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37, Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1982
den können. Ziel des DHI ist eine baldmögliche Einstellung der Abfallbe
seitigung auf See. Dies soll durch entsprechende Bestimmungen in den Er
laubnissen erreicht werden.
Im Rahmen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefsee
bergbau nimmt das DHI für den Bundesminister für Wirtschaft im Hinblick
auf den Meeresumweltschutz Aufgaben wie Vorbereitung von Durchführungs
vorschriften, Mitwirkung an Genehmigungsverfahren und fachliche Beratung
für Gegenseitigkeitsverhandlungen mit anderen Staaten wahr.
Gemäß Verordnung vom 24. Juli 1979 ist das DHI zuständig für die Ver
folgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über das
Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See
durch Öl, 1954, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1979.
1982 wurden 12 Anzeigen bearbeitet, die unerlaubtes Ablassen '-von Öl auf
der Hohen See durch deutsche Schiffe betrafen. Hier laufen Ermittlungen
oder die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Das DHI erarbeitete ein Konzept für eine stärkere Überwachung der See
auf Verschmutzung durch Schiffe (vor allem durch ÖT)< Ziel ist es, bes
sere Beweismittel für die Ahndung von Ölverschmutzungen zu erhalten.
Dies geschieht auf der Grundlage von Untersuchungen des Arbeitskreises.
Luftüberwachung von ÖlVerschmutzungen im Bereich See/Küste, in dem auch
das DHI mitgearbeitet hat. Hierzu hat das DHI gemeinsam mit der Sonder
stelle des Bundes Ölunfälle See/Küste Vertragsverhandlungen mit der nie
derländischen Behörde Rijkswaterstaat aufgenommen, um ab Januar 1983
vorläufig deren Flugzeug zu Überwachungszwecken zu chartern, bis ein ei
genes System zur Verfügung steht.
Zur Intensivierung der Aufgaben auf dem Gebiet des Meeresumweltsctetzes
hat der BMV das DHI beauftragt, die Bundesrepublik Deutschland im
Schiffahrtsausschuß der Helsinki-Kommission zu vertreten. Aufgabe dieses
Ausschusses ist es, für die Anwendung und Weiterentwicklung der schiff
fahrtsbezogenen Vorschriften des Übereinkommens über den Schutz der Mee
resumwelt des Ostseegebietes zu sorgen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit
des Schiffahrtsausschusses ist die Schaffung von Durchführungsvorschrif
ten, die mit dem Inkrafttreten der Regeln für .Chemikalientanker 1984 er-
erförderlich werden.
Wegen 13 Verstößen gegen Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung
über nautische Anlagen, Geräte und Instrumente wurde ermittelt. Das DHI
hat in 6 Fällen Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet und in 3
Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die zuständigen Wasser- und
Schiffahrtsdirektionen erstattet. Bei 5 Ermittlungsvorgängen wurde von
der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Geringfügig
keit abgesehen.
2.4.2 Verwaltung
2.4.2.1 Organisation
In der Abteilung T - Technische Schiffssicherheit - wurde das Sachge
biet T22 "Akustische Hilfsmittel der Navigation" aufgelöst. Die Aufga
ben wurden auf die Sachgebiete T12 '’Kreiseltechnische Hilfsmittel der