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Full text: Jahresbericht 1980

Technische Schiffssieharheit 
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den UKW-Seefunkbereieh ausgerüstet» Gm den Einbau solcher 
pflichtmäßig nicht vorgeschriebenen Anlagen zu ermöglichen und 
für sie einen geeigneten Antennenplatz zu finden, waren Genehmi 
gungen zur Versetzung der vorgeschriebenen Peilfunkanlagen erfor- 
derlich. 
Durch die Auswertung der UKW-Peilwerte wird die Identifizierung 
der auf ÜKW-Seefunkfrequen'zen sendenden Schiffe auf dem Radar 
bildschirm erleichtert und damit die Verkehrssicherheit erhöht. 
Die Untersuchung zum optimalen gemeinsamen Einbau von UKW-Peil- 
antennen und Peilrahmen für 2182 kHz wurde fortgesetzt. 
Zwischen der Zielfahrtfähigkeit eines Schiffes auf der Sprech 
funkno tfrequenz 2182 kHz und der Peilfähigkeit auf den UKW- 
Sprechfunkfrequenzen besteht eine Abhängigkeit, da beide Anten 
nen an der höchsten symmetrischen Stelle des Mastes und frei von 
Rückstrahlern montiert werden müssen. Hierfür sind weitere Unter 
suchungen erforderlich. 
Zur besseren Radarerkennbarkeit von Rettungsflößen im Seenotfall 
wurden von der Industrie radarreflektierende Folien und speziel 
le Radarreflektoren entwickelt. Die Untersuchungen des DHI bewie 
sen eine wesentliche Verbesserung der Erkennbarkeit dieser Ret 
tungsflöße gegenüber herkömmlich ausgerüsteten Flößen. 
2.3,2.2 Hyperbelnavigation* Integrierte Navigation 
Für annähernd 100 verschiedene Prüfplätze wie Häfen, Schleusen 
und Werften mußten Becca-Koordinatennetze berechnet und zusammen 
mit den entsprechenden Merkatornetzen gezeichnet werden. Die er 
gänzenden, den Realitätsbezug her stellenden Decca-Fehlermessun- 
gen wurden hinsichtlich der Meßeinrichtungen und der erforderli 
chen Steuer- und Auswerteprogramme vorbereitet. 
Der ständig steigende Anteil von rechnergestützten Navigations 
anlagen erfordert die Entwicklung und Beschaffung geeigneter Me 
thoden und Einrichtungen für die Prüfung der Rechenprogramtne. 
Es wurde daher ein Prozeßrechnersystem entworfen, das einerseits 
die Meßwerte eines Satellitennavigationsempfängers vorbereitet! 
und die Anlage steuern kann, andererseits der Software-Simula 
tion mit verschiedenen angeschlossenen Funknavigationsanlagen 
dienen soll. 
An den Prüfungs- und Zulassungsbedxngungen für Hyperbelnaviga 
tionsanlagen wurde weiter gearbeitet. Wegen des großen techni 
schen Fortschrittes dieser Anlagen ist ein neuer Entwurf erfor 
derlich. 
Als Hilfsorgane des BHT für die Prüfung von nautischen Anlagen, 
Geräten und Instrumenten wurden insgesamt 24 Einzelpersonen und 
Unternehmen jeweils für einzelne Geräte beauftragt. Für die 
Überprüfung von nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten wur 
den 42 Betriebe anerkannt. 
Die Tätigkeit der vom DHI Beauftragten Wurde überwacht.
	        
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