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Volltext : Jahresbericht 1984

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39.  Jahresber.  Dt.  Hydrogr.  Inst.  1984

Annahme  eines  zwingenden  öffentlichen  Interesses  waren  folgende  Überlegungen ­
  maßgebend:
Das  DH1  hat  bereits  1980  den  Firmen  die  Durchführung  von  Forschungsvorhaben ­
  mit  dem  Ziel  auferlegt,  eine  anderweitige  Beseitigung  oder  Verwertung ­
  der  Abfallstoffe  zu  ermöglichen.  Dieses  Ziel  konnte  unter  Einsatz ­
  hoher  Aufwendungen,  die  auch  vom  BMFT  bezuschußt  wurden,  erreicht
werden.  Danach  kann  nach  Umstellung  bzw.  Neubau  von  Anlagen  spätestens
1989  die  Einbringung  dieser  Abfallstoffe  eingestellt  werden.
Während  der  Umstellung  der  Werke  müssen  die  Firmen  die  Einbringungsmengen ­
  bereits  laufend  reduzieren.  Damit  wird  die  Bundesrepublik
Deutschland  das  erste  Land  sein,  das  die  Abfallstoffe  aus  der  Titandioxid-Produktion ­
  vollständig  aufarbeitet.  Die  Einbringung  des  in  der
Dünnsäure  enthaltenen  Grünsalzes  ist  zum  Jahresende  völlig  eingestellt
worden.
Im  Rahmen  des  Erlaubnisverfahrens  hat  das  DHI  zuvor  geprüft,  ob  die
bestehende  Besorgnis  durch  eine  Verlegung  des  Einbringungsgebietes  bis
1989  in  den  Atlantik  ausgeräumt  werden  kann.  Dies  würde  nach  vorliegenden ­
  Ermittlungen  Kosten  von  90  bis  130  Mio  IM  verursachen,  die  von
den  Firmen  zusätzlich  zu  den  auferlegten  Investitionen  für  die  Umstellung ­
  der  Werke,  die  auf  240  Mio  DM  veranschlagt  werden,  aufgebracht
werden  müßten.  Bei  so  hohen  zusätzlichen  Kosten  kann  nicht  ausgeschlossen ­
  werden,  daß  die  Firmen  ihre  Werke  in  der  Bundesrepublik  schließen,
und  die  Titandioxid-Herstellung  von  der  schon  jetzt  weit  weniger  umweltschonend ­
  produzierenden  europäischen  Konkurrenz  übernommen  und  Dünnsäure
weiter  in  die  Nordsee  eingeleitet  würde,  da  andere  Staaten  das  Einleiten
und  Einbringen  von  Dünnsäure  ins  Meer  bisher  als  unschädliche  und  annehmbare ­
  Beseitigungsmethode  ansehen.  Bei  einer  Verlegung  der  Einbringungsgebiete ­
  in  den  Atlantik  ist  weiterhin  zu  berücksichtigen,  daß  eine
solche  Maßnahme  nicht  bedenkenfrei  ist,  da  auch  dort  eine  Besorgnis  möglicher ­
  nachteiliger  Auswirkungen  auf  das  Meer  besteht.
1984  wurden  gegen  die  Erlaubnisse  drei  Widersprüche  eingelegt.  Davon  ist
einer  rechtskräftig  beschieden  worden.  Ferner  sind  zwei  Klagen  anhängig.
Eine  Klage  richtet  sich  gegen  die  Versagung  einer  Erlaubnis  zur  Verbrennung ­
  auf  Hoher  See,  die  andere  Klage  hat  die  behauptete  Beeinträchtigung
der  Meeresumwelt  durch  Abfallstoffe  aus  der  Titandioxid-Produktion  zum
Gegenstand.
Die  Einhaltung  der  Bestimmungen  in  den  Erlaubnissen  und  die  Angaben  über
die  Zusammensetzung  der  Abfallstoffe  wurden  vom  DHI  durch  Kontrollen
überwacht.  Für  die  Entscheidungen  und  Überwachungen  wurden  nach  der
Hohe-See-Einbringungsverordnung  Gebühren  in  Höhe  von  68.000,-  DM  erhoben. ­

Im  Rahmen  des  Gesetzes  zur  vorläufigen  Regelung  der  Rechte  am  Tiefseebergbau ­
  nimmt  das  DHI  für  den  BMWi  Aufgaben  des  Meeresumweltschutzes
wahr,  wie  Vorbereitung  von  Durchführungsvorschriften,  Mitwirkung  an
Genehmigungsverfahren  und  fachliche  Beratung  für  Gegenseitigkeitsverhandlungen ­
  mit  anderen  Staaten.
Mit  Beginn  des  Jahres  trat  die  Verordnung  über  Zuwiderhandlungen  gegen
das  Internationale  Übereinkommen  von  1973  zur  Verhütung  der  Meeresverschmutzung
  durch  Schiffe  und  gegen  das  Protokoll  von  1978  zu  diesem
            
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