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Full text: Jahresbericht 1985

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40. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1985 
Schiffen Verstöße gegen die Schiffssicherheitsverördnung festgestellt 
wurden. 
Bei der Überwachung der vom DHI beauftragten Prüfer, anerkannten Betrie 
be und Reparaturbettiebe kam es zu 55 Beanstandungen. 
Für Schiffe, die nicht der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) unter 
liegen, wurden 1 Gutachten über die Aufstellung der Magnetkompasse, 3 
Gutachten für die Anbringung der Positionslaternen, 3 licht- und farb- 
metrische Gutachten für Lichter und 1 Gutachten für Winkelmeßinstrumente 
abgegeben. 
Die Meßunsicherheit von 32 Strommesserkompassen und eines Referenz 
kompasses für Meßgeräte für geologische Probebohrungen wurde ermittelt. 
Ein Prüfraum für Magnetkompasse und zwei zum Regulieren vorgesehene 
Plätze wurden magnetisch vermessen. 
Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) wurde an 1 Kreiselkompaßan 
lage, 1 Wendeanzeiger und 4 Fahrtmeßanlagen geprüft. 
Als Hilfsorgane des DHI für die Prüfung von nautischen Anlagen, Geräten 
und Instrumenten wurden 5 weitere Personen beauftragt, für die Überprü 
fung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten weitere 3 Betriebe 
anerkannt. 
Für beantragte Ausnahmezulassungen nach § 8 SchSV für Schallsignalan 
lagen (Pfeifen, Glocken, Gongs) wurde an Bord von 33 Schiffen der 
Schalldruckpegel gemessen. 
In einer ünfalluntersuchungssache wurden für das Bundesoberseeamt die 
getrennte Erkennbarkeit vertikal übereinander angeordneter Signallater 
nen und deren Überstrahlung durch andersfarbige Positionslaternen mit 
höheren Tragweiten untersucht. 
Im Hinblick auf den Ablauf der Übergangsfristen für die Ausrüstung mit 
Schallsignalanlagen (Pfeife, Glocke) und deren Anbringung nach Regel 38 
der Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, 
auch für Sportbootfahrzeuge von 12 bis 20 m Länge* wurden mit den 
Sportverbänden und den Herstellern von Schallsignalanlagen Anbringung 
und geeignetere Abmessungen der Pfeifen erörtert und Lösungsmöglich 
keiten aufgezeigt. 
Licht- und farbmeßtechnische Untersuchungen an ausländischen, elektrisch 
betriebenen Positionslaternen für Fahrzeuge von mehr als 50 m Länge er 
gaben, daß die nach den Internationalen Regeln zur Verhütung von Zu 
sammenstößen auf See geforderten Mindesttragweiten, die Mindestlicht 
stärken in den Ausstrahlungsbereichen und die Farbörter oft nicht er 
füllt wurden. 
Aufgrund des 1983 geänderten SOLAS-Kapitels III und der 1985 verbindlich 
gewordenen Prüfempféhlungen für die Zulassung von Lichtern für Rettungs 
ringe und Rettungswesten, für Außen— und Innenleuchten an Rettungsflößen 
und Rettungsbooten wurden neue Prüfverfahren entwickelt und entsprechen 
de Prüfbedingungen festgelegt.
	        
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