Technische Schiffssieherheit
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Alle ozeanographischen Daten, fiir deren Gewinnung das DHI verant
wortlich ist, werden an das Deutsche 0zeanographische Datenzen
trum weitergegeben und in jährlichen Datenreports veröffentlicht.
2.3 TECHNISCHE SCHIFFSS1CHEEHEIT
2.3.1 Neue Aufgaben, Prüfungs- und Zulassungsbedingungen
Bekanntgemacht wurden im Bundesatizeiger:
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Selbststeueranlagen
(Baumuster) vom 8. Januar 1980.
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Schiffschronometer
(Baumuster) vom 14. Januar 1980.
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Radarreflektoren
(Baumuster) vom 24. März 1980.
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Echolotanlagen
(Baumuster) vom 20. Juni 1980.
- Bedingungen über die Aufstellung von Ortungsfunkanlagen vom
31. Juli 1980.
In Anlehnung an neue IMCO-Empfehlungen wurde die Neufassung der
Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Kreiselkompasse vorberei
tet.
2.3.2 Dienste
2.3.2.1 Baumusterprüfungen und -Zulassungen
Folgende Baumuster nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente
wurden geprüft und zugelassen:
1 Magnet-Regel-, Magnet-Steuer- und Magnet-Reservekompaß, 1 Ma
gnet-Steuerkompaß der Kl. III und IV, 1 Selbststeueranlage, 1
Kreiselkompaßanlage, 3 Schallsignalanlagen, 3 Zusatzgeräte zu
Sch allsignalanlagen, 2 Echolotanlagen, 14 Po sitions laternen der
Seeschiffahrt, 7 Signalleuchten der Binnenschiffahrt, 1 Schiffs
barometer, 4 Radaranlagen, 1 Radarreflektor, 2 Omega-Anlagen,
2 Loran-C-Anlagen, 3 Satelliten-Navigationsanlagen, 1 Integrier
te Navigationsanlage.
Für eine Echolotanlage, deren Anzeigegerät und Wandler von ver
schiedenen Herstellern entwickelt wurden, wurde eine Bauartprü
fung im Einzelfall durchgeführt.
Zahlreiche Änderungsgenehmigungen für bereits zugelassene Bau
muster nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente wurden er
teilt. Zurückgewiesen wurden:
- 1 Magnet-Regel-, Magnet-Steuer- und Magnet-Reservekompaß
- 2 Anträge auf Änderungsgenehmigung von Selbststeueranlagen.