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Volltext : Jahresbericht 1984

Meereskunde

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flutgrenze  wurde  auf  1,5  m  über  dem  mittleren  Hochwasserstand  (MHW)
festgelegt.  Die  entsprechenden  Grenzen  schwerer  und  sehr  schwerer  Sturmfluten ­
  wurden  um  0,5  m  heraufgesetzt.  Somit  gilt  jetzt  folgende  Einteilung ­
  :
1.5  bis  2,5  m  über  MHW:  Sturmflut;
2.5  bis  3,5  m  über  MHW:  Schwere  Sturmflut;
ab  3,5  m  über  MHW:  Sehr  schwere  Sturmflut.

Über  den  Rundfunk  und  die  Telefonansage  der  Bundespost  in  Hamburg  wurden ­
  28  Sturmflutwarnungen  ausgegeben  (Abb.  2).  Die  Schiffahrt  wurde
zweimal  vor  besonders  niedrigen  Wasserständen  in  der  Nordsee  gewarnt»
Dreimal  ergingen  Sturmflutwarnungen  für  die  deutsche  Ostseeküste.  Ein
fester  Empfängerkreis,  dem  289  Behörden  und  private  Interessenten  angehören, ­
  erhielt  2474  Warnungen.

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01.01.84,
03.15  Uhr

01.0T.
15.00

02.01.
03.45

02.01.
15.35.

03.01.
17.20

04.01.
04.50

04.01.
1722

08.01
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08.01.
19:51

13.01.
23.09

14.01.
10.50

15.01.
01.35

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-B h -6 h -4 h -2 h

21.10.84,  23.11.  24.11,  21.12.
13.15  Uhr  16.43  17.00  15.50

Abb.  2:  Sturmflutwarnungen  und  Sturmfluten  1984:  Die  Pfeile  geben  Zeit
und  Höhe  der  Warnungen  an,  die  Balken  den  am  Pegel  Hatnburg-St.
  Pauli  eingetretenen  Wasserstand.  Warnhöhen  und  Wasserstände
beziehen  sich  auf  das  örtliche  mittlere  Hochwasser.
            
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