accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1983

64 
38. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1983 
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit 
der Abfallbeseitigung auf See begangen werden. Gegen die in zwei Fällen 
wegen unerlaubter Einleitung von Abfallstoffen erteilten Bußgeldbeschei 
de wurde Einspruch eingelegt. Die Gerichtsverfahren sind noch anhängig. 
Im Rahmen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefsee- 
bergbau nimmt das DHI für den Bundesminister für Wirtschaft Aufgaben des 
Meeresumweltschutzes wahr, wie Vorbereitung von Durchführungsvorschrif 
ten, Mitwirkung an Genehmigungsverfahren und fachliche Beratung für Ge 
genseitigkeitsverhandlungen mit anderen Staaten. 
1983 wurde das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmut 
zung der See durch öl, 1954 (OILPOL) durch das Internationale Überein 
kommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und 
das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL) abgelöst. In 
fünf Fällen konnten die Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von OIL 
POL mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen werden. Einer davon wurde 
rechtskräftig, gegen die anderen wurden fristgerecht Einsprüche einge 
legt. Die sich anschließenden Gerichtsverfahren sind noch nicht abge 
schlossen. 
Durch Verordnung vom 23.12.1983 (BGBl I, S. 1679) ist das DHI nunmehr 
auch zuständig zur Verfolgung von Verstößen gegen die Vorschriften von 
MARPOL. Der Aufgabenbereich hat sich in der Sache gegenüber dem von OIL 
POL erweitert. Das DHI verfolgt nach dem neuen Rechtszustand nicht nur 
verbotene Einleitungen von Mineralöl, sondern darüber hinaus auch Ver 
stöße gegen die Pflicht zur Führung von Öltagebüchern. 
Durch . eine intensive Luftüberwachung über See soll die Verschmutzung 
durch Schiffe (vor allem mit öl) verhindert Werden. Ein deutsches Über 
wachungssystem steht zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Auf vertragli 
cher Basis wurde daher das von der niederländischen Behörde Rijkswater- 
staat betriebene Flugzeug zu Überwachung«zwecken eingesetzt. Die hohe 
Auslastung der Maschine gestattete seit Juni, dem Vertragsbeginn mit 
den Niederländern, allerdings nur etwa 70 Stunden reine Einsatzzeit über 
See. Weil es aber erforderlich ist, die Luftüberwachung zu intensivie 
ren, und weil dieser Vertrag spätestens 1985 ausläuft, wurde das DHI zu 
sammen mit der Sonderstelle des Bundes Ölunfälle See/Küste beauftragt, 
die Auswahl eines deutschen Luftüberwachungssystems vorzubereiten. Es 
bieten sich nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse sowohl private 
als auch öffentlich rechtliche Lösungen an. Eine Entscheidung wird vor 
aussichtlich 1984 fallen. 
In 17 Fällen wurden wegen Verstößen gegen Vorschriften der Schiffssi 
cherheitsverordnung Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die zuständigen Was 
ser- und Schiffahrtsdirektionen erstattet. In 15 Fällen wurden Wider 
sprüche gegen Mängelbescheide über nautische Anlagen, Geräte und Instru 
mente an Bord von Schiffen bearbeitet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.