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31/34. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1978/79
2.4 ZENTRALABTEILUNG
2.4.1 Rechtsangelegenheiten
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom
24. 7. 1964 erteilt das DHI hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung
der Gewässer und des Luftraumes über diesen Gewässern Erlaubnisse für Forschungshandlungen
und Gewinnungsvorhaben auf dem Festlandsockel der Bundesrepublik
Deutschland.
1978 wurden 24 Anträge bearbeitet. Das DHI erteilte 1 Erlaubnis für eine Aufschlußbohrung,
9 Erlaubnisse für reflexionsseismische Messungen und Bodenuntersuchungen,
10 Erlaubnisse für Forschungshandlungen, I Erlaubnis zur Aufsuchung
von Sand und Kies und 1 Erlaubnis zur Errichtung eines Seebauwerkes für
Forschungszwecke.
1979 wurden 9 Anträge bearbeitet. Es wurden 6 Erlaubnisse und eine Verlängerung
für reflexionsseismische Messungen erteilt und eine Verwaltungsvereinbarung
mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie zum Betrieb der
Forschungsplattform „Nordsee" geschlossen.
Das Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen
durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. Februar 1977 trat am 8. Dezember 1977
für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Das DHI wurde in ihm als Erlaubnisbehörde
für Anträge für das Einbringen von Stoffen in die Hohe See und für
das Verbrennen von Abfallstoffen auf der Hohen See bestimmt und mit der Kontrolle
der zu beseitigenden Stoffe sowie der Überwachung der Einhaltung der Erlaubnisse
beauftragt. Eine Erlaubnis wird grundsätzlich nur erteilt, wenn eine Beseitigung
an Land nicht möglich ist und nachteilige Auswirkungen auf die Meeresumwelt
nicht zu befürchten sind. Da in dem Gesetz keine Übergangsregelungen
vorgesehen waren, stand das Institut gleich zu Beginn des Jahres 1978 vor
einer schwierigen Aufgabe: Einerseits mußte den Vorschriften der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Erlaubnissen zum Einbringen von
Abfällen in die Hohe See vom 22. Dezember 1977 entsprochen, andererseits den
bestehenden langjährigen Beseitigungs- und Verbrennungsvorhaben Rechnung
getragen werden.
1978 wurden 19 Anträge auf Erlaubniserteilung zur Einbringung von Abfällen in
das Meer und 7 Anträge auf Erlaubniserteilung zur Verbrennung von Abfallstoffen
auf See bearbeitet. Es wurden 11 Erlaubnisse für eine Einbringung in das
Meer erteilt.
Im Jahre 1979 wurden 4 weitere Anträge, 2 Anträge auf Verlängerung einer Erlaubnis
und 1 Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis bearbeitet. Das DHI erteilte
4 Erlaubnisse für die Einbringung von Abfällen in das Meer und 4 Erlaubnisse
für die Verbrennung von Abfallstoffen auf See. 2 Anträge wurden abgelehnt,
weil eine Beseitigung an Land möglich war.