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36. Jahtesbet. Dt. Hydtogr. Inst. 1981
Steuerkompasse der Kl. III und IV, 1 Selbststeueranlage, 6 Kreiselkom
paßanlagen, 5 Positionslaternen der Seeschiffahrt, 2 Signalleuchten der
Binnenschiffahrt, 2 Schiffsbarometer, 1 ManöverSignalanlage, 3 Echolot
anlagen, 1 Zusatzgerät zu Echolotanlagen, 6 SchallSignalanlagen, 1 Zu
satzgerät zu Schallsignalanlagen, 8 Radaranlagen, 2 Anlagen mit automa
tischer Radarbildauswertung (ARPA), 1 Klelnpeller für Zielfahrt, 2 Lo-
ran-C-Navigationsanlagen, 1 Satelliten-Navigationsanlage, 1 kombinierte
Satelliten-Omega-Navigationsanlage.
Bisher wurden fünf ARPA-Anlagen geprüft. Dabei zeigte sich, daß die Her
steller nicht immer der nautischen Eignung der Geräte die erforderliche
Bedeutung beimessen, so daß viele, z. T. wesentliche Modifikationen nö
tig wurden.
Die Zahl der zur Baumusterprüfung vorgestellten Satelliten-, Hyperbel-
und integrierten Navigationsanlagen nahm weiter zu. Darunter waren al
lein 11 Satelliten-Navigationsanlagen, von denen zwei ein zusätzliches
Navigationsverfahren zur Stützung enthielten. Bei allen Prüflingen han
delte es sich um rechnergestützte Anlagen, so daß sowohl Hardware- als
auch Software-Prüfung erforderlich war. Die Software-Prüfung erfordert
einen erhöhten Zeitbedarf wegen der grundsätzlichen Probleme einer Pro
grammsicherheitsprüfung. Lange Prüfungszeiten lassen sich auch deshalb
nicht vermeiden, weil von den vorstellenden Firmen Unterlagen kaum zu
erhalten sind.
Schwierigkeiten bei der Prüfung einer kombinierten Satelliten-Omega-Na-
vigationsanlage im Laboratorium zwangen zu einer umfassenden Untersu
chung der Erdungs- und Antennenverhältnisse im Dienstgebäude. Es zeigte
sich, daß einwandfreie Verhältnisse nur zu erreichen sind, wenn ein Teil
des Daches mit einem leitfähigen Belag versehen wird.
Für die Prüfung wurden ein Geschwindigkeits- und ein Kurssimulator ent
wickelt, aufgebaut und erfolgreich erprobt. Hiermit ist es möglich, im
Laboratorium Geschwindigkeiten und Kursänderungen zu simulieren und wäh
rend der Bordprüfung der Bewegung des Schiffes für den Prüfling eine zu
sätzliche Bewegungskomponente, wie z. B. Strom, zu überlagern.
Mit der Baumusterprüfung von acht Fahrtmeßanlagen und Wendeanzeigern
wurde begonnen.
Genehmigungen für bereits zugelassene, jedoch geänderte Baumuster wurden
für 5 Selbststeueranlagen, 1 Schallsignalanlage, 12 Echolotanlagen, 4
Radaranlagen und 2 Peilfurikanlagen erteilt.
Baumustergeprüfte und zugelassene Echolotanlagen, Positionslaternen, Si
gnalleuchten, Schiffsbarometer, Schiffsthermometer, Schiffschronometer,
Winkelmeßinstrumente, Tagsignalscheinwerfer und Schallsignalanlagen wur
den Stichprobenhaft auf ihre Übereinstimmung mit dem zugelassenen Bau
muster überprüft.
Nach § 8 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung vom 30. September 1980
wurden 136 Ausnahmen für nautische Anlagen, Geräte und Instrumente der