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Volltext : Jahresbericht 1981

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36.  Jahtesbet.  Dt.  Hydtogr.  Inst.  1981

Steuerkompasse  der  Kl.  III  und  IV,  1  Selbststeueranlage,  6  Kreiselkompaßanlagen, ­
  5  Positionslaternen  der  Seeschiffahrt,  2  Signalleuchten  der
Binnenschiffahrt,  2  Schiffsbarometer,  1  ManöverSignalanlage,  3  Echolotanlagen, ­
  1  Zusatzgerät  zu  Echolotanlagen,  6  SchallSignalanlagen,  1  Zusatzgerät ­
  zu  Schallsignalanlagen,  8  Radaranlagen,  2  Anlagen  mit  automatischer ­
  Radarbildauswertung  (ARPA),  1  Klelnpeller  für  Zielfahrt,  2  Loran-C-Navigationsanlagen,
  1  Satelliten-Navigationsanlage,  1  kombinierte
Satelliten-Omega-Navigationsanlage.
Bisher  wurden  fünf  ARPA-Anlagen  geprüft.  Dabei  zeigte  sich,  daß  die  Hersteller ­
  nicht  immer  der  nautischen  Eignung  der  Geräte  die  erforderliche
Bedeutung  beimessen,  so  daß  viele,  z.  T.  wesentliche  Modifikationen  nötig ­
  wurden.
Die  Zahl  der  zur  Baumusterprüfung  vorgestellten  Satelliten-,  Hyperbelund
  integrierten  Navigationsanlagen  nahm  weiter  zu.  Darunter  waren  allein ­
  11  Satelliten-Navigationsanlagen,  von  denen  zwei  ein  zusätzliches
Navigationsverfahren  zur  Stützung  enthielten.  Bei  allen  Prüflingen  handelte ­
  es  sich  um  rechnergestützte  Anlagen,  so  daß  sowohl  Hardware-  als
auch  Software-Prüfung  erforderlich  war.  Die  Software-Prüfung  erfordert
einen  erhöhten  Zeitbedarf  wegen  der  grundsätzlichen  Probleme  einer  Programmsicherheitsprüfung. ­
  Lange  Prüfungszeiten  lassen  sich  auch  deshalb
nicht  vermeiden,  weil  von  den  vorstellenden  Firmen  Unterlagen  kaum  zu
erhalten  sind.
Schwierigkeiten  bei  der  Prüfung  einer  kombinierten  Satelliten-Omega-Navigationsanlage
  im  Laboratorium  zwangen  zu  einer  umfassenden  Untersuchung ­
  der  Erdungs-  und  Antennenverhältnisse  im  Dienstgebäude.  Es  zeigte
sich,  daß  einwandfreie  Verhältnisse  nur  zu  erreichen  sind,  wenn  ein  Teil
des  Daches  mit  einem  leitfähigen  Belag  versehen  wird.
Für  die  Prüfung  wurden  ein  Geschwindigkeits-  und  ein  Kurssimulator  entwickelt, ­
  aufgebaut  und  erfolgreich  erprobt.  Hiermit  ist  es  möglich,  im
Laboratorium  Geschwindigkeiten  und  Kursänderungen  zu  simulieren  und  während ­
  der  Bordprüfung  der  Bewegung  des  Schiffes  für  den  Prüfling  eine  zusätzliche ­
  Bewegungskomponente,  wie  z.  B.  Strom,  zu  überlagern.
Mit  der  Baumusterprüfung  von  acht  Fahrtmeßanlagen  und  Wendeanzeigern
wurde  begonnen.
Genehmigungen  für  bereits  zugelassene,  jedoch  geänderte  Baumuster  wurden
für  5  Selbststeueranlagen,  1  Schallsignalanlage,  12  Echolotanlagen,  4
Radaranlagen  und  2  Peilfurikanlagen  erteilt.
Baumustergeprüfte  und  zugelassene  Echolotanlagen,  Positionslaternen,  Signalleuchten, ­
  Schiffsbarometer,  Schiffsthermometer,  Schiffschronometer,
Winkelmeßinstrumente,  Tagsignalscheinwerfer  und  Schallsignalanlagen  wurden ­
  Stichprobenhaft  auf  ihre  Übereinstimmung  mit  dem  zugelassenen  Baumuster ­
  überprüft.
Nach  §  8  Abs.  1  der  Schiffssicherheitsverordnung  vom  30.  September  1980
wurden  136  Ausnahmen  für  nautische  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente  der
            
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