60
40. Jahresbet. Dt. Hydrogr. Inst. 1985
pan, als Beitrag zur internationalen Bestimmung der astronomischen Welt
zeit (UT1) und der Polbewegung übermittelt. Die beiden Dienste haben die
mit ihnen zusammenarbeitenden Observatorien gebeten, alle seit ein
schließlich 1962 angestellten Beobachtungen unter Verwendung der 1984
eingeführten verbesserten astronomischen Konstanten neu zu reduzieren.
Die eigenen PZT-Beobachtungen sind von 1968 bis 1985 reduziert.
Die vierteljährlich erscheinenden Berichtshefte "Zeit- und Breiten
dienst" wurden an etwa 70 Institutionen des In- und Auslands versandt,
vorwiegend im Austausch gegen deren Publikationen.
Die Präzisionszeitvergleiche mit Hilfe des "Fernsehverfahrens" und/oder
Loran-C mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Braunschweig,
dem Observatoire de Paris/Bureau International de l'Heure, dem U.S.
Naval Observatory, Washington, und anderen Zeitdienstinstituten des
Auslands wurden im bisherigen Umfang als Beitrag zur internationalen
Koordinierung der Zeit bis zum Jahresende fortgesetzt und dann einge
stellt. Der Aufwand hierfür wird nach Wegfall der eigenen Zeitsignal
aussendungen nicht mehr durch eigene Interessen aufgewogen.
2.4 ZENTRALABTEILUNG
2.4.1 Rechtsangelegenhelten
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justitiariatsaufgaben gab es folgende
Schwerpunkte:
Nach dem Bundesberggesetz ist das DHI zuständig für die Erteilung von
Genehmigungen zur Durchführung von Forschungshandlungen und zur Verle
gung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen auf dem deutschen Fest
landsockel. Es wurden 4 Anträge auf Forschungshandlungen genehmigt und
zwei Verwaltungsvereinbarungen geschlossen. Der Betrieb der Transit-Gas
rohrleitung Ekofisk-Emden und der Verdichterplattformen verlief ohne
Störungen. Die Lage und die Überdeckung der Rohrleitung wurden routine
mäßig kontrolliert.
Darüber hinaus wird das DHI als Meeresumweltbehörde der Bundesrepublik
Deutschland von den Bergämtern in Betriebsplanverfahren zu der Frage
gehört, ob die beabsichtigten meeresbaulichen Maßnahmen schädigende Aus
wirkungen auf das marine Ökosystem haben und durch welche Auflagen dies
verhindert werden kann. Hierzu wurden 9 Stellungnahmen abgegeben.
Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezem
ber 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von
Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge dürfen Abfallstoffe nur mit
einer Erlaubnis des DHI in die Hohe See eingebracht oder auf Spezial
schiffen auf See verbrannt werden. Voraussetzungen für eine Erlaubniser
teilung sind, daß die Abfälle nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem