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Full text: Jahresbericht 1978-1979

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31/34. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1978/79 
2.4 ZENTRALABTEILUNG 
2.4.1 Rechtsangelegenheiten 
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom 
24. 7. 1964 erteilt das DHI hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung 
der Gewässer und des Luftraumes über diesen Gewässern Erlaubnisse für For 
schungshandlungen und Gewinnungsvorhaben auf dem Festlandsockel der Bun 
desrepublik Deutschland. 
1978 wurden 24 Anträge bearbeitet. Das DHI erteilte 1 Erlaubnis für eine Auf 
schlußbohrung, 9 Erlaubnisse für reflexionsseismische Messungen und Bodenun 
tersuchungen, 10 Erlaubnisse für Forschungshandlungen, I Erlaubnis zur Aufsu 
chung von Sand und Kies und 1 Erlaubnis zur Errichtung eines Seebauwerkes für 
Forschungszwecke. 
1979 wurden 9 Anträge bearbeitet. Es wurden 6 Erlaubnisse und eine Verlänge 
rung für reflexionsseismische Messungen erteilt und eine Verwaltungsvereinba 
rung mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie zum Betrieb der 
Forschungsplattform „Nordsee" geschlossen. 
Das Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen 
durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. Februar 1977 trat am 8. Dezember 1977 
für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Das DHI wurde in ihm als Erlaub 
nisbehörde für Anträge für das Einbringen von Stoffen in die Hohe See und für 
das Verbrennen von Abfallstoffen auf der Hohen See bestimmt und mit der Kon 
trolle der zu beseitigenden Stoffe sowie der Überwachung der Einhaltung der Er 
laubnisse beauftragt. Eine Erlaubnis wird grundsätzlich nur erteilt, wenn eine Be 
seitigung an Land nicht möglich ist und nachteilige Auswirkungen auf die Mee 
resumwelt nicht zu befürchten sind. Da in dem Gesetz keine Übergangsregelun 
gen vorgesehen waren, stand das Institut gleich zu Beginn des Jahres 1978 vor 
einer schwierigen Aufgabe: Einerseits mußte den Vorschriften der Allgemeinen 
Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Erlaubnissen zum Einbringen von 
Abfällen in die Hohe See vom 22. Dezember 1977 entsprochen, andererseits den 
bestehenden langjährigen Beseitigungs- und Verbrennungsvorhaben Rechnung 
getragen werden. 
1978 wurden 19 Anträge auf Erlaubniserteilung zur Einbringung von Abfällen in 
das Meer und 7 Anträge auf Erlaubniserteilung zur Verbrennung von Abfallstof 
fen auf See bearbeitet. Es wurden 11 Erlaubnisse für eine Einbringung in das 
Meer erteilt. 
Im Jahre 1979 wurden 4 weitere Anträge, 2 Anträge auf Verlängerung einer Er 
laubnis und 1 Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis bearbeitet. Das DHI er 
teilte 4 Erlaubnisse für die Einbringung von Abfällen in das Meer und 4 Erlaub 
nisse für die Verbrennung von Abfallstoffen auf See. 2 Anträge wurden abge 
lehnt, weil eine Beseitigung an Land möglich war.
	        
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