Das Deutsche Hydrographische Institut im Jahre 1985
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Das Nordostatlantische Monitoring-Programm (NOAMP) zur Stoffausbreitung
in der Tiefsee konnte nach zwei letzten Forschungsreisen abgeschlossen
werden. Es fand eine flächendeckende radiologisch/ozeanographische Auf
nahme der nördlichen Nordsee bis nach Spitzbergen statt. Zusätzlich wur
den der Schwermetallgehalt, die Ausbreitung von Organohalogenverbindun
gen im Seewasser für das Helsinki-Abkommen und die Strömung in Nord- und
Ostsee untersucht.
Die Prüfung nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente, die Kontrollen
an Bord auf Einhaltung der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) sowie
die Anerkennung und Überwachung von Betrieben für die Überprüfung nau
tischer Anlagen, Geräte und Instrumente liefen in gewohnter Weise ab.
Weitere geeignete Personen wurden als Hilfscrgane des DHI beauftragt.
Bei der Entwicklung von Radaranlagen setzt sich der Trend zur digitalen
Bildsignalverarbeitung fort. Überhaupt läßt sich bei den Baumusterprü
fungen feststellen, daß viele Hersteller von nautischen Anlagen und Ge
räten die technischen Möglichkeiten der EDV ausgiebig nutzen.
Ausnahmen von den Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung wurden
zugelassen, wenn eine vergleichbare Sicherheit des Schiffes auf andere
Weise gewährleistet war.
Die Aufstellung und Erprobung der Einrichtungen für die Prüfung des Ver
haltens nautischer Anlagen und Geräte unter den an Bord vorkommenden Um
weltbedingungen (Vibration, Kälte, Wärme, Eeuchtigkeit, Seewasser) in
einem eigens dafür hergerichteten Labor wurde gegen Jahresende abge
schlossen.
Die Aussendung von Zeitsignalen über Norddeich Radio und Kiel Radio Wur
de auf Weisung des Bundesministers für Verkehr am 1. November einge
stellt .
Das DHI hat 1985 nach dem Bundesberggesetz 4 Anträge zur Durchführung
von Forschungshandlungen auf dem deutschen Festlandsockel genehmigt und
zwei Verwaltungsvereinbarungen geschlossen. Nach dem Hohe-See-Einbrin-
gungsgesetz wurden 7 Erlaubnisse zur Verbrennung von Abfallstoffen auf
See und 5 Erlaubnisse zur Einbringung von Abfallstoffen in die Hohe See
erteilt. Eine Erlaubnis zur Verbrennung von Abfällen auf See wurde
widerrufen und ein Antrag auf Erlaubniserteilung zur Verbrennung von
Abfallstoffen nach der Vorgabe des Gesetzes zurückgewiesen, weil eine
Möglichkeit zur Beseitigung an Land bestand.
Auch in diesem Jahr wurden in Zusammenarbeit mit der holländischen Er
laubnisbehörde Ri jkswaterstaat regelmäßig Überwachungsflüge über dem
deutschen Festlandsockel durchgeführt. Dabei konnten 212 Ölverschmutzun
gen festgestellt und 16 Täter identifiziert werden.
Im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Olverschmutzungen gewinnt die
dem DHI übertragene Aufgabe immer größere Bedeutung, Verstöße gegen die
Pflicht, Öltagebücher zu führen, zu verfolgen und zu ahnden. Es wurden
42 Ermittlungsverfahren eingeleitet und bis Ende September 1985 35 Buß
geldbescheide erlassen. In 121 Fällen, in denen die deutschen Behörden
die von Fahrzeugen unter ausländischer Flagge begangenen Straftaten oder
Ordnungswidrigkeiten aufgrund bestehender Verfahrenshindernisse nicht
ahnden konnten, wurden Meldungen an den Flaggenstaat zur dortigen weite