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Full text: Jahresbericht 1984

Technische Schiffssicherheit 
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Genehmigt wurden 158 Aufstellungen von Magnetkompassen, 172 Anbringungen 
von Positionslaternen, Schallsignal- und Manöversignalanlagen und 751 
Aufstellungen von Ortungsfunkanlagen. Auf 253 Schiffen wurden die Auf 
stellung und Anbringung von nautischen Anlagen überprüft. 
Der Einsatz von einseitig angeordneten großen Deckskränen auf Seeschif 
fen, der zunehmende Einbau von Satelliten-Kommunikationsantennen und der 
Bau kanalgängiger Seeschiffe mit begrenzter Durchfahrtshöhe erschweren 
die Anbringungsmöglichkeiten von Seiten-, Topp- und Signallaternen er 
heblich. Die Einhaltung der Anbringungsbedingungen konnte zum Teil nur 
durch besondere Konstruktionen wie mehrfach klappbare Masten erreicht 
werden. Hierzu war eine enge Zusammenarbeit mit den Werften nötig« 
Bei der Aufstellung von Peilfunkanlagen auf Seeschiffen wurde weiterhin 
angestrebt, die Zielfahrtfähigkeit auf der Sprechfunknot- und Anruffre- 
quenz 2182 kHz zu erreichen. Die unterschiedlichen Beladungszustände mo 
derner Seeschiffe (Schiffe mit Containerladung und Deckskränen) erfor 
dern daher eine besonders sorgfältige Einbauplanung. 
Der Einsatz großer Deckskräne auf Seeschiffen führt auch bei der Radar 
navigation durch die von den Kranrückwänden erzeugten Scheinechos zu er 
heblichen Schwierigkeiten. Die Anbringung von speziellen Ableitblechen 
an diesen Flächen verschafft z. T. eine ausreichende Verbesserung. 
Vom DHI und seinen Beauftragten wurden 1284 Magnet-Regel- und Magnet- 
Steuerkompasse reguliert, 35 Deviationen bestimmt und 501 Pellfunkanla 
gen kompensiert. Ferner wurden 840 Magnetkompasse, 162 Schiffsbarometer, 
145 Schiffschronometer, 239 Schiffsthermometer, 260 Winkelmeßinstrumen 
te, 171 Selbststeueranlagen, 108 Kreiselkompaßanlagen, 330 Radaranlagen, 
114 Peilfunkanlagen, 46 Fahrtmeßanlagen und 131 Echolotanlagen vor ihrer 
Verwendung an Bord geprüft. Nach der Marine-Dienstvorschrift (MDV) wur 
den 131 Radaranlagen und 78 Peilfunkanlagen geprüft. 
Auf 1308 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von 5285 
nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten überwacht. In 315 Fällen 
wurden Verstöße gegen die Schiffssicherheitsverordnung festgestellt. 
Bei der Überwachung der vom DHI beauftragten Prüfer und anerkannten Be 
triebe kam es zu 86 Beanstandungen. 
Für die Prüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten würden 
weitere 11 Einzelpersonen und Betriebe beauftragt und für die Überprü 
fung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten weitere 4 Betriebe 
anerkannt. 
Die zur Prüfung des Verhaltens nautischer Anlagen und Geräte unter den 
an Bord vorkommenden Umweltbedingungen (Vibration, Temperatur und Feuch 
tigkeit) notwendigen Prüfgeräte wurden in einem dafür hergerichteten 
Raum installiert. Für diese Prüfungen wurden "Allgemeine Betriebs- und 
bautechnische Anforderungen an Baumuster nautischer Anlagen und Geräte" 
entworfen und mit den Herstellerfirmen und den zuständigen Schiffahrts 
verbänden diskutiert. 
Im Hinblick auf den Ablauf der Übergangsfristen für die Anbringung der 
Schallsignalanlagen und Positionslaternen und die Ausrüstung mit Posi 
tionslaternen nach Regel 38 der Internationalen Regeln zur Verhütung von
	        
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