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36. Jahtesbet. Dt. Hydtogr. Inst. 1981
Steuerkompasse der Kl. III und IV, 1 Selbststeueranlage, 6 Kreiselkompaßanlagen,
5 Positionslaternen der Seeschiffahrt, 2 Signalleuchten der
Binnenschiffahrt, 2 Schiffsbarometer, 1 ManöverSignalanlage, 3 Echolotanlagen,
1 Zusatzgerät zu Echolotanlagen, 6 SchallSignalanlagen, 1 Zusatzgerät
zu Schallsignalanlagen, 8 Radaranlagen, 2 Anlagen mit automatischer
Radarbildauswertung (ARPA), 1 Klelnpeller für Zielfahrt, 2 Loran-C-Navigationsanlagen,
1 Satelliten-Navigationsanlage, 1 kombinierte
Satelliten-Omega-Navigationsanlage.
Bisher wurden fünf ARPA-Anlagen geprüft. Dabei zeigte sich, daß die Hersteller
nicht immer der nautischen Eignung der Geräte die erforderliche
Bedeutung beimessen, so daß viele, z. T. wesentliche Modifikationen nötig
wurden.
Die Zahl der zur Baumusterprüfung vorgestellten Satelliten-, Hyperbelund
integrierten Navigationsanlagen nahm weiter zu. Darunter waren allein
11 Satelliten-Navigationsanlagen, von denen zwei ein zusätzliches
Navigationsverfahren zur Stützung enthielten. Bei allen Prüflingen handelte
es sich um rechnergestützte Anlagen, so daß sowohl Hardware- als
auch Software-Prüfung erforderlich war. Die Software-Prüfung erfordert
einen erhöhten Zeitbedarf wegen der grundsätzlichen Probleme einer Programmsicherheitsprüfung.
Lange Prüfungszeiten lassen sich auch deshalb
nicht vermeiden, weil von den vorstellenden Firmen Unterlagen kaum zu
erhalten sind.
Schwierigkeiten bei der Prüfung einer kombinierten Satelliten-Omega-Navigationsanlage
im Laboratorium zwangen zu einer umfassenden Untersuchung
der Erdungs- und Antennenverhältnisse im Dienstgebäude. Es zeigte
sich, daß einwandfreie Verhältnisse nur zu erreichen sind, wenn ein Teil
des Daches mit einem leitfähigen Belag versehen wird.
Für die Prüfung wurden ein Geschwindigkeits- und ein Kurssimulator entwickelt,
aufgebaut und erfolgreich erprobt. Hiermit ist es möglich, im
Laboratorium Geschwindigkeiten und Kursänderungen zu simulieren und während
der Bordprüfung der Bewegung des Schiffes für den Prüfling eine zusätzliche
Bewegungskomponente, wie z. B. Strom, zu überlagern.
Mit der Baumusterprüfung von acht Fahrtmeßanlagen und Wendeanzeigern
wurde begonnen.
Genehmigungen für bereits zugelassene, jedoch geänderte Baumuster wurden
für 5 Selbststeueranlagen, 1 Schallsignalanlage, 12 Echolotanlagen, 4
Radaranlagen und 2 Peilfurikanlagen erteilt.
Baumustergeprüfte und zugelassene Echolotanlagen, Positionslaternen, Signalleuchten,
Schiffsbarometer, Schiffsthermometer, Schiffschronometer,
Winkelmeßinstrumente, Tagsignalscheinwerfer und Schallsignalanlagen wurden
Stichprobenhaft auf ihre Übereinstimmung mit dem zugelassenen Baumuster
überprüft.
Nach § 8 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung vom 30. September 1980
wurden 136 Ausnahmen für nautische Anlagen, Geräte und Instrumente der