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35. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1980
Darüber hinaus Wurden mehrere Baumusterprüfungen unterbrochen,
um den Herstellern Gelegenheit zu geben, festgesteilte Mängel
zu beheben.
Die Schutzabstände zum Magnetkompaß wurden für 89 Geräte ermittelt
und 4 Beratungen zur Verringerung von Schutzabständen durchgeführt
.
Das DHI entnahm regelmäßig Stichproben von baumustergeprüften
und zugelassenen nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten
bei den Herstellern und überprüfte sie auf ihre Übereinstimmung
mit dem zugelassenen Baumuster.
Genehmigt wurden 140 Aufstellungen von Magnetkompassen, 162 Anbringungen
von Positionslaternen und Schallsignalanlagen und
659 Aufstellungen von, Ortungsfunkanlagen.
Das DHI gab Gutachten über Anbringung von Positionslaternen,
licht- und farbmeßtechnische Vermessungen von Positionslaternen,
Anbringung von SchallSignalanlagen, Aufstellung von Ortungsfunkanlagen
heraus, erstellte Lichtstärkeverteilungskurven von Positionslaternen
der See- und Binnenschiffahrt und überprüfte vorhandene
Kurven.
Ferner wurden 520 Magnet-Regel- und Steuerkompasse reguliert und
eine Peileinrichtung ausgerichtet.
Einzelprüfungen erfolgten an:
279 Magnetkompassen, 174 Winkelmeßinstrumenten, 27 Barometern
und Barographen, 228 Thermometern und 33 Schiffschronometern.
Prüfungen vor Verwendung an Bord an:
72 Kreiselkompaßanlagen, 117 Selbststeueranlagen, 5 Fahrtmeßanlagen,
82 Echolotanlagen, 359 Radaranlagen, 155 Peilfunkanlagen
und 100 Decca-Anlagen.
Die Aufstellung oder die Anbringung von nautischen Anlagen und
Geräten wurde auf 1149 Schiffen überwacht. Ferner wurde an einer
IMCO-Empfehlung über Leistungsanforderungen an Wendeanzeiger für
Schiffe über 100 000 BRT mitgearbeitet. Auf mehreren Schiffen
begutachtete das DHI Echolotanlagen und erteilte Ausnahmegenehmigungen.
Bei der Genehmigung der Aufstellung der Peilrahmen für Peilfunkanlagen
und Kleinpeiler für Zielfahrt wurde wiederum insbesondere
die Zielfahrtfähigkeit der Seeschiffe auf der Sprechfunknotfrequenz
2182 kHz angestrebt. Dies ist um so vordringlicher,
als der Internationale Schi ffssicherheitsvertrag von 1974 (Solas
'74)*) die Zielfahrtfähigkeit auf der Frequenz 2182 kHz für
Schiffe mit mehr als 1600 BRT vorschreibt.
Auch in diesem Jahr Wurden wieder Seeschiffe mit Peilanlagen für
*) Safety of life at sea