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Full text: Jahresbericht 1984

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39, Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1984 
Für die Überwachungsprogramme des Helsinki-Übereinkommens wurden physi 
kalische, chemische und biologische Daten der Ostsee bearbeitet und an 
die Helsiki-Kommission weitergeleitet. 
Das Heft "Fahrten deutscher Forschungsschiffe (Planung) im Jahre 1984" 
wurde zusammengestellt und veröffentlicht. 
2.3 TECHNISCHE SCHIFFSSICHERHEIT 
2.3.1 Dienste 
2.3.1.1 Prüfdienst 
An Baumustern nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente wurden zuge 
lassen: 
1 Magnet-Regelkompaß, 1 Magnet-Steuerkompaß, 1 Kursalarmanlage, 1 Krei 
selkompaßanlage, 3 Fahrtmeßanlagen, 3 Echolotanlagen, 1 Zusatzgerät für 
Echolotanlagen, 2 Schallsignalanlagen, 8 Positionslaternen für die See 
schiffahrt, 7 Signalleuchten für die Binnenschiffahrt, 2 Signalgeber für 
Schallsignalanlagen, 6 Radaranlagen, 1 Decca-Navigationsanlage, 1 Loran- 
Navigationsanlage, 1 Satelliten-Navigationsanlage, 1 Navigationsrechner 
als Zusatzgerät zu einer Decca-Navigationsanlage, 1 Videoplotter mit 
Kassettenspeicher als Zusatzgerät zu Decca- und Loran-Navigationsanla- 
gen. 
Für 41 nautische Anlagen und Geräte wurden die Mindestabstände zum Ma 
gnetkompaß bestimmt. 
An 3 Kreiselkompaßanlagen, 2 Fahrtmeßanlagen und 1 Wendeanzeiger wurde 
die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geprüft. 
Genehmigungen für bereits zugelassene, jedoch geänderte Baumuster wurden 
für 2 Magnet-Regelkompasse, 7 Selbststeueranlagen, 1 Kursalarmanlage, 7 
Kreiselkompaßanlagen, 1 Fahrtmeßanlage, 3 Echolotanlagen, 1 Positionsla 
terne für die Seeschiffahrt, 1 Schallsignalanlage und 60 Radaranlagen 
erteilt. 
Zugelassene Positionslaternen, Signalleuchten, Schiffsbarometer, -ther 
mometer, -chronometer, Winkelmeßinstrumente, Tagsignalscheinwerfer, 
Suchscheinwerfer, Schallsignalanlagen (Pfeifen, Glocken, Gongs) und Ra 
daranlagen wurden Stichprobenhaft auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau 
muster geprüft. 
Für 127 nautische Anlagen, Geräte und Instrumente der Schiffsausrüstung 
wurden Ausnahmen zugelassen*
	        
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