Meereskunde
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0,3 - im westlichen Mittelmeer bei 0,2 pg/l. Da die Erfassungsgrenze
der Untersuchungsmethode bei etwa 0,1 bis 0,2 pg/l liegt, konnte damit
eine Verschmutzung des Meerwassers durch Erdöl-Kohlenwasserstoffe im
westlichen Mittelmeer (bei 6 Stationen mit insgesamt 17 Einzelmessungen)
nicht nachgewiesen werden. Als Hauptquellen der Meeresverschmutzung
durch Erdöl-Kohlenwasserstoffe zeichnen sich damit der besonders
dichte Schiffsverkehr im Kanal und in der südlichen Nordsee und der
Eintrag durch die Flüsse (Rhein, Ems, Weser/Jade und Elbe) ab.
Bei 22 Einzelbestimmungen im Mai an der Forschungsplattform "Nordsee"
ergab sich ein Mittelwert von 0,6 pg/l mit einer relativen Standardabweichung
von 19 %.
Im November wurde auf einer Fahrt mit dem FS "Meteor” die Belastung des
Meerwassers durch Erdöl-Kohlenwasserstoffe in der westlichen und nördlichen
0§tsee untersucht. Auf 43 Stationen wurden insgesamt 94 Wasserproben
aus 1 m Wassertiefe und aus tieferen Wasserschichten (d. h. in der
nördlichen Ostsee unterhalb der stabilen Salzgehaltssprungschicht und
aus dem anoxischen Tiefenwasser des Gotlandtiefs und des Landsorttiefs)
entnommen. Insgesamt zeigte sich eine sehr gleichmäßige Verteilung der
Erdöl-Kohlenwasserstoffe: Der Mittelwert aller Proben betrug 1,3 pg/l,
die relative Standardabweichung nur 17 %. Die gesamte Streubreite der
Proben reichte von 1,0 bis 2,0 pg/l, d. h. weder auf den stark befahrenen
Schiffahrtswegen im westlichen Teil der Ostsee (z. B. Fehmarn Belt)
noch in den weiträumigeren Gebieten im nördlichen Teil oder in den tieferen
Becken um Gotland waren extrem abweichende Werte zu finden. Vermutlich
gelangt ein großer Teil dieser Erdöl-Kohlenwasserstoffe über die
Atmosphäre in die Ostsee.
2.2.4 Meereskundliche Querschnittsaufgaben
Das DHI koordiniert die Aktivitäten der Bundesrepublik Deutschland zur
Überwachung der Nord- und Ostsee für die internationalen Übereinkommen
zur Verhütung der Meeresverschmutzung.
Diese Arbeit umfaßt den chemisch-physikalischen und den biologischen
Aspekt der Überwachung. Beim biologischen Monitoring war das DHI auf die
freiwillige Mitarbeit von Bundes- und Länderinstituten angewiesen, da
bisher die Zuständigkeit für die Ausübung eines biologischen Monitoring
noch nicht geregelt ist. Die meeresbiologischen Überwachungsdaten reichen
daher nicht aus. Um diesen Mangel zu beheben, wurde unter Federführung
des DHI ein mit der Biologischen Anstalt Helgoland, der Bundesforschungsanstalt
für Fischerei und dem Umweltbundesamt abgestimmtes Konzept
für das biologische Monitoring erarbeitet und den Ressorts vorgelegt.
Das DHI betreut die wissenschaftlichen Arbeitsgruppen der Übereinkommen
zur Reinhaltung des Meeres von Oslo, London und Helsinki. Hierzu gehören
auch die Vorbereitung von Sitzungen und die Leitung der jeweiligen Delegationen
der Bundesrepublik Deutschland.
Ferner beriet das DHI unter dem Aspekt des Meeresumweltschutzes den
Bundesminister des Innern u. a. bei der EG und den Bundesminister für
Wirtschaft beim Tiefsee-Bergbau.