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Full text: Jahresbericht 1985

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40. Jahresbet. Dt. Hydrogr. Inst. 1985 
pan, als Beitrag zur internationalen Bestimmung der astronomischen Welt 
zeit (UT1) und der Polbewegung übermittelt. Die beiden Dienste haben die 
mit ihnen zusammenarbeitenden Observatorien gebeten, alle seit ein 
schließlich 1962 angestellten Beobachtungen unter Verwendung der 1984 
eingeführten verbesserten astronomischen Konstanten neu zu reduzieren. 
Die eigenen PZT-Beobachtungen sind von 1968 bis 1985 reduziert. 
Die vierteljährlich erscheinenden Berichtshefte "Zeit- und Breiten 
dienst" wurden an etwa 70 Institutionen des In- und Auslands versandt, 
vorwiegend im Austausch gegen deren Publikationen. 
Die Präzisionszeitvergleiche mit Hilfe des "Fernsehverfahrens" und/oder 
Loran-C mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Braunschweig, 
dem Observatoire de Paris/Bureau International de l'Heure, dem U.S. 
Naval Observatory, Washington, und anderen Zeitdienstinstituten des 
Auslands wurden im bisherigen Umfang als Beitrag zur internationalen 
Koordinierung der Zeit bis zum Jahresende fortgesetzt und dann einge 
stellt. Der Aufwand hierfür wird nach Wegfall der eigenen Zeitsignal 
aussendungen nicht mehr durch eigene Interessen aufgewogen. 
2.4 ZENTRALABTEILUNG 
2.4.1 Rechtsangelegenhelten 
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Justitiariatsaufgaben gab es folgende 
Schwerpunkte: 
Nach dem Bundesberggesetz ist das DHI zuständig für die Erteilung von 
Genehmigungen zur Durchführung von Forschungshandlungen und zur Verle 
gung und zum Betrieb von Transit-Rohrleitungen auf dem deutschen Fest 
landsockel. Es wurden 4 Anträge auf Forschungshandlungen genehmigt und 
zwei Verwaltungsvereinbarungen geschlossen. Der Betrieb der Transit-Gas 
rohrleitung Ekofisk-Emden und der Verdichterplattformen verlief ohne 
Störungen. Die Lage und die Überdeckung der Rohrleitung wurden routine 
mäßig kontrolliert. 
Darüber hinaus wird das DHI als Meeresumweltbehörde der Bundesrepublik 
Deutschland von den Bergämtern in Betriebsplanverfahren zu der Frage 
gehört, ob die beabsichtigten meeresbaulichen Maßnahmen schädigende Aus 
wirkungen auf das marine Ökosystem haben und durch welche Auflagen dies 
verhindert werden kann. Hierzu wurden 9 Stellungnahmen abgegeben. 
Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezem 
ber 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von 
Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge dürfen Abfallstoffe nur mit 
einer Erlaubnis des DHI in die Hohe See eingebracht oder auf Spezial 
schiffen auf See verbrannt werden. Voraussetzungen für eine Erlaubniser 
teilung sind, daß die Abfälle nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem
	        
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