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Full text : Jahresbericht 1980

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35.  Jahresber.  Dt.  Hydrogr.  Inst.  1980

Darüber  hinaus  Wurden  mehrere  Baumusterprüfungen  unterbrochen,
um  den  Herstellern  Gelegenheit  zu  geben,  festgesteilte  Mängel
zu  beheben.
Die  Schutzabstände  zum  Magnetkompaß  wurden  für  89  Geräte  ermittelt ­
  und  4  Beratungen  zur  Verringerung  von  Schutzabständen  durchgeführt ­
  .
Das  DHI  entnahm  regelmäßig  Stichproben  von  baumustergeprüften
und  zugelassenen  nautischen  Anlagen,  Geräten  und  Instrumenten
bei  den  Herstellern  und  überprüfte  sie  auf  ihre  Übereinstimmung
mit  dem  zugelassenen  Baumuster.
Genehmigt  wurden  140  Aufstellungen  von  Magnetkompassen,  162  Anbringungen ­
  von  Positionslaternen  und  Schallsignalanlagen  und
659  Aufstellungen  von,  Ortungsfunkanlagen.
Das  DHI  gab  Gutachten  über  Anbringung  von  Positionslaternen,
licht-  und  farbmeßtechnische  Vermessungen  von  Positionslaternen,
Anbringung  von  SchallSignalanlagen,  Aufstellung  von  Ortungsfunkanlagen ­
  heraus,  erstellte  Lichtstärkeverteilungskurven  von  Positionslaternen ­
  der  See-  und  Binnenschiffahrt  und  überprüfte  vorhandene ­
  Kurven.
Ferner  wurden  520  Magnet-Regel-  und  Steuerkompasse  reguliert  und
eine  Peileinrichtung  ausgerichtet.
Einzelprüfungen  erfolgten  an:
279  Magnetkompassen,  174  Winkelmeßinstrumenten,  27  Barometern
und  Barographen,  228  Thermometern  und  33  Schiffschronometern.
Prüfungen  vor  Verwendung  an  Bord  an:
72  Kreiselkompaßanlagen,  117  Selbststeueranlagen,  5  Fahrtmeßanlagen, ­
  82  Echolotanlagen,  359  Radaranlagen,  155  Peilfunkanlagen
und  100  Decca-Anlagen.
Die  Aufstellung  oder  die  Anbringung  von  nautischen  Anlagen  und
Geräten  wurde  auf  1149  Schiffen  überwacht.  Ferner  wurde  an  einer
IMCO-Empfehlung  über  Leistungsanforderungen  an  Wendeanzeiger  für
Schiffe  über  100  000  BRT  mitgearbeitet.  Auf  mehreren  Schiffen
begutachtete  das  DHI  Echolotanlagen  und  erteilte  Ausnahmegenehmigungen. ­

Bei  der  Genehmigung  der  Aufstellung  der  Peilrahmen  für  Peilfunkanlagen ­
  und  Kleinpeiler  für  Zielfahrt  wurde  wiederum  insbesondere ­
  die  Zielfahrtfähigkeit  der  Seeschiffe  auf  der  Sprechfunknotfrequenz ­
  2182  kHz  angestrebt.  Dies  ist  um  so  vordringlicher,
als  der  Internationale  Schi  ffssicherheitsvertrag  von  1974  (Solas ­
  '74)*)  die  Zielfahrtfähigkeit  auf  der  Frequenz  2182  kHz  für
Schiffe  mit  mehr  als  1600  BRT  vorschreibt.
Auch  in  diesem  Jahr  Wurden  wieder  Seeschiffe  mit  Peilanlagen  für

*)  Safety  of  life  at  sea
            
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