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39, Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1984
Für die Überwachungsprogramme des Helsinki-Übereinkommens wurden physi
kalische, chemische und biologische Daten der Ostsee bearbeitet und an
die Helsiki-Kommission weitergeleitet.
Das Heft "Fahrten deutscher Forschungsschiffe (Planung) im Jahre 1984"
wurde zusammengestellt und veröffentlicht.
2.3 TECHNISCHE SCHIFFSSICHERHEIT
2.3.1 Dienste
2.3.1.1 Prüfdienst
An Baumustern nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente wurden zuge
lassen:
1 Magnet-Regelkompaß, 1 Magnet-Steuerkompaß, 1 Kursalarmanlage, 1 Krei
selkompaßanlage, 3 Fahrtmeßanlagen, 3 Echolotanlagen, 1 Zusatzgerät für
Echolotanlagen, 2 Schallsignalanlagen, 8 Positionslaternen für die See
schiffahrt, 7 Signalleuchten für die Binnenschiffahrt, 2 Signalgeber für
Schallsignalanlagen, 6 Radaranlagen, 1 Decca-Navigationsanlage, 1 Loran-
Navigationsanlage, 1 Satelliten-Navigationsanlage, 1 Navigationsrechner
als Zusatzgerät zu einer Decca-Navigationsanlage, 1 Videoplotter mit
Kassettenspeicher als Zusatzgerät zu Decca- und Loran-Navigationsanla-
gen.
Für 41 nautische Anlagen und Geräte wurden die Mindestabstände zum Ma
gnetkompaß bestimmt.
An 3 Kreiselkompaßanlagen, 2 Fahrtmeßanlagen und 1 Wendeanzeiger wurde
die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geprüft.
Genehmigungen für bereits zugelassene, jedoch geänderte Baumuster wurden
für 2 Magnet-Regelkompasse, 7 Selbststeueranlagen, 1 Kursalarmanlage, 7
Kreiselkompaßanlagen, 1 Fahrtmeßanlage, 3 Echolotanlagen, 1 Positionsla
terne für die Seeschiffahrt, 1 Schallsignalanlage und 60 Radaranlagen
erteilt.
Zugelassene Positionslaternen, Signalleuchten, Schiffsbarometer, -ther
mometer, -chronometer, Winkelmeßinstrumente, Tagsignalscheinwerfer,
Suchscheinwerfer, Schallsignalanlagen (Pfeifen, Glocken, Gongs) und Ra
daranlagen wurden Stichprobenhaft auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau
muster geprüft.
Für 127 nautische Anlagen, Geräte und Instrumente der Schiffsausrüstung
wurden Ausnahmen zugelassen*