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Full text: Jahresbericht 1981

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36. Jahtesbet. Dt. Hydtogr. Inst. 1981 
Steuerkompasse der Kl. III und IV, 1 Selbststeueranlage, 6 Kreiselkom 
paßanlagen, 5 Positionslaternen der Seeschiffahrt, 2 Signalleuchten der 
Binnenschiffahrt, 2 Schiffsbarometer, 1 ManöverSignalanlage, 3 Echolot 
anlagen, 1 Zusatzgerät zu Echolotanlagen, 6 SchallSignalanlagen, 1 Zu 
satzgerät zu Schallsignalanlagen, 8 Radaranlagen, 2 Anlagen mit automa 
tischer Radarbildauswertung (ARPA), 1 Klelnpeller für Zielfahrt, 2 Lo- 
ran-C-Navigationsanlagen, 1 Satelliten-Navigationsanlage, 1 kombinierte 
Satelliten-Omega-Navigationsanlage. 
Bisher wurden fünf ARPA-Anlagen geprüft. Dabei zeigte sich, daß die Her 
steller nicht immer der nautischen Eignung der Geräte die erforderliche 
Bedeutung beimessen, so daß viele, z. T. wesentliche Modifikationen nö 
tig wurden. 
Die Zahl der zur Baumusterprüfung vorgestellten Satelliten-, Hyperbel- 
und integrierten Navigationsanlagen nahm weiter zu. Darunter waren al 
lein 11 Satelliten-Navigationsanlagen, von denen zwei ein zusätzliches 
Navigationsverfahren zur Stützung enthielten. Bei allen Prüflingen han 
delte es sich um rechnergestützte Anlagen, so daß sowohl Hardware- als 
auch Software-Prüfung erforderlich war. Die Software-Prüfung erfordert 
einen erhöhten Zeitbedarf wegen der grundsätzlichen Probleme einer Pro 
grammsicherheitsprüfung. Lange Prüfungszeiten lassen sich auch deshalb 
nicht vermeiden, weil von den vorstellenden Firmen Unterlagen kaum zu 
erhalten sind. 
Schwierigkeiten bei der Prüfung einer kombinierten Satelliten-Omega-Na- 
vigationsanlage im Laboratorium zwangen zu einer umfassenden Untersu 
chung der Erdungs- und Antennenverhältnisse im Dienstgebäude. Es zeigte 
sich, daß einwandfreie Verhältnisse nur zu erreichen sind, wenn ein Teil 
des Daches mit einem leitfähigen Belag versehen wird. 
Für die Prüfung wurden ein Geschwindigkeits- und ein Kurssimulator ent 
wickelt, aufgebaut und erfolgreich erprobt. Hiermit ist es möglich, im 
Laboratorium Geschwindigkeiten und Kursänderungen zu simulieren und wäh 
rend der Bordprüfung der Bewegung des Schiffes für den Prüfling eine zu 
sätzliche Bewegungskomponente, wie z. B. Strom, zu überlagern. 
Mit der Baumusterprüfung von acht Fahrtmeßanlagen und Wendeanzeigern 
wurde begonnen. 
Genehmigungen für bereits zugelassene, jedoch geänderte Baumuster wurden 
für 5 Selbststeueranlagen, 1 Schallsignalanlage, 12 Echolotanlagen, 4 
Radaranlagen und 2 Peilfurikanlagen erteilt. 
Baumustergeprüfte und zugelassene Echolotanlagen, Positionslaternen, Si 
gnalleuchten, Schiffsbarometer, Schiffsthermometer, Schiffschronometer, 
Winkelmeßinstrumente, Tagsignalscheinwerfer und Schallsignalanlagen wur 
den Stichprobenhaft auf ihre Übereinstimmung mit dem zugelassenen Bau 
muster überprüft. 
Nach § 8 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung vom 30. September 1980 
wurden 136 Ausnahmen für nautische Anlagen, Geräte und Instrumente der
	        
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