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Full text: Jahresbericht 1982

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37, Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1982 
den können. Ziel des DHI ist eine baldmögliche Einstellung der Abfallbe 
seitigung auf See. Dies soll durch entsprechende Bestimmungen in den Er 
laubnissen erreicht werden. 
Im Rahmen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefsee 
bergbau nimmt das DHI für den Bundesminister für Wirtschaft im Hinblick 
auf den Meeresumweltschutz Aufgaben wie Vorbereitung von Durchführungs 
vorschriften, Mitwirkung an Genehmigungsverfahren und fachliche Beratung 
für Gegenseitigkeitsverhandlungen mit anderen Staaten wahr. 
Gemäß Verordnung vom 24. Juli 1979 ist das DHI zuständig für die Ver 
folgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über das 
Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See 
durch Öl, 1954, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1979. 
1982 wurden 12 Anzeigen bearbeitet, die unerlaubtes Ablassen '-von Öl auf 
der Hohen See durch deutsche Schiffe betrafen. Hier laufen Ermittlungen 
oder die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 
Das DHI erarbeitete ein Konzept für eine stärkere Überwachung der See 
auf Verschmutzung durch Schiffe (vor allem durch ÖT)< Ziel ist es, bes 
sere Beweismittel für die Ahndung von Ölverschmutzungen zu erhalten. 
Dies geschieht auf der Grundlage von Untersuchungen des Arbeitskreises. 
Luftüberwachung von ÖlVerschmutzungen im Bereich See/Küste, in dem auch 
das DHI mitgearbeitet hat. Hierzu hat das DHI gemeinsam mit der Sonder 
stelle des Bundes Ölunfälle See/Küste Vertragsverhandlungen mit der nie 
derländischen Behörde Rijkswaterstaat aufgenommen, um ab Januar 1983 
vorläufig deren Flugzeug zu Überwachungszwecken zu chartern, bis ein ei 
genes System zur Verfügung steht. 
Zur Intensivierung der Aufgaben auf dem Gebiet des Meeresumweltsctetzes 
hat der BMV das DHI beauftragt, die Bundesrepublik Deutschland im 
Schiffahrtsausschuß der Helsinki-Kommission zu vertreten. Aufgabe dieses 
Ausschusses ist es, für die Anwendung und Weiterentwicklung der schiff 
fahrtsbezogenen Vorschriften des Übereinkommens über den Schutz der Mee 
resumwelt des Ostseegebietes zu sorgen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit 
des Schiffahrtsausschusses ist die Schaffung von Durchführungsvorschrif 
ten, die mit dem Inkrafttreten der Regeln für .Chemikalientanker 1984 er- 
erförderlich werden. 
Wegen 13 Verstößen gegen Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung 
über nautische Anlagen, Geräte und Instrumente wurde ermittelt. Das DHI 
hat in 6 Fällen Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet und in 3 
Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die zuständigen Wasser- und 
Schiffahrtsdirektionen erstattet. Bei 5 Ermittlungsvorgängen wurde von 
der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Geringfügig 
keit abgesehen. 
2.4.2 Verwaltung 
2.4.2.1 Organisation 
In der Abteilung T - Technische Schiffssicherheit - wurde das Sachge 
biet T22 "Akustische Hilfsmittel der Navigation" aufgelöst. Die Aufga 
ben wurden auf die Sachgebiete T12 '’Kreiseltechnische Hilfsmittel der
	        
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