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Full text: Jahresbericht 1984

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39. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1984 
Annahme eines zwingenden öffentlichen Interesses waren folgende Überle 
gungen maßgebend: 
Das DH1 hat bereits 1980 den Firmen die Durchführung von Forschungsvor 
haben mit dem Ziel auferlegt, eine anderweitige Beseitigung oder Ver 
wertung der Abfallstoffe zu ermöglichen. Dieses Ziel konnte unter Ein 
satz hoher Aufwendungen, die auch vom BMFT bezuschußt wurden, erreicht 
werden. Danach kann nach Umstellung bzw. Neubau von Anlagen spätestens 
1989 die Einbringung dieser Abfallstoffe eingestellt werden. 
Während der Umstellung der Werke müssen die Firmen die Einbringungs 
mengen bereits laufend reduzieren. Damit wird die Bundesrepublik 
Deutschland das erste Land sein, das die Abfallstoffe aus der Titan 
dioxid-Produktion vollständig aufarbeitet. Die Einbringung des in der 
Dünnsäure enthaltenen Grünsalzes ist zum Jahresende völlig eingestellt 
worden. 
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens hat das DHI zuvor geprüft, ob die 
bestehende Besorgnis durch eine Verlegung des Einbringungsgebietes bis 
1989 in den Atlantik ausgeräumt werden kann. Dies würde nach vorlie 
genden Ermittlungen Kosten von 90 bis 130 Mio IM verursachen, die von 
den Firmen zusätzlich zu den auferlegten Investitionen für die Umstel 
lung der Werke, die auf 240 Mio DM veranschlagt werden, aufgebracht 
werden müßten. Bei so hohen zusätzlichen Kosten kann nicht ausgeschlos 
sen werden, daß die Firmen ihre Werke in der Bundesrepublik schließen, 
und die Titandioxid-Herstellung von der schon jetzt weit weniger umwelt 
schonend produzierenden europäischen Konkurrenz übernommen und Dünnsäure 
weiter in die Nordsee eingeleitet würde, da andere Staaten das Einleiten 
und Einbringen von Dünnsäure ins Meer bisher als unschädliche und an 
nehmbare Beseitigungsmethode ansehen. Bei einer Verlegung der Einbrin 
gungsgebiete in den Atlantik ist weiterhin zu berücksichtigen, daß eine 
solche Maßnahme nicht bedenkenfrei ist, da auch dort eine Besorgnis mög 
licher nachteiliger Auswirkungen auf das Meer besteht. 
1984 wurden gegen die Erlaubnisse drei Widersprüche eingelegt. Davon ist 
einer rechtskräftig beschieden worden. Ferner sind zwei Klagen anhängig. 
Eine Klage richtet sich gegen die Versagung einer Erlaubnis zur Verbren 
nung auf Hoher See, die andere Klage hat die behauptete Beeinträchtigung 
der Meeresumwelt durch Abfallstoffe aus der Titandioxid-Produktion zum 
Gegenstand. 
Die Einhaltung der Bestimmungen in den Erlaubnissen und die Angaben über 
die Zusammensetzung der Abfallstoffe wurden vom DHI durch Kontrollen 
überwacht. Für die Entscheidungen und Überwachungen wurden nach der 
Hohe-See-Einbringungsverordnung Gebühren in Höhe von 68.000,- DM erho 
ben. 
Im Rahmen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefsee 
bergbau nimmt das DHI für den BMWi Aufgaben des Meeresumweltschutzes 
wahr, wie Vorbereitung von Durchführungsvorschriften, Mitwirkung an 
Genehmigungsverfahren und fachliche Beratung für Gegenseitigkeitsver 
handlungen mit anderen Staaten. 
Mit Beginn des Jahres trat die Verordnung über Zuwiderhandlungen gegen 
das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresver- 
schmutzung durch Schiffe und gegen das Protokoll von 1978 zu diesem
	        
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