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Volltext: Jahresbericht 1982

Technische Schiffssicherheit 
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- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Schiffsthermometer, Schiffsba 
rometer und Schiffsbarographen (Baumuster) vom 28. Juni 1982 
- Änderung der Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Schiffschronome 
ter (Baumuster) vom 28. Juni 1982 
- Bedingungen für die Aufstellung von Ortungsfunkanlagen vom 29. Juni 
1982 
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Radarreflektoren (Baumuster) 
vom 24. Juni 1982 
2.3.2 Dienste 
2.3.3.1 Prüfdienst: 
An Baumustern nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente wurden zugelas 
sen: 
2 Selbststeueranlagen, 2 Kreiselkompaßanlagen, 7 Fahrtmeßanlagen, 8 Po 
sitionslaternen der Seeschiffahrt, 8 Signalleuchten der Binnenschiff 
fahrt, 2 Schiffschronometer, 2 Echolotanlagen, 5 Schallsignalanlagen 
(Pfeifen), 2 automatische Signalgeber, 9 Radaranlagen, 3 Anlagen mit 
automatischer Radarbildauswertung (ARPA), 1 Peilfunkanlage, 1 Kleinpei 
ler für Zielfahrt, 7 Satellitennavigations-Anlagen, 2 Decca-Anlagen. 
Für 39 Geräte wurden die Schutzabstände zum Magnetkompaß ermittelt. 
Vibrationsprüfungen wurden durchgeführt an: 
2 Schiffschronometern, 3 Fahrtmeßanlagen, 4 Positionslaternen, 1 Pfei 
fenverstärker, 1 Alarmbox, 1 Wendeanzeiger, 1 Kreiselkompaß, 1 Kreisel 
tochterkompaß . 
Genehmigungen für bereits zugelassene, jedoch geänderte Baumuster wurden 
für 2 Magnet-Regelkompasse, 3 Magnet-Steuerkompasse, 3 Selbststeueranla 
gen, 2 Echolotanlagen, 5 Schallsignalanlagen (Pfeifen), 19 Positionsla 
ternen der Seeschiffahrt, 19 Signalleuchten der Binnenschiffahrt, 2 Win 
kelmeßinstrumente, 1 ManöverSignalanlage, 1 Tagsignal-/Suchscheinwerfer, 
5 Radaranlagen, 2 ARPA-Anlagen und 1 Peilfunkanlage erteilt. 
Zugelassene Echolotanlagen, Positionslaternen, Signalleuchten, Schiffs 
thermometer, Schiffschronometer, Schiffsbarometer/-barographen, Winkel 
meßinstrumente, Tagsignalscheinwerfer, Suchscheinwerfer und Schallsi 
gnalanlagen (Pfeifen, Glocken, Gongs) wurden Stichprobenhaft auf ihre 
Übereinstimmung mit dem Baumuster geprüft. Es wurden 57 Ausnahmen für 
nautische Anlagen, Geräte und Instrumente der Schiffsausrüstung zugelas 
sen. Genehmigt wurden 116 Aufstellungen von Magnetkompassen, 150 Anbrin 
gungen von Positionslaternen, Schallsignal- und Manöversignalanlagen und 
596 Aufstellungen von Ortungsfunkanlagen. Auf 358 Schiffen wurde die 
Aufstellung und Anbringung von nautischen Anlagen überprüft. 
Bei der Genehmigung der Aufstellung von Peilfunkanlagen auf Seeschiffen
	        
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