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Full text: Jahresbericht 1982

Meereskunde 
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0,3 - im westlichen Mittelmeer bei 0,2 pg/l. Da die Erfassungsgrenze 
der Untersuchungsmethode bei etwa 0,1 bis 0,2 pg/l liegt, konnte damit 
eine Verschmutzung des Meerwassers durch Erdöl-Kohlenwasserstoffe im 
westlichen Mittelmeer (bei 6 Stationen mit insgesamt 17 Einzelmessun 
gen) nicht nachgewiesen werden. Als Hauptquellen der Meeresverschmut 
zung durch Erdöl-Kohlenwasserstoffe zeichnen sich damit der besonders 
dichte Schiffsverkehr im Kanal und in der südlichen Nordsee und der 
Eintrag durch die Flüsse (Rhein, Ems, Weser/Jade und Elbe) ab. 
Bei 22 Einzelbestimmungen im Mai an der Forschungsplattform "Nordsee" 
ergab sich ein Mittelwert von 0,6 pg/l mit einer relativen Standardab 
weichung von 19 %. 
Im November wurde auf einer Fahrt mit dem FS "Meteor” die Belastung des 
Meerwassers durch Erdöl-Kohlenwasserstoffe in der westlichen und nördli 
chen 0§tsee untersucht. Auf 43 Stationen wurden insgesamt 94 Wasserpro- 
ben aus 1 m Wassertiefe und aus tieferen Wasserschichten (d. h. in der 
nördlichen Ostsee unterhalb der stabilen Salzgehaltssprungschicht und 
aus dem anoxischen Tiefenwasser des Gotlandtiefs und des Landsorttiefs) 
entnommen. Insgesamt zeigte sich eine sehr gleichmäßige Verteilung der 
Erdöl-Kohlenwasserstoffe: Der Mittelwert aller Proben betrug 1,3 pg/l, 
die relative Standardabweichung nur 17 %. Die gesamte Streubreite der 
Proben reichte von 1,0 bis 2,0 pg/l, d. h. weder auf den stark befahre 
nen Schiffahrtswegen im westlichen Teil der Ostsee (z. B. Fehmarn Belt) 
noch in den weiträumigeren Gebieten im nördlichen Teil oder in den tie 
feren Becken um Gotland waren extrem abweichende Werte zu finden. Ver 
mutlich gelangt ein großer Teil dieser Erdöl-Kohlenwasserstoffe über die 
Atmosphäre in die Ostsee. 
2.2.4 Meereskundliche Querschnittsaufgaben 
Das DHI koordiniert die Aktivitäten der Bundesrepublik Deutschland zur 
Überwachung der Nord- und Ostsee für die internationalen Übereinkommen 
zur Verhütung der Meeresverschmutzung. 
Diese Arbeit umfaßt den chemisch-physikalischen und den biologischen 
Aspekt der Überwachung. Beim biologischen Monitoring war das DHI auf die 
freiwillige Mitarbeit von Bundes- und Länderinstituten angewiesen, da 
bisher die Zuständigkeit für die Ausübung eines biologischen Monitoring 
noch nicht geregelt ist. Die meeresbiologischen Überwachungsdaten rei 
chen daher nicht aus. Um diesen Mangel zu beheben, wurde unter Federfüh 
rung des DHI ein mit der Biologischen Anstalt Helgoland, der Bundesfor 
schungsanstalt für Fischerei und dem Umweltbundesamt abgestimmtes Kon 
zept für das biologische Monitoring erarbeitet und den Ressorts vorge 
legt. 
Das DHI betreut die wissenschaftlichen Arbeitsgruppen der Übereinkommen 
zur Reinhaltung des Meeres von Oslo, London und Helsinki. Hierzu gehören 
auch die Vorbereitung von Sitzungen und die Leitung der jeweiligen Dele 
gationen der Bundesrepublik Deutschland. 
Ferner beriet das DHI unter dem Aspekt des Meeresumweltschutzes den 
Bundesminister des Innern u. a. bei der EG und den Bundesminister für 
Wirtschaft beim Tiefsee-Bergbau.
	        
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