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37. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1982
Viele Küstenstationen übermitteln auch ozeanographische Informationen,
wie z. B. Wasseroberflächentemperatur, Strömung und Seegang. Diese Daten
stehen dem DHI ebenfalls über den Deutschen Wetterdienst zur Verfügung.
Eine weitere Quelle für ozeanographische Informationen sind Klartextmeldungen,
die von Diensten anderer Hationen zusammengestellt werden. Hierzu
gehören vor allem Eisberichte und Zusammenstellungen von Wasseroberflächentemperaturen
ausgewählter Stationen.
Mit der Einführung des numerischen Wasserstandsvorhersage-Modells im DHI
wurden regelmäßig die Luftdruckvorhersagen für die Nordsee vom Deutschen
Wetterdienst übermittelt und sofort in das numerische Modell eingegeben.
Alle ozeanographischen Daten wurden in eine Datenbank eingespeist und -
soweit sie für das DHI von Bedeutung waren - auch geprüft.
Soweit Software zur Verfügung stand,' wurden z. B. Statistiken über eingegangene
IGOSS-Daten errechnet und regelmäßig Daten für Dienste und
Wissenschaftler des DHI und andere Interessenten (Institut für Meereskunde,
Kiel; Institut für Meeresforschung, Bremerhaven; ICES; Instituto
Oceanographico, Ecuador) zusammengestellt. Alle deutschen Daten werden
an das DOD zur Archivierung weitergegeben.
2.3 TECHNISCHE SCHIFFSSICHERHEIT
2.3.1 Prüfungs- und Zulassungsbedingungen, Richtlinien
Bekanntgemacht wurden im Verkehrsblatt und im Bundesanzeiger:
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Magnet-Regel-, Magnet-Steuerund
Magnet-Reservekompasse (Baumuster) vom 27. Juli 1982
- Bedingungen für die Aufstellung von Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompassen
vom 27. Juli 1982
- Änderung der Richtlinien für die Haltevorrichtungen von Magnet-Steuerkompassen,
Kompensiereinrichtungen und -mittein vom 29. Juni 1982
- Änderung der Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Selbststeueranlagen
(Baumuster) vom 29. Juni 1982
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Tagsignalscheinwerfer, Suchscheinwerfer,
Manöversignalanlagen und Morsesignalleuchten (Baumuster)
vom 15. März 1982
- Bedingungen für die Anbringung von Positionslaternen, Schallsignalanlagen
und Manöversignalanlagen vom 28. Juni 1982
- Richtlinien für die Bauweise von Signalkörpern vom 28. Juni 1982