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31/34. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1978/79
2.4 ZENTRALABTEILUNG
2.4.1 Rechtsangelegenheiten
Nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel vom
24. 7. 1964 erteilt das DHI hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung
der Gewässer und des Luftraumes über diesen Gewässern Erlaubnisse für For
schungshandlungen und Gewinnungsvorhaben auf dem Festlandsockel der Bun
desrepublik Deutschland.
1978 wurden 24 Anträge bearbeitet. Das DHI erteilte 1 Erlaubnis für eine Auf
schlußbohrung, 9 Erlaubnisse für reflexionsseismische Messungen und Bodenun
tersuchungen, 10 Erlaubnisse für Forschungshandlungen, I Erlaubnis zur Aufsu
chung von Sand und Kies und 1 Erlaubnis zur Errichtung eines Seebauwerkes für
Forschungszwecke.
1979 wurden 9 Anträge bearbeitet. Es wurden 6 Erlaubnisse und eine Verlänge
rung für reflexionsseismische Messungen erteilt und eine Verwaltungsvereinba
rung mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie zum Betrieb der
Forschungsplattform „Nordsee" geschlossen.
Das Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen
durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. Februar 1977 trat am 8. Dezember 1977
für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Das DHI wurde in ihm als Erlaub
nisbehörde für Anträge für das Einbringen von Stoffen in die Hohe See und für
das Verbrennen von Abfallstoffen auf der Hohen See bestimmt und mit der Kon
trolle der zu beseitigenden Stoffe sowie der Überwachung der Einhaltung der Er
laubnisse beauftragt. Eine Erlaubnis wird grundsätzlich nur erteilt, wenn eine Be
seitigung an Land nicht möglich ist und nachteilige Auswirkungen auf die Mee
resumwelt nicht zu befürchten sind. Da in dem Gesetz keine Übergangsregelun
gen vorgesehen waren, stand das Institut gleich zu Beginn des Jahres 1978 vor
einer schwierigen Aufgabe: Einerseits mußte den Vorschriften der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift für die Erteilung von Erlaubnissen zum Einbringen von
Abfällen in die Hohe See vom 22. Dezember 1977 entsprochen, andererseits den
bestehenden langjährigen Beseitigungs- und Verbrennungsvorhaben Rechnung
getragen werden.
1978 wurden 19 Anträge auf Erlaubniserteilung zur Einbringung von Abfällen in
das Meer und 7 Anträge auf Erlaubniserteilung zur Verbrennung von Abfallstof
fen auf See bearbeitet. Es wurden 11 Erlaubnisse für eine Einbringung in das
Meer erteilt.
Im Jahre 1979 wurden 4 weitere Anträge, 2 Anträge auf Verlängerung einer Er
laubnis und 1 Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis bearbeitet. Das DHI er
teilte 4 Erlaubnisse für die Einbringung von Abfällen in das Meer und 4 Erlaub
nisse für die Verbrennung von Abfallstoffen auf See. 2 Anträge wurden abge
lehnt, weil eine Beseitigung an Land möglich war.