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35. Jahresber. Pt. Hydrogr. Inst. 1980
Bereits nach der nur halbjährigen Betriebszeit zeigen sich die
Vorteile der weitgehend von Firmen unabhängigen Betreuung der
Anlage; so lassen sich beispielsweise Wünsche und Erfahrungen
der Schiffsführung schnell und ohne die bei Hilfe Dritter anfal
lenden Kosten berücksichtigen.
Wegen der Bedeutung, die die elektromagnetische Verträglichkeit
auch bei den nautischen Einrichtungen erhält, wurde FS "Gauß"
in Zusammenarbeit mit dem Fernmeldetechnischen Zentralamt wäh
rend der ersten Forschungsfahrt bezüglich der leitungsgebundenen
Störungen umfassend vermessen.
Im Labor wurden die DeccanavigationsinformatIonen fast ein hal
bes Jahr, gesteuert durch den Tischrechner des Hyperbelmeßplat
zes, registriert. Die Messungen dienen dazu, die Firmenangaben
über konstante Ausbreitungsfehler nachzuprüfen. Für das neue
Prüfverfahren des DHI nach der SSV zur Einzelprüfung von, Decca-
Navigationsanlagen an Bord konnten die erforderlichen Beurtei
lungsgrundlagen geschaffen werden.
2.4 ZENTRALABTEILUNG
2.4.1 Rechtsangelegenheiten
Neben allgemeinen Justitiariataufgaben gab es folgende Schwer
punkte:
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festland
sockel vom 24. 7.1964 erteilt das DHI Erlaubnisse für Forschungs
und Gewinnungsvorhaben auf dem Festlandsockel der Bundesrepublik
Deutschland hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung
der Gewässer und des Luftraumes über diesen Gewässern. 1980 wur
den 23 Anträge bearbeitet. Das DHI erteilte drei Erlaubnisse zur
Niederbringung von Aufschlußbohrungen, 12 Erlaubnisse zur Durch
führung von reflexionsseismischen Messungen und Probebohrungen
und vier Verlängerungen bzw. Erweiterungen von Erlaubnissen.
Besondere Bedeutung hat die der Firma Norpipe im Jahre 1977 er
teilte Betriebserlaubnis für die Gasleitung Ekofisk - Emden.
Nachdem feststeht, daß die vom DHI in der Erlaubnis für die je
weiligen Streckenabschnitte im deutschen Festlandsockel geforder
ten Überdeckungshöhen von 3m, 2m und 1 m nicht überall er
reicht wurden, aber auch technisch nicht überall erreichbar
sind, wurde das weitere Vorgehen mit den zuständigen Behörden
(Wasser - und Schiffahrtsdirektion Nord, Marinaunterstützungskom-
mando, Bundesforschungsanstalt für Fischerei) erörtert. Hierbei
spielten die für die Schiffahrt, Marine und Fischerei durch die
Nlchtüberdeckung verbliebenen Restrisiken die entscheidende Rol
le.
Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und