung der Zentralkommission für die Rheinschiff
fahrt im September in Straßburg wurde die Aktualisierung der „Verordnung über
die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten
der Rheinschiffahrt und im Geltungsbereich der Binnenschiffahrt“ beschlossen.
Die hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe besteht aus Fachleuten des Koninklijk
Nederlands Meteorologisch Instituut und des DHL Auf ihrer Tagung im November
in Hamburg hat die Arbeitsgruppe einen ersten Entwurf erarbeitet.
2.3.1.2 Statistiken
Die Datei über den Bestand von Seeschiffen (ca. 30 000) und deren Ausrüstung mit
Funk- und Navigationsanlagen wurde berichtigt und ergänzt.
Für den Druck der „Liste der Yachten mit Unterscheidungssignalen/Rufzeichen
der Bundesrepublik Deutschland“ wurden die Daten zusammengestellt und über
wacht.