Technische Schiffssicherheit
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Genehmigt wurden 158 Aufstellungen von Magnetkompassen, 172 Anbringungen
von Positionslaternen, Schallsignal- und Manöversignalanlagen und 751
Aufstellungen von Ortungsfunkanlagen. Auf 253 Schiffen wurden die Auf
stellung und Anbringung von nautischen Anlagen überprüft.
Der Einsatz von einseitig angeordneten großen Deckskränen auf Seeschif
fen, der zunehmende Einbau von Satelliten-Kommunikationsantennen und der
Bau kanalgängiger Seeschiffe mit begrenzter Durchfahrtshöhe erschweren
die Anbringungsmöglichkeiten von Seiten-, Topp- und Signallaternen er
heblich. Die Einhaltung der Anbringungsbedingungen konnte zum Teil nur
durch besondere Konstruktionen wie mehrfach klappbare Masten erreicht
werden. Hierzu war eine enge Zusammenarbeit mit den Werften nötig«
Bei der Aufstellung von Peilfunkanlagen auf Seeschiffen wurde weiterhin
angestrebt, die Zielfahrtfähigkeit auf der Sprechfunknot- und Anruffre-
quenz 2182 kHz zu erreichen. Die unterschiedlichen Beladungszustände mo
derner Seeschiffe (Schiffe mit Containerladung und Deckskränen) erfor
dern daher eine besonders sorgfältige Einbauplanung.
Der Einsatz großer Deckskräne auf Seeschiffen führt auch bei der Radar
navigation durch die von den Kranrückwänden erzeugten Scheinechos zu er
heblichen Schwierigkeiten. Die Anbringung von speziellen Ableitblechen
an diesen Flächen verschafft z. T. eine ausreichende Verbesserung.
Vom DHI und seinen Beauftragten wurden 1284 Magnet-Regel- und Magnet-
Steuerkompasse reguliert, 35 Deviationen bestimmt und 501 Pellfunkanla
gen kompensiert. Ferner wurden 840 Magnetkompasse, 162 Schiffsbarometer,
145 Schiffschronometer, 239 Schiffsthermometer, 260 Winkelmeßinstrumen
te, 171 Selbststeueranlagen, 108 Kreiselkompaßanlagen, 330 Radaranlagen,
114 Peilfunkanlagen, 46 Fahrtmeßanlagen und 131 Echolotanlagen vor ihrer
Verwendung an Bord geprüft. Nach der Marine-Dienstvorschrift (MDV) wur
den 131 Radaranlagen und 78 Peilfunkanlagen geprüft.
Auf 1308 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von 5285
nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten überwacht. In 315 Fällen
wurden Verstöße gegen die Schiffssicherheitsverordnung festgestellt.
Bei der Überwachung der vom DHI beauftragten Prüfer und anerkannten Be
triebe kam es zu 86 Beanstandungen.
Für die Prüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten würden
weitere 11 Einzelpersonen und Betriebe beauftragt und für die Überprü
fung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten weitere 4 Betriebe
anerkannt.
Die zur Prüfung des Verhaltens nautischer Anlagen und Geräte unter den
an Bord vorkommenden Umweltbedingungen (Vibration, Temperatur und Feuch
tigkeit) notwendigen Prüfgeräte wurden in einem dafür hergerichteten
Raum installiert. Für diese Prüfungen wurden "Allgemeine Betriebs- und
bautechnische Anforderungen an Baumuster nautischer Anlagen und Geräte"
entworfen und mit den Herstellerfirmen und den zuständigen Schiffahrts
verbänden diskutiert.
Im Hinblick auf den Ablauf der Übergangsfristen für die Anbringung der
Schallsignalanlagen und Positionslaternen und die Ausrüstung mit Posi
tionslaternen nach Regel 38 der Internationalen Regeln zur Verhütung von