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38. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1983
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit
der Abfallbeseitigung auf See begangen werden. Gegen die in zwei Fällen
wegen unerlaubter Einleitung von Abfallstoffen erteilten Bußgeldbeschei
de wurde Einspruch eingelegt. Die Gerichtsverfahren sind noch anhängig.
Im Rahmen des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Tiefsee-
bergbau nimmt das DHI für den Bundesminister für Wirtschaft Aufgaben des
Meeresumweltschutzes wahr, wie Vorbereitung von Durchführungsvorschrif
ten, Mitwirkung an Genehmigungsverfahren und fachliche Beratung für Ge
genseitigkeitsverhandlungen mit anderen Staaten.
1983 wurde das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmut
zung der See durch öl, 1954 (OILPOL) durch das Internationale Überein
kommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und
das Protokoll von 1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL) abgelöst. In
fünf Fällen konnten die Ermittlungsverfahren auf der Grundlage von OIL
POL mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen werden. Einer davon wurde
rechtskräftig, gegen die anderen wurden fristgerecht Einsprüche einge
legt. Die sich anschließenden Gerichtsverfahren sind noch nicht abge
schlossen.
Durch Verordnung vom 23.12.1983 (BGBl I, S. 1679) ist das DHI nunmehr
auch zuständig zur Verfolgung von Verstößen gegen die Vorschriften von
MARPOL. Der Aufgabenbereich hat sich in der Sache gegenüber dem von OIL
POL erweitert. Das DHI verfolgt nach dem neuen Rechtszustand nicht nur
verbotene Einleitungen von Mineralöl, sondern darüber hinaus auch Ver
stöße gegen die Pflicht zur Führung von Öltagebüchern.
Durch . eine intensive Luftüberwachung über See soll die Verschmutzung
durch Schiffe (vor allem mit öl) verhindert Werden. Ein deutsches Über
wachungssystem steht zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Auf vertragli
cher Basis wurde daher das von der niederländischen Behörde Rijkswater-
staat betriebene Flugzeug zu Überwachung«zwecken eingesetzt. Die hohe
Auslastung der Maschine gestattete seit Juni, dem Vertragsbeginn mit
den Niederländern, allerdings nur etwa 70 Stunden reine Einsatzzeit über
See. Weil es aber erforderlich ist, die Luftüberwachung zu intensivie
ren, und weil dieser Vertrag spätestens 1985 ausläuft, wurde das DHI zu
sammen mit der Sonderstelle des Bundes Ölunfälle See/Küste beauftragt,
die Auswahl eines deutschen Luftüberwachungssystems vorzubereiten. Es
bieten sich nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse sowohl private
als auch öffentlich rechtliche Lösungen an. Eine Entscheidung wird vor
aussichtlich 1984 fallen.
In 17 Fällen wurden wegen Verstößen gegen Vorschriften der Schiffssi
cherheitsverordnung Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die zuständigen Was
ser- und Schiffahrtsdirektionen erstattet. In 15 Fällen wurden Wider
sprüche gegen Mängelbescheide über nautische Anlagen, Geräte und Instru
mente an Bord von Schiffen bearbeitet.