Das Deutsche Hydrographische Institut im Jahr 1980
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Das Deutsche Hydrographische Institut hat nach dem Gesetz zur
vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 24. 7. 1964
im Jahre 1980 insgesamt 19 Erlaubnisse erteilt, davon 12 zur
Durchführung von reflexionsseismischen Messungen oder Probebohrungen,
drei für Aufschlußbohrungen und vier Verlängerungen bzw.
Erweiterungen der Erlaubnisse. Nach dem Gesetz zu den Übereinkommen
vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch
Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. 2. 1977 wurden fünf Erlaubnisse
zur Einbringung von Abfällen in die Hohe See und drei Erlaubnisse
zur Verbrennung von Abfallstoffen auf der Hohen See herausgegeben.
Vier Anträge wurden abgelehnt bzw. von den Firmen zurückgezogen,
weil eine Abfallbeseitigung an Land möglich war. Acht
Erlaubnisverfahren sind noch anhängig.
Das dem Deutschen Hydrographischen Institut angegliederte und gemeinsam
mit der DFG betriebene Deutsche Ozeanographische Datenzentrum
(DOD) erweiterte sein Datenarchiv auf etwa 7,5 Mill. physikalische
und chemische Meßwerte.